Thread
Menü

Wenn sich die EU mal lieber...


28.05.2013 09:56 - Gestartet von tommy0910
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?
Menü
[1] Alex Krycek antwortet auf tommy0910
28.05.2013 13:46

2x geändert, zuletzt am 28.05.2013 13:46
Benutzer tommy0910 schrieb:
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

Weil zumindest in Deutschland Rundfunk Ländersache ist und die Länder nicht Teil der EU. Deutschland (also der Bund, der Mitglied der EU ist) kann da der EU überhaupt keine Kompetenz übertragen, dies zu regeln.
Menü
[1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Alex Krycek
01.06.2013 11:54
Benutzer Alex Krycek schrieb:

Benutzer tommy0910 schrieb:

...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches
Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

Weil zumindest in Deutschland Rundfunk Ländersache ist und die Länder nicht Teil der EU.

Dass die deutschen Bundesländer nicht Teil der EU sein sollen, halte ich für eine etwas eigenwillige Sichtweise. Die Länder sind lediglich nicht direkt in den Organen der EU vertreten, sondern der Bund vertritt Deutschland in der EU. Trotzdem gilt EU-Recht natürlich auch für die Länder.

Deutschland (also der Bund, der Mitglied der EU ist) kann da der EU überhaupt keine Kompetenz übertragen, dies zu regeln.

Doch, das kann der Bund. Er müsste dafür das Grundgesetz ändern oder Verträge nach Art. 23 GG schließen. Die Länder könnten das nur indirekt verhindern, indem ihre Vertreter im Bundesrat dagegen stimmten.
Menü
[1.1.1] Alex Krycek antwortet auf Mobilfunk-Experte
01.06.2013 12:41
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
und die Länder nicht Teil der EU.

Dass die deutschen Bundesländer nicht Teil der EU sein sollen, halte ich für eine etwas eigenwillige Sichtweise.

Staatsorganisationsrechtlich muss zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden unterschieden werden. Die BRD ist ein dreigliedriger förderaler Staatenbund. Nach außen hin wirkt aber zunächst nur der Bund, vgl. Art. 32 Abs. 1 GG.

Die Länder sind lediglich nicht direkt in den Organen der EU vertreten, sondern der Bund vertritt Deutschland in der EU. Trotzdem gilt EU-Recht natürlich auch für die Länder.

Dass sich auf der Rechtsfolgenseite eine Verpflichtung der Staatsorgane ergibt, sich an EU-Recht zu halten ist klar. Allerdings steht insoweit der Bund in der Pflicht, denn nur dieser schließt vorrangig internationale Verträge (EU, WTO, DBA...) Zwar führen die Länder die staatlichen Befugnisse zunächst selbst aus, es sei denn etwas ist speziell dem Bund überlasse, vgl. Art. 30 GG. Allerdings geht Bundesrecht dem Landesrecht vor, vgl. Art. 31 GG. Und daraus ergibt sich auch der Zwang der Länder den vom Bund geschlossenen Verträgen folge zu leisten. Allerdings wirkt das nicht bedingungslos. Denn: wenn der Bund Verträge abschließt, die gegen die Kompetenzregelungen verstoßen (also dem, was Bund, Länder und Gemeinden dürfen), dann ist der Vertrag im Außenverhältnis (EU<->Bund) zwar gültig, im Innenverhältnis (Bund<->Land) nicht. Deswegen gibt es den Bund-Länder-Streit als Klage beim BVerfG, vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, 4 GG iVm § 13 Nr. 7, 8 BVerfGG.

Die Länder werden durch internationale Verträge nicht direkt verpflichtet. Verpflichteter ist der Bund. Die Länder sind aber durch die sog. Bundestreue angehalten, Regelungen des Bundes zu befolgen (sofern nicht o.g. Kompetenzverstoß vorliegt).

Aus diesem Grunde halten sich die Länder an EU-Recht.


Deutschland (also der Bund, der Mitglied der EU ist) kann da der EU überhaupt keine Kompetenz übertragen, dies zu regeln.

Doch, das kann der Bund. Er müsste dafür das Grundgesetz ändern oder Verträge nach Art. 23 GG schließen. Die Länder könnten das nur indirekt verhindern, indem ihre Vertreter im Bundesrat dagegen stimmten.

Was der Bund übertragen kann, und was nicht ergibt sich zunächst einmal aus den Kompetenzregeln, Art. 70 ff GG. Grundsätzlich haben nämlich erst einmal die Länder das Recht der Gesetzgebung, der Bund nur subsidiär, vgl. Art. 70 Abs. 1 GG. Der Bund hat vor allem nur in den Bereichen eine Kompetenz, wo eine länderübergreifende Regelung nötig ist (Staatsangehörigkeit, auswärtige Angelegenheiten, Währung, Zoll etc.), vgl. Art. 73 GG.

