Vodafone erhöht Service-Entgelte teilweise drastisch
Vodafone erhöht seine Service-Entgelte
Foto: teltarif.de
Der Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber Vodafone hat die Preise für
zahlreiche Service-Leistungen zum Jahresanfang teils drastisch erhöht. Wie das Unternehmen in
seinem hauseigenen Kundenforum mitteilt, passe
Vodafone seine Service-Preise "damit auf marktübliches Niveau an".
Betroffen von der Preiserhöhung sind beispielsweise Kunden, die ihre Rechnung noch per Überweisung begleichen und nicht per Lastschrift vom Konto einziehen lassen - sogenannte Selbstzahler. Die monatliche Gebühr steigt hier von 2 Euro auf 2,50 Euro pro Monat. Für die "ausführliche Verbindungsübersicht" auf der Monatsrechnung müssen ab sofort 5 Euro statt der bisherigen 2 Euro pro Monat zusätzlich bezahlt werden.
Portierung einer Festnetznummer kostet nun mehr als das Dreifache
Vodafone erhöht seine Service-Entgelte
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Auf das Doppelte steigt die Auswahl einer Wunschrufnummer bei
Mobilfunk-Verträgen ("Individuelle Rufnummernauswahl Mobilfunk") - hier zahlen Kunden ab sofort
20 Euro statt wie bislang 9,99 Euro. Für den Tausch einer Mobilfunk-Nummer werden nun
ebenfalls 20 Euro statt bisher 15 Euro fällig.
Um rund 268 Prozent teurer wird die Portierung einer Festnetznummer zu einem anderen Anbieter. Statt der bisher verlangten 8,15 Euro müssen nun 30 Euro berappt werden. Immerhin: Jede weitere gleichzeitig portierte Festnetznummer kostet nur noch 51 Cent Aufpreis.
Ebenfalls im Festnetz erhöht Vodafone die Gebühr für eine Mahnung (9 Euro statt vorher 6 Euro), die Pauschale für die erneute Zusendung einer Rechnung (5 Euro statt 2,56 Euro) sowie das Entgelt für eine Rücklastschrift (15 Euro statt 13 Euro). Die letztgenannte Änderung gilt auch für den Mobilfunk-Bereich.
Vodafone: Keine außerordentliche Kündigung möglich
"Da die Entgelte kein Vertragsbestandteil sind, gibt es aufgrund der neuen Preise kein Sonderkündigungsrecht", teilt ein Moderator des Support-Forums den Kunden vorsorglich bereits mit. Fraglich ist aber, ob einige von Vodafone festgelegte Gebühren für Rücklastschriften überhaupt zulässig sind: So haben diverse Gerichte, so unter anderem das Oberlandesgericht Brandenburg, entschieden, dass ein pauschales Entgelt, das deutlich über der von Banken berechneten Rücklastschriftgebühr liegt (laut Verbraucherzentralen in der Regel zwischen 3 Euro und 8,11 Euro), unzulässig ist. Interessanterweise verlangte auch der vom OLG Brandenburg verurteilte Mobilfunker eine Rücklastschrift-Pauschale in Höhe von 15 Euro.
Das Landgericht Kiel hatte 2011 zudem entschieden, dass ein Mobilfunker nicht schon für die erste Mahnung eine (hohe) Gebühr kassieren darf. In dem Fall ging es um den Mobilfunk-Discounter klarmobil, der 9,95 Euro pro Mahnung berechnet hatte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) war unter anderem deshalb, aber auch aufgrund einer zu hohen Rücklastschrift-Pauschale (19,95 Euro), gegen die freenet-Discount-Tochter vorgegangen.
Vodafone: Rücklastschrift- und Mahngebühren sind gerechtfertigt
Vodafone hält die Entgelte hingegen für gerechtfertigt: "Mahngebühren und Gebühren für Rücklastschriften werden nur in den Fällen erhoben, in denen Kunden gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen haben. Dadurch entstehen Vodafone jährliche Kosten in Millionenhöhe. Eine Umlage dieser Kosten auf alle sich vertragskonform verhaltenden Kunden wäre hier ein falsches Signal", schreibt uns Unternehmenssprecher Thorsten Höpken. Diese Kosten gebe man daher "an die vertragsbrüchigen Kunden weiter. Wir sehen in der Erhebung der Service-Entgelte keinen Verstoß gegen geltendes Gesetz."