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aRPs ???


30.05.2014 21:24 - Gestartet von wolfbln
4x geändert, zuletzt am 30.05.2014 21:49
Ich nehme mal an, dass mit aRPs alternative Roaming-Partner gemeint sind.
Da hat sich die EU wieder mal was Nettes ausgedacht.
Wir erzwingen uns einen Markt, wo gar kein Markt ist - > es lebe die Marktwirtschaft!!

Also das kann gar nicht funktionieren. Der "aRP" wäre ja eine Art Zwischenhändler für Roaming. Dieser bräuchte einen Vertrag mit dem heimischen und dem ausländischen Mobilfunkbetreiber.
Nur, warum sollten die das machen??? Haben bisher gut mit Roaming verdient.
Einen Zwischenhandel, wenn beide Endstellen nicht besonders daran interessiert sind, kann es nicht geben. Vom Abrechnungsproblem mal ganz zu schweigen...

Nehmen wir mal an, ein aRP bietet in einem Land XY für die Deutsche Telekom das Netz von Orange (fiktiv) billiger an. Warum sollte die DT diesen Anbieter anbieten - muss sie ja nicht? Macht sich ja Konkurrenz zum eigenen Angebot. Warum sollte Orange mit dem aRP einen Vertrag machen? Orange und DT verdienen doch beide besser ohne den aRP?

Vielleicht hat man sich zu sehr vom Erfolg des MVNO-Modells blenden lassen. Die Netzbetreiber lassen Wiederverkäufer in ihr Netz und beide verdienen daran. Dies ist aber mit dem Roaming-Markt nicht ganz vergleichbar: beim MVNO gibts nur 2 Spieler: Netzbetreiber und Wiederverkäufer, beim "aRP" aber 3: ausländischer Netzbetreiber, der "aRP" als Reseller und der heimische Netzbetreiber, der u.U. sogar der gleiche Netzbetreiber ist.

Nee, nee ... so klappt das nicht, liebe Marktanbeter.
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[1] Peterdoo antwortet auf wolfbln
31.05.2014 23:07
Benutzer wolfbln schrieb:
Ich nehme mal an, dass mit aRPs alternative Roaming-Partner gemeint sind.
Da hat sich die EU wieder mal was Nettes ausgedacht. Wir erzwingen uns einen Markt, wo gar kein Markt ist - > es
lebe die Marktwirtschaft!!

Also das kann gar nicht funktionieren. Der "aRP" wäre ja eine Art Zwischenhändler für Roaming. Dieser bräuchte einen Vertrag mit dem heimischen und dem ausländischen Mobilfunkbetreiber. Nur, warum sollten die das machen??? Haben bisher gut mit Roaming verdient.
Einen Zwischenhandel, wenn beide Endstellen nicht besonders daran interessiert sind, kann es nicht geben. Vom Abrechnungsproblem mal ganz zu schweigen...

Nehmen wir mal an, ein aRP bietet in einem Land XY für die Deutsche Telekom das Netz von Orange (fiktiv) billiger an. Warum sollte die DT diesen Anbieter anbieten - muss sie ja nicht? Macht sich ja Konkurrenz zum eigenen Angebot. Warum sollte Orange mit dem aRP einen Vertrag machen? Orange und DT verdienen doch beide besser ohne den aRP?

Vielleicht hat man sich zu sehr vom Erfolg des MVNO-Modells blenden lassen. Die Netzbetreiber lassen Wiederverkäufer in ihr Netz und beide verdienen daran. Dies ist aber mit dem Roaming-Markt nicht ganz vergleichbar: beim MVNO gibts nur 2 Spieler: Netzbetreiber und Wiederverkäufer, beim "aRP" aber 3: ausländischer Netzbetreiber, der "aRP" als Reseller und der heimische Netzbetreiber, der u.U. sogar der gleiche Netzbetreiber ist.

Nee, nee ... so klappt das nicht, liebe Marktanbeter.

