Benutzer ger1294 schrieb:
Die pauschale Aussage, dass die Entgelte kein Vertragsbestandteil sind ist falsch. Denn wer von Anfang an Zahlung per Überweisung beauftragt, für den ist dies sehr wohl Vertragsbestandteil (Vertragspunkt: Zahlungsmodalität) und somit eine Preiserhöhung von 0,50 € im Monat, welche ein Sonderkündigungsrecht gewähren würde. Dasselbe gilt für das Portierungsentgelt, da es bestandteil der Preisliste ist, die dem Vertrag zugrunde liegt. Eine Rücklastschriftgebühr ist im Übrigen auch keine "Serviceleistung".
Sehe ich ähnlich, wenn es denn so schriftlich fixiert wurde.
Auch teile ich die Meinung, dass hiermit versucht wird, zusätzlich Cash, auf Rücken der Kunden zu machen. Das negieren diverser Urteile (wie im Artikel genannt) scheint heute auch keinen mehr "groß zu kratzen", man sitzt es einfach aus und stellt zum Zeitpunkt des Geschehens auf "dumm". Dazu dann noch ein paar Standardschreiben, bei reklamieren des Kunden und die Summe wird noch höher. Alles sicher schon oft gelesene Vorgehensweise.
Mich würde, egal welcher Netzanbieter, keiner mehr in ein Vertragsverhältnis mit Laufzeit bei Mobilfunk locken, geschweige dass die Gebühren über Bankkonto abgebucht werden. Obwohl ich nie Rückbuchungsprobleme, mit wem auch immer, hatte.
Bloß gut, dass ich voriges Jahr schon von dem Verein weg bin, mit dem Festnetz. Wäre ja jetzt ganz schön teuer die Rufnummerportierung. Als wenn ich es geahnt hätte. Vodafone sieht mich sowieso nicht mehr . Und tschüss oder so....
Prepaid (echtes bei Mobilfunk) und mir kann keiner was.
Ich spreche hier allerdings von Privatkunden.