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Drosselung


08.05.2013 15:22 - Gestartet von Orikalkos
Da man ja Pauschal eine Grundgebühr erhebt, die Jahr für den Kompletten Monat steht, müßte es ja an sich dann Rechtlich möglich sein, die Grundgebühr Anteile abzurechen. Sprich 30 Tage volle Leistungen, und wenn der Traffic nach 3 Tage mit 75 GB ausgereizt ist und nach den 3 Tagen, das Internet quasi nicht mehr Effektiv Nutzbar ist, weder zum Abruf von Emails, noch Sonstwie, müßte man die Grundgebühr auf 3 / 30 kürzen dürfen. Und ggf. Regressforderungen geltend machen, sollte eine Wichtige Email die "Unbeachtet" blieb und Finanziellen Schaden verursacht in Haftung nehmen.
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[1] bernd02 antwortet auf Orikalkos
08.05.2013 16:04
Warum sollteste mit 384kbit keine E-Mails Abrufen können?
Surfen,downloaden,Online Banking oder E-Mail dauert dann halt etwas länger.
Das klappt sogar bei einer gedrosselten Handyinternetflat mit 64kbit/16kbit problemlos.