Entschieden

Urteile: Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen

Landgerichte München und Frankfurt am Main urteilen in zwei Fällen
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Urteile: Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen Urteile: Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Rutscht ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen. Das haben zwei Gerichte mit Urteilen klargestellt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Mobilfunkanbieter b2c.de GmbH (discoTEL) und die SIMply Communication GmbH (simplytel) geklagt und Recht bekommen.

Urteile: Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen Urteile: Kunden müssen Minus auf Prepaid-Konto nicht zahlen
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Nach Entscheidungen der Landgerichte München (Az. 12 O 16908/12 [Link entfernt] ) - teltarif.de berichtete - und Frankfurt am Main (2-24 O 231/12 [Link entfernt] ) müssten Kunden das Geld auch dann nicht bezahlen, wenn der Anbieter das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fordere, teilte die Verbraucherzentrale mit. Ebenso ungültig seien Regelungen, die eine Sperre wegen Zahlungsverzugs ermöglichen, da die Entstehung eines Negativsaldos dem Wesen des Prepaid-Vertrages widerspricht und es somit keine Zahlungsrückstände geben kann.

Klauseln in den AGB sind unwirksam

Entsprechende Klauseln in Prepaid-Handyverträgen erklärten die Gerichte für unwirksam. Sie seien "mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren, da der Kunde weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast rechnet und im Hinblick auf die Gestaltung des Prepaid-Vertrages auch nicht damit rechnen muss, sondern davon ausgehen darf, dass er die volle Kostenkontrolle hat."

Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden Geld auf ein Guthabenkonto ein. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, sind - anders als bei Postpaid-Tarifen, bei denen die Abrechnung im Nachhinein erfolgt - bis zum erneuten Aufladen normalerweise keine Telefonate, SMS oder die Nutzung des mobilen Internets mehr möglich. Durch diese Kostenkontrolle eignen sich derartige Tarife vor allem für Minderjährige. Kleinere Anbieter ohne eigenes Mobilfunknetz erhielten die Daten der Netzbetreiber aber oft zu spät, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale dpa. So könne es zu einem Minusstand kommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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