Benutzer Telefonschlumpf schrieb:
Benutzer Macianer schrieb:
Besitzer ist nicht gleich Eigentümer.
Vereinfacht gesagt: Der Besitzer einer Sache hat darüber die **physische** Gewalt. Er kann die Sache körperlich nutzen. Der Eigentümer hingegen hat die **rechtliche** Gewalt und kann darüber bestimmen, wer Besitzer der Sache werden darf.
O.K. verstanden, vielen Dank. Dennoch alles irgendwie ein bißchen "gaga"
;-)
Soweit ich mich erinnere hat derjenige, der das Nutzungsrecht der Rufnummer hat, auch einen Anspruch, diese zu behalten. Er kann diese ja als Gewerbetreibender z.B. auf Visitenkarten, Briefköpfe, Lieferwagen, Schaufenster etc. drucken lassen, was mit Kosten verbunden ist. Daher darf der Inhaber der Zuteilung des Rufnummernblocks diese nicht ohne technische Gründe einfach ändern. Und schließlich ist um einen freien Wettbewerb zu gewährleisten auch die Rufnummernmitnahme eingeführt worden.
Aus ähnlichen Gründen haben auch die (zu) kurzen Festnetzrufnummern Bestandsschutz obwohl sie nicht mehr neu vergeben werden dürfen.
Ob es sich dabei um eine Prepaidkarte oder einen Vertrag handelt dürfte rechtlich irrelevant sein. In beiden Fällen kommt ja ein Vertragsverhältnis über die Bereitstellung bzw. Nutzung von Telekommunikationsleistungen zwiwchen dem Kartenausgeber und dem Kunden zu Stande. Die "Grauzone" der auf Donald Duck registrierten Prepaidkarten dürfte hier irrelevant sein, da rechtlich gar nicht zulässig.
Es ist mir allerdings ein Rätsel, wie eine Rufnummernübernahme oder Prepaidvertragsübernahme stattfinden kann ohne Kenntnis und Einverständnis des ursprünglichen Kunden. Allenfalls könnte ein Mitarbeiter eines Shops die Daten ungerechtfertigt abfragen und elektronisch die Übernahme in die Wege leiten. Dieses sollte sich doch auch in der Historie nachvollziehen lassen.
Ich hatte vor 20 Jahren meine erste D2-Karte ohne dessen Einverständnis auf meinen Arbeitgeber als Vertragspartner registrieren lassen (Rechnungsempfänger war ich selber), da Mannesmann mir Großkundenrabatte versprochen hatte. Da diese nicht eintraten, wollte ich einige Jahre später den Vertrag auf meinen Namen übernehmen. Das hat einige Zeit gedauert ohne Unterschrift des Vertretungsberechtigten meines früheren Arbeitgebers. Ging erst als ich nachweisen konnte, dass ich den ursprünglichen Vertrag selbst unterschrieben hatte. Die haben extra sich die Kopie rausgesucht.