Diese Kompetenzregeln geben dem Rahmen der formellen Vorschrift der Möglichkeit der Kompetenzübertragung aus Art. 23 GG vor. Wenn der Bund hier Kompetenzen übertragen will, die er nicht hat, so wirkt das nicht gegen die Länder (s.o., insb. Bund-Länder-Streit). Der Bund hat sich dann im Außenverhältnis gebunden und muss dafür sorgen, dass die Regelung rückgängig gemacht wird (mit evtl. Schadenersatz). Merke: Die Länder haben die Gesetzeshoheit, nicht der Bund, vgl. Art. 30 GG.

Das Grundgesetz kann geändert werden. Aber nicht durch den Bund. Der Bund ist eine Körperschaft ähnlich einer GmbH. Auch dort kann das Management nicht die Gesellschaft verändern, dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Die Gesellschafter sind das Staatsvolk, vertreten durch die gewählten Politiker. Das ergibt sich übrigens auch aus den Kompetenznormen, vgl. Art. 79 GG. Merke: Die Art. 70 ff. GG geben die materielle Möglichkeiten wider, die Art. vorher sind formelle Vorschriften diesbezüglich, regeln also nur den Verfahrensgang aber nicht die inhaltliche Möglichkeit.
Menü
[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Alex Krycek
01.06.2013 14:39
Benutzer Alex Krycek schrieb:

Die BRD ist ein dreigliedriger förderaler Staatenbund.

Eben nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, kein Staatenbund (Art. 20 Abs. 1 GG).

Nach außen hin wirkt aber zunächst nur der Bund, vgl. Art. 32 Abs. 1 GG.

Ja, und dabei vertritt er Deutschland als Ganzes. Deutschland als Ganzes ist Mitglied der EU, nicht nur der Bund.

Die Länder werden durch internationale Verträge nicht direkt verpflichtet. Verpflichteter ist der Bund. Die Länder sind aber durch die sog.
Bundestreue angehalten, Regelungen des Bundes zu befolgen (sofern nicht o.g. Kompetenzverstoß vorliegt).

Du schreibst da hauptsächlich über das Zustandekommen des europäischen Primärrechts. Von diesem Primärrecht bin ich dagegen schon ausgegangen, und das gibt der Europäischen Union eigene Rechtsetzungsbefugnisse.

Deutschland (also der Bund, der Mitglied der EU ist) kann da der EU überhaupt keine Kompetenz übertragen, dies zu regeln.

Doch, das kann der Bund. Er müsste dafür das Grundgesetz ändern oder Verträge nach Art. 23 GG schließen. Die Länder könnten das nur indirekt verhindern, indem ihre Vertreter im Bundesrat dagegen stimmten.

Was der Bund übertragen kann, und was nicht ergibt sich zunächst einmal aus den Kompetenzregeln, Art. 70 ff GG. Grundsätzlich haben nämlich erst einmal die Länder das Recht der Gesetzgebung, der Bund nur subsidiär, vgl. Art. 70 Abs. 1 GG. [...]

Stimmt, aber diese Regeln lassen sich ändern, und davon schrieb ich.

Diese Kompetenzregeln geben dem Rahmen der formellen Vorschrift der Möglichkeit der
Kompetenzübertragung aus Art. 23 GG vor. Wenn der Bund hier Kompetenzen übertragen will, die er nicht hat, so wirkt das nicht gegen die Länder [...]. Der Bund hat sich dann im Außenverhältnis gebunden und muss dafür sorgen, dass die Regelung rückgängig gemacht wird (mit evtl. Schadenersatz).

Oder er sorgt per Grundgesetzänderung dafür, dass er die Kompetenzen auch hat.

Merke: Die Länder haben die Gesetzeshoheit, nicht der Bund, vgl. Art. 30 GG. Das Grundgesetz kann geändert werden. Aber nicht durch den Bund.

Immerhin sieht Art. 79 GG vor, dass das Grundgesetz durch Beschluss der normalen Gesetzgebungsorgane des *Bundes* geändert wird - wenn auch mit besonderer Mehrheit.

Der Bund ist eine Körperschaft ähnlich einer GmbH. Auch dort kann das Management nicht die Gesellschaft verändern, dazu bedarf es eines
Gesellschafterbeschlusses. Die Gesellschafter sind das Staatsvolk, vertreten durch die gewählten Politiker.

Das kann man durchaus so sehen, beschreibt aber eher die Legitimationsseite. Das Verfahren ist dennoch so geregelt, dass Bundesorgane allein Kompetenzen von den Ländern auf den Bund oder zur EU übertragen können.
Menü
[2] peso antwortet auf tommy0910
28.05.2013 20:30
Benutzer tommy0910 schrieb:
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

Gegenfrage:

"Warum dürfen die -Ausländer- ohne GEZ schauen??"

peso
Menü
[2.1] SoloSeven antwortet auf peso
28.05.2013 20:45
Benutzer peso schrieb:
Gegenfrage:

"Warum dürfen die -Ausländer- ohne GEZ schauen??"

peso

Damit auch alle anderen Mitbürger unseres Planeten den gleichen hohen Bildungsstandard durch unsere grandiose ÖR-Anstalten-Grundversorgung bekommen und in Zukunft keine Unterstützung mehr vom Michel brauchen.
Menü
[2.1.1] peso antwortet auf SoloSeven
28.05.2013 21:00

einmal geändert am 28.05.2013 21:02
Benutzer SoloSeven schrieb:

Damit auch alle anderen Mitbürger unseres Planeten den gleichen hohen Bildungsstandard durch unsere grandiose ÖR-Anstalten-Grundversorgung bekommen und in Zukunft keine Unterstützung mehr vom Michel brauchen.

