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Aha


05.04.2013 18:49 - Gestartet von koelli
Ich freu mich ja, wenn das Gericht das so sieht.
Aber verstehen tu ich es ehrlich gesagt nicht. Es ist ja eine Zusatzoption. Und die hat eben keine Mindestlaufzeit.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf koelli
05.04.2013 19:14
Benutzer koelli schrieb:
Ich freu mich ja, wenn das Gericht das so sieht. Aber verstehen tu ich es ehrlich gesagt nicht. Es ist ja eine Zusatzoption. Und die hat eben keine Mindestlaufzeit.

Was gibt's denn da nicht zu verstehen? Das ist unser Rechtssystem. Deutsches Vertragsrecht.

Dieser Satz sagt doch schon, juristisch korrekt, alles;
"Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die in dem Auftragsformular mitbestellte Option "talk4free europa & more" Bestandteil eines einheitlichen Vertrags ist."

Jede Zusatzoption die (auch nachträglich) abgeschlossen wird, wird im Moment des wirksamen Vertragsschlusses zum integralen Vertragsbestandteil. Ganz so, als ob diese Leistung von Anfang vereinbart worden wäre. Das ist aber absolut nichts neues. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.
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[1.1] koelli antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
05.04.2013 20:18
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Jede Zusatzoption die (auch nachträglich) abgeschlossen wird, wird im Moment des wirksamen Vertragsschlusses zum integralen Vertragsbestandteil. Ganz so, als ob diese Leistung von Anfang vereinbart worden wäre. Das ist aber absolut nichts neues. Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben.

Wenn der Kunde aber das Recht hat, Zusatzoptionen jeden Monat ab- und wieder dazu zu buchen, warum darf dann der Anbieter die Optionen nicht kündigen?
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[1.1.1] Keks antwortet auf koelli
05.04.2013 21:31
Benutzer koelli schrieb:
Wenn der Kunde aber das Recht hat, Zusatzoptionen jeden Monat ab- und wieder dazu zu buchen, warum darf dann der Anbieter die Optionen nicht kündigen?

Das hatte ich mich zunächst auch gefragt. Vielleicht, weil das sonst Kundenfang ist. Mit günstigem Gesamtpreis locken und nachdem man viele Kunden gefangen hat, den günstigen Teil kündigen und der Kunde ist im teuren Haupttarif gefangen über den er ja weiterhin ins Ausland telefonieren kann bzw. dann muss. Der Anbieter streicht ja keine Zusatzleistung, sondern nur einen günstigen Tarif. In einem anderen Fall mag das daher anders aussehen.

LG, Keks
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[1.1.1.1] Orikalkos antwortet auf Keks
06.04.2013 01:45
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Wenn der Kunde aber das Recht hat, Zusatzoptionen jeden Monat ab- und wieder dazu zu buchen, warum darf dann der Anbieter die Optionen nicht kündigen?

Das hatte ich mich zunächst auch gefragt. Vielleicht, weil das sonst Kundenfang ist. Mit günstigem Gesamtpreis locken und nachdem man viele Kunden gefangen hat, den günstigen Teil kündigen und der Kunde ist im teuren Haupttarif gefangen über den er ja weiterhin ins Ausland telefonieren kann bzw. dann muss. Der Anbieter streicht ja keine Zusatzleistung, sondern nur einen günstigen Tarif. In einem anderen Fall mag das daher anders aussehen.

LG, Keks

Die Sachlage ist doch an sich klar. Der Vertrag wurde mit allen Bedingungen geschlossen und somit sind alle Bestandteile klar dazulegen im Hauptteil des Vertrages. Wenn nun Sachen wie eine Gesonderte Kündigungsfristen im kleingedruckten versteckt werden. Widerspricht das der Vertragsklarheit. Alle Wesentliche Vertragsteile müssen klar und auf den Ersten Blick ersichtlich sein.

Zum 1. scheint das bei dem Vertrag nicht gewesen zu sein. Zum anderen bestehen zu einem Vertrag 2 Übereinstimmende Willenserklärungen.

Ändert ein Vertragspartner seinen Willen, so ist dies nur Möglich wenn der anderen Vertragspartner auch zustimmt, damit wieder die übereinstimmende Willenerklärung hergestellt wird.

Es ist nicht Statthaft aus aus einer information und der nicht Reaktion, eine Automatische Zustimmung abzuleiten.