Kunden melken

Provider kassieren überhöhte Gebühren für Mahnungen

Verbraucherzentralen mahnen 23 TK-Unternehmen ab
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Provider kassieren überhöhte Gebühren für Mahnungen Provider kassieren überhöhte
Gebühren für Mahnungen
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Die Verbraucherzentrale Berlin und der vzbv haben 23 TK-Unternehmen abgemahnt, weil diese von ihren Kunden zu hohe Gebühren für Mahnungen und Rücklastschriften kassieren. In sechs Fällen zogen die Verbraucherschützer sogar vor Gericht.

Die Überprüfung der Ge­schäfts­praxis bezüglich Mahn- und sonstiger Gebühren in der Tele­kommuni­kations­branche zieht sich schon seit einiger Zeit hin: Bereits im März hatte das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass ein Mobilfunkunternehmen nicht generell 15 Euro für eine Rücklastschrift kassieren darf. Diese Gebühr verlangen Unternehmen in der Regel dann, wenn die Kosten für einen Vertrag monatlich vom Girokonto des Kunden abgebucht werden, das Konto aber nicht die notwendige Deckung aufweist, der Dispokredit überzogen ist oder die Bank aus einem anderen Grund die Ausführung der Buchung verweigert.

Klarmobil-Urteil hat den Weg gewiesen

Provider kassieren überhöhte Gebühren für Mahnungen Provider kassieren überhöhte
Gebühren für Mahnungen
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Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer Klage der Verbraucherzentralen gegen E-Plus beschäftigt, das Urteil ist online auf der Homepage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu lesen. Auch den Provider Klarmobil hatte es bereits erwischt: Im Frühjahr 2011 war der Provider vom Landgericht Kiel dazu verurteilt worden, unzulässige Ge­bühren­klauseln aus seinen AGB zu streichen.

Unbeeindruckt davon hatte Klarmobil aber weiterhin Gebühren für die Auszahlung von Prepaid-Restguthaben sowie für Rücklastschriften und Mahnungen kassiert. In einem Urteil hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Berufung von Klarmobil abgewiesen und die Rechtsprechung bestätigt, dass die Pauschalgebühren nicht zulässig sind. Der vzbv hat auch dieses Urteil auf seiner Webseite veröffentlicht [Link entfernt] .

Lange Liste der "Übeltäter"

Der vzbv führt mittlerweile eine lange Liste [Link entfernt] , auf der genau aufgeschlüsselt ist, welcher Provider zu welcher strittigen Gebühr abgemahnt oder verklagt wurde. Darauf ist auch zu sehen, welche Anbieter bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben.

Insgesamt haben sich bis jetzt 19 Anbieter per Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, ihre Gebührenstruktur anzupassen, einige davon aber nur zum Teil. Gegen sechs Firmen hat der vzbv Klage erhoben. Die Liste gibt Aufschluss darüber, vor welchem Gericht bzw. vor welchen Gerichten das Verfahren verhandelt wurde oder wird und wie der Stand der Dinge ist.

"Spitzenreiter" auf der Liste sind die Gebühr in Höhe von 29,95 Euro für eine Endabrechnung bei mobilcom-debitel, das in manchen Bestandstarifen noch aufgeführte SIM-Kartenpfand von 29,95 Euro bei Drillisch sowie die "Bearbeitungskosten" für diverse Geschäftsvorfälle bei The Phone House in Höhe von 24,95 Euro.

"Es zeigt sich immer wieder, dass Unternehmen rechtswidrige Geschäftspraktiken erst dann ändern, wenn sie juristisch dazu gezwungen werden", sagt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim vzbv.

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