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26.03.2013 19:11 - Gestartet von koelli
Aber sogar manche Mobilfunkanbieter verkaufen doch selber VIP-Nummern gegen Extragebühr.
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[1] peanutsger antwortet auf koelli
27.03.2013 22:19
Benutzer koelli schrieb:
Aber sogar manche Mobilfunkanbieter verkaufen doch selber VIP-Nummern gegen Extragebühr.

Es ist verboten und führt zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für die "Rückgabe der Nr eine Vergütung zu verlangen".

Eine Kunde der seine Nr nicht mehr braucht, kann sie entweder aufgeben oder unentgeltlich an jemanden anderen übertragen.

Der Telekommunikationsanbieter verstößt eben nicht gegen diese Vorschrift, wenn er eine Nr aus seinem Pool heraussucht ("Dienstleistung") und sie dem Kunden zukommen lässt, den er führt ja keine "Rückgabe seiner Nr ... siehe oben" durch.