Ein aRP wäre nicht zwischen den Netzbetreibern sondern würde den eigenen Netzbetreiber zwischen dem Kunden und dem Auslandsnetz ersetzen. Z.B.:
T-Mobile DE kauft Daten bei T-Mobile AT für 0,03/MB, verkauft diese an den eigenen Kunden aber für 0,20/MB. Der aRP würde die Daten bei Drei AT für 0,05/MB einkaufen und den T-Mobile DE Kunden für 0,10/MB anbieten, wenn diese den aRP wählen. Die EU würde den aRP und Drei AT erlauben, den T-Mobile Kunden so zu "Entführen" wenn der Kunde es wünscht. Die Daten/aktive Anrufe würden dann (Beispiel oben) an T-Mobile DE vorbei laufen: T-Mobile DE Kunde in Österreich -> Netz von Drei AT -> aRP -> Internet. Auch die Berechnung des Roamings wäre direkt zwischen dem Kunden und dem aRP (Postpaid/Prepaid). T-Mobile DE wäre dabei gar nicht beteiligt und würde nicht wissen, wie viele Daten der Kunde im Roaming übertrug. Könnte also auch keine Kosten berechnen.

Das wurde von der EU aber sowieso mehr als eine Drohung vorgesehen, in der Hoffnung, dass deswegen die Netzbetreiber selbst die Roaming-Aufschläge soweit nach Unten drücken, dass solche aRPs gar nicht notwendig sein werden.

Lieber Teltarif, bei Liechtenstein, Norwegen und Island als Teil des Europäischen Binnenmarktes gelten bei den EU-Roaming-Tarifen aller EU-Netzbetreiber obligatorisch die EU Roaming-Obergrenzen. Nur bei den freiwillig gewählten abweichenden Roaming-Paketen kann man diese Länder, wie auch jedes beliebiges anderes EU Land, ausschliessen und anders berechnen.
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[1.1] wolfbln antwortet auf Peterdoo
01.06.2014 10:41

2x geändert, zuletzt am 01.06.2014 10:50
Ein aRP wäre nicht zwischen den Netzbetreibern sondern würde den eigenen Netzbetreiber zwischen dem Kunden und dem Auslandsnetz ersetzen. Z.B.:
T-Mobile DE kauft Daten bei T-Mobile AT für 0,03/MB, verkauft diese an den eigenen Kunden aber für 0,20/MB. Der aRP würde die Daten bei Drei AT für 0,05/MB einkaufen und den T-Mobile DE Kunden für 0,10/MB anbieten, wenn diese den aRP wählen. Die EU würde den aRP und Drei AT erlauben, den T-Mobile Kunden so zu "Entführen" wenn der Kunde es wünscht. Die Daten/aktive Anrufe würden dann (Beispiel oben) an T-Mobile DE vorbei laufen: T-Mobile DE Kunde in Österreich -> Netz von Drei AT -> aRP -> Internet. Auch die Berechnung des Roamings wäre direkt zwischen dem Kunden und dem aRP (Postpaid/Prepaid). T-Mobile DE wäre dabei gar nicht beteiligt und würde nicht wissen, wie viele Daten der Kunde im Roaming übertrug. Könnte also auch keine Kosten berechnen.

Das wurde von der EU aber sowieso mehr als eine Drohung vorgesehen, in der Hoffnung, dass deswegen die Netzbetreiber selbst die Roaming-Aufschläge soweit nach Unten drücken, dass solche aRPs gar nicht notwendig sein werden.

Danke für die Klarstellung. Dann habe ich aber noch viele Fragen, wie das in der Praxis laufen soll.

Die Deutsche Telekom stellt das in ihrer Ankündigung etwas anders da:

"Sie können also einen zusätzlichen Vertrag mit einem alternativen Roaming-Anbieter abschließen. Die Möglichkeit zu einem Wechsel zu oder zwischen alternativen Roaming-Anbietern besteht für Sie jederzeit und ist kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass dieser alternative Roaming-Anbieter einen gültigen Vertrag mit der Telekom geschlossen hat. Bei der Wahl des alternativen Roaming-Anbieters gibt es zwei Varianten:

1. Sie wählen einen alternativen Roaming-Anbieter für alle regulierten Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS, Datennutzung und MMS) im EU-Ausland. Der Wechsel erfolgt nach Auftragseingang durch den alternativen Roaming-Anbieter in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

2. Sie wählen einen lokalen ausländischen Anbieter nur für mobile Datendienste im jeweiligen EU-Reiseland. Der Wechsel zu einem lokalen Anbieter im Reiseland erfolgt vor Ort und ist abhängig vom jeweiligen Anbieter."

Der alternative Roaming-Anbieter muss demnach einen Vertrag mit der Telekom (angenommen der Kunde ist bei der Telekom) geschlossen haben.

