Thread
Menü

Urkundenfälschung


27.03.2013 21:54 - Gestartet von 7VAMPIR
Dennoch sollte das zweifellos illegale Vorgehen
gegen eine ordnungsgemäss abgewickelte
Rufnummernübertragung vom Gericht gewürdigt werden.
Auch wenn diese Übertragung nicht als VERKAUF
zulässig ist, war sie als solches doch korrekt.
Insofern war es ein Schaden aus unerlaubter
Handlung auch wenn der Nummerninhaber seinerseits
keinen durchsetzbaren Anspruch gegenüber Vodafone
hat.
Als würde man einem 17Jährigen einen FSK18 Film
stehlen. Zwar durfte er ihn eigentlich nicht
kaufen. Dennoch ist es wohl Diebstahl.

7VAMPIR