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Und wie ist das bei Klarmobile?


17.04.2013 13:41 - Gestartet von PeterOZ
Die behaupten, dass ich keine Preipaidkarte erworben habe!
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[1] einmal b2c.de, nie wieder!
danieljackson3485 antwortet auf PeterOZ
17.04.2013 15:03
endlich bekommen die zurecht einen auf den sack!

totale verarsche da.

meine geschichte zu denen:
simkarte am 20. bestellt mit 25€ startguthaben, bzw 2x12,50€
am 26. eine festnetzflat bestellt(dauer 30tage).restguthaben 2,50€ den monat. am ersten kamen ja bekanntlich die anderen 12,50€ dazu. dann ein paar kurze gespräche geführt, ein paar sms und am 5. in den urlaub(USA)am 26. am tage meiner rückkehr lag ein schreiben im briefkasten das ich ne mahnung erhalte und meine karte erst nach zahlung von 25€ plus die differenz wieder aktiviert wird. nach einem anruf kam heraus, die flat galt nicht 30 tage sondern immer nur vom 1.-30/31. danach wurden die 10€ erneut abgezogen, also hatte ich keine 15€ mehr sondern nur 5€ was nicht mehr reichte. autozahlung war aus, weil ich die kontrolle über abbuchungen behalten wollte.das schlimme an der sache war nicht nur die frechheit meine karte zu sperren sondern auch das die BEZAHLTE!!!!! Flat deaktiviert wurde... so ein saftladen...nie wieder, dann lieber "teurer" und mit service vor ort!
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[1.1] Daz antwortet auf danieljackson3485
17.04.2013 18:48
Das Motto habe ich mittlerweile auch. Ich meide den gesamten Konzern. Bei mir hat discotel wiederholt fehlerhaft abgerechnet und munter Gebühren mehrfach von meinem Bankkonto eingezogen, selbst nachdem ich die Abbuchungsermächtigung entzogen hatte.

Ich wurde darauf mit Mahnungen überzogen, auf meine Beschwerden wurde nie wirklich eingegangen, discotel bestand auf der Richtigkeit ihrer Abrechnungen, obwohl ich das Gegenteil durch Ausdrucke beweisen konnte.

Seit zwei Jahren ist die Sache beim Anwalt, was discotel nicht davon abhielt ihre Fantasieforderung an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben. Kleiner Hinweis, es ist ungesetzlich eindeutig strittige Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben! Es kam dann sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid. Seitdem mein Anwalt dem ausstellenden Gericht die Unrichtigkeit der Angaben von discotel mitgeteilt hat und der Forderung insgesamt widersprochen hat, ist wenigstens Ruhe. Bis heute jedenfalls...

Ich kann dennoch nur jedem raten den Drillisch-Konzern weiträumig zu umfahren. ;-)
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[1.1.1] garfield antwortet auf Daz
17.04.2013 20:01

einmal geändert am 17.04.2013 20:07
Benutzer Daz schrieb:
Seit zwei Jahren ist die Sache beim Anwalt, was discotel nicht davon abhielt ihre Fantasieforderung an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben. Kleiner Hinweis, es ist ungesetzlich eindeutig strittige Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben!

Nein, das ist es leider nicht. Vermutlich verwechselst Du das mit Schufa-Einträgen. Da darf eine widersprochene Rechnung (bestrittene Forderung) nicht zu einem Negativeintrag führen.
Das Inkassounternehmen interessiert der eigentliche Sachverhalt auch gar nicht. Es wird nur für die Eintreibung der Forderung beauftragt und bezahlt. Inwieweit die Forderung berechtigt ist, weiß es überhaupt nicht.

Es kam dann sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid. Seitdem mein Anwalt dem ausstellenden Gericht die Unrichtigkeit der Angaben von discotel mitgeteilt hat und der Forderung insgesamt widersprochen hat, ist wenigstens Ruhe. Bis heute jedenfalls...