Wenn ich nach Dir gehe, muss das gar nicht sein, sondern die Telekom würde einfach umgangen.

Nur:
- wie findet dann ein Vertragsabschluss statt?
- wie findet dann eine Abrechnung statt?
-> bei Telekom-Vertragskunden kann ich mir das noch irgendwie vorstellen, obwohl die Telekom ja die Kundendaten nicht rausgeben muss bzw. darf.
-> aber bei Prepaid-Kunden: Wie willst du die denn abrechnen, wenn nicht über die Telekom und das Debit-System der Prepaid-Karte???
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[1.1.1] Peterdoo antwortet auf wolfbln
01.06.2014 14:03
Benutzer wolfbln schrieb:
Danke für die Klarstellung. Dann habe ich aber noch viele Fragen, wie das in der Praxis laufen soll.

Die Deutsche Telekom stellt das in ihrer Ankündigung etwas anders da:

"Sie können also einen zusätzlichen Vertrag mit einem alternativen Roaming-Anbieter abschließen. Die Möglichkeit zu einem Wechsel zu oder zwischen alternativen Roaming-Anbietern besteht für Sie jederzeit und ist kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass dieser alternative Roaming-Anbieter einen gültigen Vertrag mit der Telekom geschlossen hat. Bei der Wahl des alternativen Roaming-Anbieters gibt es zwei Varianten:

1. Sie wählen einen alternativen Roaming-Anbieter für alle regulierten Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS, Datennutzung und MMS) im EU-Ausland. Der Wechsel erfolgt nach Auftragseingang durch den alternativen Roaming-Anbieter in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

2. Sie wählen einen lokalen ausländischen Anbieter nur für mobile Datendienste im jeweiligen EU-Reiseland. Der Wechsel zu einem lokalen Anbieter im Reiseland erfolgt vor Ort und ist abhängig vom jeweiligen Anbieter."

Der alternative Roaming-Anbieter muss demnach einen Vertrag mit der Telekom (angenommen der Kunde ist bei der Telekom) geschlossen haben.

Wenn ich nach Dir gehe, muss das gar nicht sein, sondern die Telekom würde einfach umgangen.

Wenn die Abrechnung über die Telekom laufen soll, muss natürlich der aRP mit der Telekom zusammenarbeiten. Genauso auch, wenn man die ankommenden Anrufe über den aRP durchführen möchte (Fall 1). Dann muss die Telekom zum aRP weiterleiten. Deswegen ist Fall 1 etwas aufwändiger. Die ankommenden Anrufe konfiguriert die Telekom um. Für die Ausgehenden und für die Daten müssen die ausländischen Netzbetreiber informiert werden. Ob das die Telekom machen würde (vermutlich beim Datenaustausch beim Einbuchen ins Roaming-Netz) oder der aRP (Liste der Telefonnummern/IMSIs, die zum aRP geleitet werden sollen statt zum Heimnetzbetreiber), weiß ich nicht.

- wie findet dann ein Vertragsabschluss statt?
- wie findet dann eine Abrechnung statt?
Im Fall 2 wo alles beim ausländischen Netzbetreiber abläuft und nicht über die Telekom läuft, wäre ein Prepaidmodel am einfachsten. Z.B. man kauft ein Prepaidgutschein auf der Tankstelle/Flughafen (z.B. 15 EUR/2 GB). Oder man ruft eine kostenlose Nummer an und gibt die Kreditkartennummer an. Das könnte direkt beim Netzbetreiber sein, oder ein aRP ohne Netz könnte noch dazwischen sein und so mehrere Netzbetreiber/Länder abdecken. Der Netzbetreiber bekommt also die Telefonnummer und ein Guthaben (direkt vom Kunden oder über einen zwischen-aRP). Für diese Telefonnummer richtet der Netzbetreiber eine andere Konfiguration ein: statt zum Telekom APN wird alles zum eigenen APN geleitet oder zum APN des aRP. Beim APN wird, wie schon bisher üblich, die Geschwindigkeit geregelt und beim Verbrauch des Pakets gedrosselt oder geblockt.

Im Fall von Postpaid müsste man mit dem aRP einen Vertrag abschliessen, ähnlich wie bei Preselection im Festnetz.

