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Wo sind die neoliberalen Menschenfeinde?


05.04.2013 23:45 - Gestartet von sushiverweigerer
Ippel, Arndt, Base?

Wenn Gerichte verbraucherfreundlich urteilen, ist doch eure Erregung immer groß ;-).
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[1] ippel antwortet auf sushiverweigerer
06.04.2013 09:37
"Nach Ansicht der Verbraucherschützer war einigen Kunden die Bedeutung der Kündigung nicht bewusst."

Klar, "Kündigung" ist ja auch ein absolut ungebräuchliches schwieriges Fremdwort, was so in der deutschen Sprache praktisch nicht benutzt wird. Woher soll das der Kunde kennen?

Die Einschätzung des Landgerichts, die Zusatzoption sei gar keine sondern Bestandteil des Gesamtvertrages, mag ich nicht beurteilen.

Ich mag aber eines zu bedenken geben: Hätte O2 die Kündigung eines Kunden abgelehnt, mit der Begründung, die Zusatzoption sei, obwohl in den AGB anders angegeben, nur mit dem Gesamtvertrag zu kündigen, wäre die VZ sicherlich sofort Zeter und Mordio schreiend vor Gericht gezogen. Leider vergessen unsere "Verbraucherschützer", daß dieses Urteil dieses Urteil ganz shcnell nach hinten losgehen kann.

Aber bis dahin stehen noch etliche Instanzen auf dem Terminplan.
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[2] tatort antwortet auf sushiverweigerer
06.04.2013 10:14

einmal geändert am 06.04.2013 10:15
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Ippel, Arndt, Base?

Wenn Gerichte verbraucherfreundlich urteilen, ist doch eure Erregung immer groß ;-).

Dieser Fall ist meiner Ansicht nach grenzwertig. Liegt die Krux darin, dass die Option von Anfang an gebucht, also mit dem Hauptvertrag verkauft wurde?
Sollte das Urteil in den weiteren Instanzen bestätigt werden, dann darf der Kunde - meiner Ansicht nach - auch kein Kündigungsrecht mehr haben.
Konsequenz für beide Seiten: Optionen immer erst nachträglich abschließen bzw. möglichst keine 2- Jahres- Verträge abschließen.
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[2.1] BartS antwortet auf tatort
06.04.2013 12:32
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Ippel, Arndt, Base?

Wenn Gerichte verbraucherfreundlich urteilen, ist doch eure Erregung immer groß ;-).

Dieser Fall ist meiner Ansicht nach grenzwertig.

Und meiner Meinung nach nicht im geringsten - die betroffenen Kunden haben m.E. ohne jeden Zweifel Recht. Denn sehr viele Menschen telefonieren häufig ins Ausland und wählen ihren Provider danach aus, ob eine entsprechende kostengünstige Option zur Verfügung steht. Daher ist das ein essentieller Bestandteil des Gesamtvertrags.
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[2.1.1] skycab antwortet auf BartS
08.04.2013 13:46

einmal geändert am 08.04.2013 13:47
Benutzer BartS schrieb:


Und meiner Meinung nach nicht im geringsten - die betroffenen Kunden haben m.E. ohne jeden Zweifel Recht. Denn sehr viele Menschen telefonieren häufig ins Ausland und wählen ihren Provider danach aus, ob eine entsprechende kostengünstige Option zur Verfügung steht. Daher ist das ein essentieller Bestandteil des Gesamtvertrags.

Ich sehe das so. Die Anbieter machen oder machten aggressiv Werbung mit diesen und ähnlichen Flat Optionen und wollen dann aber doch nicht wirklich eine Flatrate anbieten, sondern Kunden, die die Kalkulation angeblich ins Wanken bringen, loswerden.

Für einen Endverbraucher ist es doch auch gar nicht transparent wie viel er telefonieren darf, immerhin wird ja kein Minutenpaket verkauft, sondern eine Flat!
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[2.1.1.1] grafkrolock antwortet auf skycab
29.04.2013 10:23
Man könnte vielleicht auch einfach auf die derzeit üblichen überlangen Mindestlaufzeiten mit ebenso grenzwertigen Kündigungsfristen (drei Monate) verzichten. Soll der Kunde doch lieber 50 Euro Anschlußgebühr bezahlen, dafür aber monatlich wieder rauskönnen. Das wäre doch das beste.
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[2.1.1.1.1] Real Emu antwortet auf grafkrolock
29.04.2013 21:56

einmal geändert am 29.04.2013 21:56
So ist es. Übertreiben wir diesen Fall nur einfach mal die Beträge, um das Problem zu verdeutlichen:
Angenommen, die Mindestlaufzeit ist 24 Monate. Der Kunde will hauptsächlich in ein bestimmtes Land telefonieren, dorthin kostet aber im Normalvertrag jede Minute horrende 10 Euro.
Also bucht der Kunde die angebotene Option "Anti-Wucher-Ausland-Call-Spezial-Plus-XXL-Comfort" hinzu, die seine monatliche Grundgebühr zwar um 5 Euro erhöht, aber den Preis für eine Gesprächsminute in sein Land auf 10 Cent senkt.
Und dann kommt der Anbieter nach 3 Monaten und sagt: "Ätsch, die Auslands-Option storniere ich jetzt, aber Du musst weitere 21 Monate im Haupttarif bleiben"...? Ich finde es sehr löblich, dass in einem solchen Fall verbraucherfreundlich geurteilt wird.