Benutzer peanutsger schrieb:
Unabhängig davon, dass die AGBs auch die Entgelte für Serviceleistungen regeln und die AGBs ja immer Vertragsbestandteil sein sollen, ist der "Witz" keiner, da er mit einer sprachlichen Schludrigkeit arbeitet.
Nicht "Entgelte" sind kein Vertragsbestandteil, sondern "DIE Entgelte" sollen keiner sein.
Bitte nicht falsch verstehen, ich habe bewusst die "Logik" von Vodafone etwas freizügig verallgemeinert, um die aus meiner Sicht absurde Unterscheidung zwischen "vertragsrelevant" und "nicht vertragsrelevant" zu verdeutlichen - und das nur damit der Kunde nicht sonderkündigen kann.
Entgelte für's Telefonieren sind wohl lt. Wunderfone was anderes als "die(se) Entgelte" für unwichtige und somit "nicht vertragsrelevante Serviceleistungen".
Damit dokumentiert Vodafone, dass Service bei denen nicht zu den üblichen vertraglichen Leistungen gehören soll?!? ;-)
Volle Zustimmung, denn auch schon der juristische Winkelzug zur Vermeidung des Sonderkündigungsrechts ist das Gegenteil von Servicefreundlichkeit.
Viele Grüße,
tele_snail