Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Ippel, Arndt, Base?
Wenn Gerichte verbraucherfreundlich urteilen, ist doch eure Erregung immer groß ;-).
Dieser Fall ist meiner Ansicht nach grenzwertig. Liegt die Krux darin, dass die Option von Anfang an gebucht, also mit dem Hauptvertrag verkauft wurde?
Sollte das Urteil in den weiteren Instanzen bestätigt werden, dann darf der Kunde - meiner Ansicht nach - auch kein Kündigungsrecht mehr haben.
Konsequenz für beide Seiten: Optionen immer erst nachträglich abschließen bzw. möglichst keine 2- Jahres- Verträge abschließen.