Benutzer Keks schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Wenn der Kunde aber das Recht hat, Zusatzoptionen jeden Monat ab- und wieder dazu zu buchen, warum darf dann der Anbieter die Optionen nicht kündigen?
Das hatte ich mich zunächst auch gefragt. Vielleicht, weil das sonst Kundenfang ist. Mit günstigem Gesamtpreis locken und nachdem man viele Kunden gefangen hat, den günstigen Teil kündigen und der Kunde ist im teuren Haupttarif gefangen über den er ja weiterhin ins Ausland telefonieren kann bzw. dann muss. Der Anbieter streicht ja keine Zusatzleistung, sondern nur einen günstigen Tarif. In einem anderen Fall mag das daher anders aussehen.
LG, Keks
Die Sachlage ist doch an sich klar. Der Vertrag wurde mit allen Bedingungen geschlossen und somit sind alle Bestandteile klar dazulegen im Hauptteil des Vertrages. Wenn nun Sachen wie eine Gesonderte Kündigungsfristen im kleingedruckten versteckt werden. Widerspricht das der Vertragsklarheit. Alle Wesentliche Vertragsteile müssen klar und auf den Ersten Blick ersichtlich sein.
Zum 1. scheint das bei dem Vertrag nicht gewesen zu sein. Zum anderen bestehen zu einem Vertrag 2 Übereinstimmende Willenserklärungen.
Ändert ein Vertragspartner seinen Willen, so ist dies nur Möglich wenn der anderen Vertragspartner auch zustimmt, damit wieder die übereinstimmende Willenerklärung hergestellt wird.
Es ist nicht Statthaft aus aus einer information und der nicht Reaktion, eine Automatische Zustimmung abzuleiten.