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Besitzerwechselformular


27.03.2013 08:02 - Gestartet von Telefonschlumpf
Guten Morgen,
mir ist etwas ähnliches bei O2 vor Monaten widerfahren.Vor Jahren habe ich eine klasse Nummer ( VIP Nummer mag ich fast gar nicht schreiben,klingt richtig doof) in einem Loop Paket erworben. Nicht bei Ebay, sondern in einem " Geiz ist geil Laden" unter einem Haufen dutzender Loop Pakete.
Gekauft, ordungsgemäß registriert und gut behütet ( immer wieder mal durch Cent-Überweisungen aufgeladen)Eines Tages war die Karte tod und es stellte sich heraus, daß in einem (dubiosen) Shop ein Besitzerwechsel durchgeführt wurde. Der "neue Besitzer" hat dann die Karte als verlustig gemeldet und eine neue Karte von O2 zugeschickt bekommen...vielleicht auch über besagten Shop, das war nicht mehr nachzuvollziehen.Nur mit viel Theater und der Androhung einer Anzeige habe ich den neuen Besitzer bewogen, mir die aktuelle Karte zurückzuschicken. Ich habe zig Telefonate mit der O2 Hotline geführt und die Hilfe eines O2 Shops in meiner Stadt in Anspruch genommen und konnte dann mit einem Besitzerwechselformular meine Nummer zurückbekommen. Obwohl ich nachweisen konnte, daß ich der ursprüngliche Besitzer der Nummer war ( Rechnung aufgehoben) mußte ich "quasi" betteln, um meine Nummer zurück zu bekommen.Natürlich habe ich die Nummer nie bei Ebay reingestellt, dennoch hat mich das Procedere sehr verwundert. ( Daß es möglich ist, ohne mich zu kontaktieren, einen Besitzerwechsel durchzuführen)
Nun meine Frage: Wenn ich nur ein Nutzungsrecht über eine Nummer habe...warum muß ich dann ein Besitzerwechselformular bei O2 und seinen Töchtern ausfüllen? Mit dem Ausdruck Besitzer wird doch einiges ausgesagt,oder?
Natürlich weiß ich nicht wie die Formulare bei Vodafone heißen...
Allen noch einen schönen Tag
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[1] Telefonschlumpf antwortet auf Telefonschlumpf
27.03.2013 08:10
Mir wurde dann von einer freundlichen O2 Hotline Mitarbeiterin geraten, die Nummer in einen grundgebührfreien Vertrag umzuwandeln, damit die Nummer quasi "geschützt" ist.
Trotz der vielen Lauferei und Telefoniererei habe nie ein Entschuldigungsschreiben von O2 bekommen... Das hätte ich zumindest erwartet, da meine Erfahrungen mit O2 in der Vergangenheit ansonsten gut sind.Na ja, Ende gut, alles gut.
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[2] Macianer antwortet auf Telefonschlumpf
27.03.2013 08:41
Benutzer Telefonschlumpf schrieb:
Mit dem Ausdruck Besitzer wird doch einiges ausgesagt,oder?



Besitzer ist nicht gleich Eigentümer.

Vereinfacht gesagt: Der Besitzer einer Sache hat darüber die **physische** Gewalt. Er kann die Sache körperlich nutzen.
Der Eigentümer hingegen hat die **rechtliche** Gewalt und kann darüber bestimmen, wer Besitzer der Sache werden darf.
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[2.1] Telefonschlumpf antwortet auf Macianer
27.03.2013 08:46
Benutzer Macianer schrieb:


Besitzer ist nicht gleich Eigentümer.

Vereinfacht gesagt: Der Besitzer einer Sache hat darüber die **physische** Gewalt. Er kann die Sache körperlich nutzen. Der Eigentümer hingegen hat die **rechtliche** Gewalt und kann darüber bestimmen, wer Besitzer der Sache werden darf.

O.K. verstanden, vielen Dank. Dennoch alles irgendwie ein bißchen "gaga"
;-)
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[2.1.1] bholmer antwortet auf Telefonschlumpf
27.03.2013 13:26
Benutzer Telefonschlumpf schrieb:
Benutzer Macianer schrieb:


Besitzer ist nicht gleich Eigentümer.

