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Ohne "Versandkosten", auch one MWSt und ohne Display?


04.04.2013 02:21 - Gestartet von fe rnwe h
Toll, liebe Online-Geeks!
Da gbts sicher bald das "Handy" für 50 cent, die Verpackung (1% unter dem "suggeested retail Preis des bworbenen Produkts) muss man aber mit bestellen (auf S. 7147 in den Online-innovatven AGB, versteckt, steht dann noch "nur €1,99 Versandkosten pro Gramm Paketgewicht, mindestens 870g".
Das Display kommt dann zum Original (off - und online gleich teuer) gelisteten Ersatzteilpreis, auf S. 1276 der AGB unter den 10 flash-Animationen (die nicht mal ein Ad-Blocker weg kriegt) versteckt.

Das ist Eure Online-Shopwelt, die der klügere Steuerzahler nicht auch noch weiter mit Millionen bezahlen will (Aufstockung der online-Shop-Hungerlöhne) und Verzicht auf Steuereinnahmen durch diese innovativen Betriebe.

So killt ihr Arbeitsplätze mit Eurem undifferenzierten "schlauen" Online-Shop-Schnäppchenjagd propagieren!
Nur im normalen Offfline-Geeschäft gibt es vergleichbare Preise für ein Produkt, denn online gibts weder Recht noch Gesetz.
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[1] Christian_Wien antwortet auf fe rnwe h
05.04.2013 13:41
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Toll, liebe Online-Geeks!
Da gbts sicher bald das "Handy" für 50 cent, die Verpackung (1% unter dem "suggeested retail Preis des bworbenen Produkts) muss man aber mit bestellen ...

Kritik ist gut und schön, doch sollte man dabei doch die Kirche im Dorf lassen:
Daß beim Preisvergleich nur die Gerätepreise ohne Versandkosten berücksichtigt werden, ist verständlich und nachvollziehbar.
Versandkosten hängen schließlich üblicherweise zumeist vom Umfang bzw. der Anzahl bestellter Artikel und auch vom Zielland ab.
AUßerdem sollte es - insbesondere, wenn darauf hingewiesen wird - sowieso für jeden Kunden mit etwas normalem Hausverstand klar sein, daß bei Onlineshops immer erst die anfallenden Versandkosten berücksichtigt werden müssen, wenn man seriöse Vergleiche anstellen will.



Das ist Eure Online-Shopwelt, die der klügere Steuerzahler nicht auch noch weiter mit Millionen bezahlen will (Aufstockung der online-Shop-Hungerlöhne) und Verzicht auf Steuereinnahmen durch diese innovativen Betriebe.

So killt ihr Arbeitsplätze mit Eurem undifferenzierten "schlauen" Online-Shop-Schnäppchenjagd propagieren! Nur im normalen Offfline-Geeschäft gibt es vergleichbare Preise für ein Produkt, denn online gibts weder Recht noch Gesetz.


Nicht nur Onlineshops arbeiten mit Billigstkräften und Aufstockern.
Das Gleiche findest du genauso im stationären Handel, wo auch miese Bezahlung und oft nur geringfügige Beschäftigungsverhältnisse salonfähig geworden sind.
Außerdem verkennst du die rechtliche Situation bei Käufen im Fernabsatz.
Gerade hier bist du als Kunde viel besser gestellt, als bei einem Kauf im Ladengeschäft.
Einerseits hast du in D 14 Tage Widerrufsrecht (EU-weit sind 7 Tage zwingendes Minimum), wo du die Artikel bei Nichtgefallen einfach zurücksenden kannst.
Das erleichtert dir auch etwaige Gewährleistungsansprüche, wenn das Gerät z.B. gleich oder nach wenigen Tagen einen (nicht von dir verschuldeten) Defekt zeigen sollte.
Da kannst du im Fernabsatz einfach das defekte Gerät zurückschicken, während du beim Ladenkauf mit dem Händler oft um Zuständigkeiten etc. streiten darfst, da Händler dabei gern auf den Hersteller (und dessen im Vergleich zur gesetzlichen Gewährleistung reduzierten Herstellergarantie) verweisen und du im besten Fall ein paar Wochen auf ein (hoffentlich) repariertes Gerät warten kannst.
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[1.1] industrieclub antwortet auf Christian_Wien
05.04.2013 19:21
"f ernwe h" ist offensichtlich ziemlich mies drauf. Das ist der größte Blödsinn, den ich je auf teltarif gelesen habe. Da hätt´
ich mir gar nicht erst die Mühe gemacht, dem/der ernsthaft zu
antworten!