Wie das in der Praxis aussehen würde, wird sich noch zeigen. Da die Roaminggebühren weiter fallen und die Marge für einen aRP immer kleiner wird, ist es fraglich, ob es überhaupt einen geben wird, der das Risiko eingehen will.
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[1.1.1.1] IMHO antwortet auf Peterdoo
06.06.2014 19:16

einmal geändert am 07.06.2014 09:50
Benutzer Peterdoo schrieb:

Wie das in der Praxis aussehen würde, wird sich noch zeigen. Da die Roaminggebühren weiter fallen und die Marge für einen aRP immer kleiner wird, ist es fraglich, ob es überhaupt einen geben wird, der das Risiko eingehen will.

Neue, aktuelle Fakten kann ich leider auch nicht beitragen. Aber stellt Euch das doch wie bei Festnetz-Call-by-Call/Preselection vor. Da musste vom Staat Zuführungsentgelt und Terminierungsentgelt festgelegt werden.
Genauso wird es eine Regulierung brauchen, zu welchen Höchstpreisen am jeweiligen HLR an den aRP ausgeleitet werden muss (möglicherweise auch kostenlos, denn der HLR erhält ja schon das Terminierungsentgelt oder gar mit Teilauszahlung des Terminierungsentgeltes an den aRP).

Die Terminierungsentgelte für Sprache gibt es ja schon, auf die können sich auch die unabhängigen aRPs im Roamingland berufen.
Bleibt noch die analoge Festlegung von Tarifen für den Datentransport im fremden Accessnetz, wenn die aPRs netzbetreiberunabhängig sein sollen. Wenn es einfach nur ein Wettbewerb der lokalen Netzbetreiber per Direktvertrieb versus via Roaming-Agreement werden soll, genügt ja der HLR-Voice-Zuführungs-Tarif.
Angesichts dessen, dass der aRP ohne Simkartenwechsel gegen einen anderen aRP gewechselt werden kann, herrscht hier ein krasserer Konkurrenzdruck als bei der Mobilnummerportierung im Inland inkl. Simkartenwechsel.

Und für die Abrechnung von CbC musste auch sehr viel reguliert werden, inkl. Inkasso und Mahnverfahren. Aber es gab dann immer auch spezielle Anbieter, die erst nach direkter (Lastschrift)-Anmeldung der Kunden bei CbC freischalteten, sog. "angemeldetes CbC".

Das wird noch ein Stück Arbeit für die EU-Verwaltung, ist aber doch keine Zauberei.

Wer schon bislang bei der Inlandstelefonie nur in Großstädten Versorgung braucht, kann doch zum regional kleinsten Netzbetreiber wechseln.
Bislang muss man aber bei der Roamingtelefonie immer das Großpaket "alle Netze vor Ort" buchen. Mit aPR kann man dann auch preisbewusst die kleineren Netze auswählen, sofern einem deren Netzabdeckung im Roamingland ausreicht.

Ob die Abrechnung dann gesondert oder über den Simkartenaussteller des Heimatlandes erfolgt, ist doch variabel.
Wichtig ist die Weiternutzung mit der bisherigen Simkarte und der bisherigen Rufnummer, was letztlich auf die ÜBerlassung sogenannter Anmelde-Triples vom HLR/AuC an den aRP hinausläuft.
Unter der Bedingung, dass sich der Kunde bewusst einen direktabrechnenden aRP auswählt, ist die Überlassung der Kundendaten von HLR an den aRP doch kein wirkliches Problem.

Die ereits anfangs genannte Höhe der Auszahlung der nationalen PLMN-Terminierungsentgelte an die aPRs wird sicherlich ein Zankapfel. Wenn derzeit ein dt. PLMN-Betreiber 1,79ct/min bekommt, wenn er in seinem eigenen Netz zustellt, muss er dann davon etwas an den aRP abgeben? Schließlich wird sein Heimatnetz ja gar nicht benutzt und er spart (minimal) Strom.
Am wenigsten Bürokratie gäbe es natürlich, wenn weder in die eine noch in die andere Richtung gezahlt werden muss. Die aRPs könnten dann einfach am Hauptsitz der PLMN-Firma peeren. Die HLRs müssten es auf Grund der EU-Vorgabe anbieten. Wie der aRP die Fernstrecke bewältigt wäre dann eindeutig dessen eigene Sache.


Edith sagt: Da mussten noch eine Menge Tippfehler korrigiert werden.