Vereinfacht gesagt: Der Besitzer einer Sache hat darüber die **physische** Gewalt. Er kann die Sache körperlich nutzen. Der Eigentümer hingegen hat die **rechtliche** Gewalt und kann darüber bestimmen, wer Besitzer der Sache werden darf.

O.K. verstanden, vielen Dank. Dennoch alles irgendwie ein bißchen "gaga"
;-)

Soweit ich mich erinnere hat derjenige, der das Nutzungsrecht der Rufnummer hat, auch einen Anspruch, diese zu behalten. Er kann diese ja als Gewerbetreibender z.B. auf Visitenkarten, Briefköpfe, Lieferwagen, Schaufenster etc. drucken lassen, was mit Kosten verbunden ist. Daher darf der Inhaber der Zuteilung des Rufnummernblocks diese nicht ohne technische Gründe einfach ändern. Und schließlich ist um einen freien Wettbewerb zu gewährleisten auch die Rufnummernmitnahme eingeführt worden.
Aus ähnlichen Gründen haben auch die (zu) kurzen Festnetzrufnummern Bestandsschutz obwohl sie nicht mehr neu vergeben werden dürfen.

Ob es sich dabei um eine Prepaidkarte oder einen Vertrag handelt dürfte rechtlich irrelevant sein. In beiden Fällen kommt ja ein Vertragsverhältnis über die Bereitstellung bzw. Nutzung von Telekommunikationsleistungen zwiwchen dem Kartenausgeber und dem Kunden zu Stande. Die "Grauzone" der auf Donald Duck registrierten Prepaidkarten dürfte hier irrelevant sein, da rechtlich gar nicht zulässig.

Es ist mir allerdings ein Rätsel, wie eine Rufnummernübernahme oder Prepaidvertragsübernahme stattfinden kann ohne Kenntnis und Einverständnis des ursprünglichen Kunden. Allenfalls könnte ein Mitarbeiter eines Shops die Daten ungerechtfertigt abfragen und elektronisch die Übernahme in die Wege leiten. Dieses sollte sich doch auch in der Historie nachvollziehen lassen.

Ich hatte vor 20 Jahren meine erste D2-Karte ohne dessen Einverständnis auf meinen Arbeitgeber als Vertragspartner registrieren lassen (Rechnungsempfänger war ich selber), da Mannesmann mir Großkundenrabatte versprochen hatte. Da diese nicht eintraten, wollte ich einige Jahre später den Vertrag auf meinen Namen übernehmen. Das hat einige Zeit gedauert ohne Unterschrift des Vertretungsberechtigten meines früheren Arbeitgebers. Ging erst als ich nachweisen konnte, dass ich den ursprünglichen Vertrag selbst unterschrieben hatte. Die haben extra sich die Kopie rausgesucht.
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[2.1.1.1] Telefonschlumpf antwortet auf bholmer
27.03.2013 14:18
Benutzer bholmer schrieb:

>> Es ist mir allerdings ein Rätsel, wie eine Rufnummernübernahme
oder Prepaidvertragsübernahme stattfinden kann ohne Kenntnis und Einverständnis des ursprünglichen Kunden. Allenfalls könnte ein Mitarbeiter eines Shops die Daten ungerechtfertigt abfragen und elektronisch die Übernahme in die Wege leiten. Dieses sollte sich doch auch in der Historie nachvollziehen lassen.

Das war mir auch ein Rätsel. In einem ersten Telefonat eines O2 Mitarbeiters im Shop ( der sich sehr für mich reingehangen hat) mit der Hotline, äußerte dort jemand, daß der Mensch ( nennen wir ihn mal Ubdan K.) auf dessen Namen meine Karte plötzlich registriert war, seine Ausweisdaten noch nicht mals hinerlegt hatte bzw. diese noch "nachreichen" sollte-mußte...
Mehrmaliges Nachfragen von meiner Seite aus, hat auch nicht viel gebracht. Man könne mir dazu nichts sagen...

Ich denke auch, daß dies in der Historie nachvollziehbar seine müßte.