Genau, erst mit einem gerichtlichen Mahnbescheid ist reagieren angesagt. Bis dahin kann man Forderungen von Inkassounternehmen getrost dem Papierkorb übergeben (sofern man sich sicher ist, dass die zu unrecht bestehen). Es ist nicht mal notwendig - und gemäß obigen Informationen auch gar nicht sinnvoll - dem Inkassounternehmen zu antworten.
Leider lassen sich viel zu Viele von deren martialischen Schreiben einschüchtern und zahlen doch irgendwann. Genau darauf beruht die Masche. Das spült immer noch genug Geld in die Kasse.

Immerhin scheint sich discotel doch einige Chancen ausgerechnet zu haben, denn bei dubiosen Forderungen ist meist genau VOR der Eskalationsstufe des gerichtlichen Mahnbescheids Schluss, nachdem die Inkassoschreiben immer schriller geworden sind.

Dein Anwalt hat dann ganz richtig reagiert und dem Gericht gegenüber der Forderung begründet widersprochen. Der nächste Schritt wäre jetzt eine Klage von discotel. Aber nach Deinen Sätzen haben sie nun vermutlich genug und schätzen ihre Chancen nicht mehr so gut ein.
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[1.1.1.1] Daz antwortet auf garfield
18.04.2013 13:55
Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Daz schrieb:
[...]es ist ungesetzlich eindeutig
strittige Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen zu übergeben!

Nein, das ist es leider nicht. Vermutlich verwechselst Du das mit Schufa-Einträgen. Da darf eine widersprochene Rechnung (bestrittene Forderung) nicht zu einem Negativeintrag führen. Das Inkassounternehmen interessiert der eigentliche Sachverhalt auch gar nicht. Es wird nur für die Eintreibung der Forderung beauftragt und bezahlt. Inwieweit die Forderung berechtigt ist, weiß es überhaupt nicht.

Schade eigentlich!

[...]
Genau, erst mit einem gerichtlichen Mahnbescheid ist reagieren angesagt. Bis dahin kann man Forderungen von Inkassounternehmen getrost dem Papierkorb übergeben (sofern man sich sicher ist, dass die zu unrecht bestehen). Es ist nicht mal notwendig - und gemäß obigen Informationen auch gar nicht sinnvoll - dem Inkassounternehmen zu antworten.
[...]

Ich hatte denen auch nur rückgemeldet, dass die Forderung von mir nicht anerkannt wird.

Immerhin scheint sich discotel doch einige Chancen ausgerechnet zu haben, denn bei dubiosen Forderungen ist meist genau VOR der Eskalationsstufe des gerichtlichen Mahnbescheids Schluss, nachdem die Inkassoschreiben immer schriller geworden sind.

Dein Anwalt hat dann ganz richtig reagiert und dem Gericht gegenüber der Forderung begründet widersprochen. Der nächste Schritt wäre jetzt eine Klage von discotel. Aber nach Deinen Sätzen haben sie nun vermutlich genug und schätzen ihre Chancen nicht mehr so gut ein.

Mein Anwalt hat von Anfang an gesagt, er würde diese Forderung komplett vom Tisch fegen. Ich selbst hatte vorher schon sämtliche Mittel ausgeschöpft und discotel aufgefordert Ihre Forderung in einem Feststellungsverfahren bestätigen zu lassen. Mein Anwalt hat erst nur den Kopf geschüttelt und gefragt, was er denn nun noch tun solle, ich hätte bereits alles richtig gemacht.

Der Mahnbescheid kam übrigens lange nachdem ich meine anwaltliche Vertretung bekannt gegeben hatte und discotel aufgefordert hatte, nur noch an meinen Anwalt zu schreiben. Auch wurde ich trotz schärfster Schreiben meines Anwalts bezüglich deren andauernden schriftlichen Nebelbomben weiterhin auf dem Schriftweg belästigt. Selbst mein Anwalt bekam übrigens nur Formbriefe als Antwort auf seine Schreiben.

Das alles zeigt sehr gut, was das eigentliche Geschäftsmodell von Drillisch ist.