Thread
Menü

Neue Wege der Umsatzsteigerung


11.01.2013 10:08 - Gestartet von ger1294
Das Portierungsentgelt liegt mitnichten auf einem marktüblichen Niveau, das sieht nämlich wie folgt aus:
Telekom: 8,32 €
Alice: 11,00 €
1&1 Internet AG, 0,00 €
Nichts anderes als Wuchergebühren. Erst holt man die Kunden mit Lockvogelangeboten (12 Monate für xxx € bei 24 Monaten Vertragslaufzeit) und dann so etwas.

Auch ein Unding ist, dass diese Firmen offenbar voraussetzen, dass bei jedem Bürger (wie sicher bei ihren Managern) immer Geld in beliebiger Menge auf dem Konto ist, an jedem Tag des Monats. Woher kommen denn die Rücklastschriften ? Es wird an völlig beliebigen Tagen abgebucht (z.B. am 29. des Monats, wo außer im Februar bei sehr vielen Menschen kein Geld auf dem Konto ist).
Würden, wie es leider nur ein Provider macht, die Lastschriften am 01. des Monats vorgelegt werden, gäbe es einen extremen Anstieg der Einlösungen, aber das will man ja gar nicht, denn dann kann man ja seine ungerechtfertigt hohen Gebühren nicht mehr kassieren....

Die pauschale Aussage, dass die Entgelte kein Vertragsbestandteil sind ist falsch. Denn wer von Anfang an Zahlung per Überweisung beauftragt, für den ist dies sehr wohl Vertragsbestandteil (Vertragspunkt: Zahlungsmodalität) und somit eine Preiserhöhung von 0,50 € im Monat, welche ein Sonderkündigungsrecht gewähren würde. Dasselbe gilt für das Portierungsentgelt, da es bestandteil der Preisliste ist, die dem Vertrag zugrunde liegt. Eine Rücklastschriftgebühr ist im Übrigen auch keine "Serviceleistung".
Menü
[1] grafkrolock antwortet auf ger1294
11.01.2013 11:01
Benutzer ger1294 schrieb:
Es wird an völlig beliebigen Tagen abgebucht (z.B. am 29. des Monats, wo außer im Februar bei sehr vielen Menschen kein Geld auf dem Konto ist).
Bei wem geht denn eine Lastschrift über 25 Euro zurück, weil das Girokonto zu wenig Volumen hat? Doch bestenfalls bei denen, die ihr Dispolimit bis zum Anschlag ausschöpfen.

Ansonsten sollte es wohl auch möglich sein, am Monatsende noch soviel Knete auf dem Konto zu haben, um seine regelmäßigen Rechnungen zu begleichen, zumal bekannt ist, wann der Dienstleister abbucht. Wer das nicht schafft, dem wäre mit einer Abbuchung am Monatsanfang auch nicht geholfen, denn dann fehlt das Geld an anderer Stelle. Wer vorausschauend kalkuliert, wird damit kein Problem haben.
Menü
[2] Conax antwortet auf ger1294
11.01.2013 11:30
Benutzer ger1294 schrieb:

Die pauschale Aussage, dass die Entgelte kein Vertragsbestandteil sind ist falsch. Denn wer von Anfang an Zahlung per Überweisung beauftragt, für den ist dies sehr wohl Vertragsbestandteil (Vertragspunkt: Zahlungsmodalität) und somit eine Preiserhöhung von 0,50 € im Monat, welche ein Sonderkündigungsrecht gewähren würde. Dasselbe gilt für das Portierungsentgelt, da es bestandteil der Preisliste ist, die dem Vertrag zugrunde liegt. Eine Rücklastschriftgebühr ist im Übrigen auch keine "Serviceleistung".

Sehe ich ähnlich, wenn es denn so schriftlich fixiert wurde.
Auch teile ich die Meinung, dass hiermit versucht wird, zusätzlich Cash, auf Rücken der Kunden zu machen. Das negieren diverser Urteile (wie im Artikel genannt) scheint heute auch keinen mehr "groß zu kratzen", man sitzt es einfach aus und stellt zum Zeitpunkt des Geschehens auf "dumm". Dazu dann noch ein paar Standardschreiben, bei reklamieren des Kunden und die Summe wird noch höher. Alles sicher schon oft gelesene Vorgehensweise.

Mich würde, egal welcher Netzanbieter, keiner mehr in ein Vertragsverhältnis mit Laufzeit bei Mobilfunk locken, geschweige dass die Gebühren über Bankkonto abgebucht werden. Obwohl ich nie Rückbuchungsprobleme, mit wem auch immer, hatte.
Bloß gut, dass ich voriges Jahr schon von dem Verein weg bin, mit dem Festnetz. Wäre ja jetzt ganz schön teuer die Rufnummerportierung. Als wenn ich es geahnt hätte. Vodafone sieht mich sowieso nicht mehr . Und tschüss oder so....

Prepaid (echtes bei Mobilfunk) und mir kann keiner was.
Ich spreche hier allerdings von Privatkunden.