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

**Franz Emanuel August Geibel**

peso
Menü
[2.1.1.1] SoloSeven antwortet auf peso
30.05.2013 10:48
Benutzer peso schrieb:
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

**Franz Emanuel August Geibel**

peso

Am Sozial-Gesundheits-usw.- Wesen?
;-)
Menü
[2.2] Donaldfg antwortet auf peso
31.05.2013 15:18
Hallo,
Benutzer peso schrieb:
Benutzer tommy0910 schrieb:
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

Gegenfrage:

"Warum dürfen die -Ausländer- ohne GEZ schauen??"

ich wäre dafür endlich Grundverschlüsselung für alles dafür Abschaffung der GEZ.Wer schauen will mus zahlen.
Aber ich vermute es würde einen Aufschrei geben weil auf einmal würden doch so viele nicht Zahler schauen wollen.
Es ist ähnlich wie bei Prinmedien im Netz alle wollen Leistung aber kosten soll es nichts.
Menü
[2.2.1] AndreasHezel antwortet auf Donaldfg
01.06.2013 09:18
Benutzer Donaldfg schrieb:
Hallo, Benutzer peso schrieb:
Benutzer tommy0910 schrieb:
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

Gegenfrage:

"Warum dürfen die -Ausländer- ohne GEZ schauen??"

ich wäre dafür endlich Grundverschlüsselung für alles dafür Abschaffung der GEZ.Wer schauen will mus zahlen. Aber ich vermute es würde einen Aufschrei geben weil auf einmal würden doch so viele nicht Zahler schauen wollen.

Hast du die letzten Monate im Winterschlaf verbracht? In Deutschland gibt es seit diesem Jahr eine Rundfunksteuer die von jedem Haushalt eingefordert wird. Egal ob hier ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht.

Ich bin aber voll für den Vorschlag der Verschlüsselung. Denn der Grund warum CH und AT verschlüsseln liegt auch in den Übertragunsrechten für Sport und Blockbuster. Die sind für nur CH oder nur AT deutlich günstiger als für das gesamte z.B. Von Astra abgedeckte Empfangsgebiet. Nur wir Deutschen sind so dumm und finanzieren das!!!
Menü
[2.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf AndreasHezel
01.06.2013 12:03
Benutzer AndreasHezel schrieb:

Ich bin aber voll für den Vorschlag der Verschlüsselung.

Ich nicht.

Denn der Grund warum CH und AT verschlüsseln liegt auch in den Übertragunsrechten für Sport und Blockbuster. Die sind für nur CH oder nur AT deutlich günstiger als für das gesamte z.B. Von Astra abgedeckte Empfangsgebiet.

Nur für "DE" wären sie das aber nicht, denn Deutschland ist *etwas* größer. Da genügt es praktisch, eine Sendung nur in deutscher Sprache auszustrahlen.

Nur wir Deutschen sind so dumm und finanzieren das!!!

Nein, wir Deutschen sind so schlau und sparen uns den Aufwand, den die Verschlüsselung mit sich brächte.
Menü
[3] Donaldfg antwortet auf tommy0910
31.05.2013 15:10
Hallo,
Benutzer tommy0910 schrieb:
...auch in anderen Bereichen so reinhaengen wuerde wie bei der Telekommunikation. Warum kann ich z.B. kein auslaendisches Satellitenfernsehen abonnieren, das mich interessiert (z.B. ORF, Schweiz in Deutschland)?

also ich schaue schon sehr lange ORF in HD wie das geht sollte eigentlich bekannt sein.
Dafür brauche ich aber keine Eu.
Menü
[3.1] PsychoMantis antwortet auf Donaldfg
01.06.2013 00:19
Genau, ORF ist zwar verschlüsselt, aber die Receiver gibt es schon für ab 30 Euro. Da spielt man eine illegale Firmware drauf und schon geht ORF.
Unsere ÖR sollte man verschlüsselt und GEZ abschaffen - der Meinung bin ich auch. Aber es wird ein anderes Aufschrei geben: nämlich von den ÖR, weil so gut wie niemand mehr zahlt, weil die meisten das Programm schlecht finden.
Menü
[3.1.1] Donaldfg antwortet auf PsychoMantis
01.06.2013 06:54
Hallo,
Benutzer PsychoMantis schrieb:
Genau, ORF ist zwar verschlüsselt, aber die Receiver gibt es schon für ab 30 Euro. Da spielt man eine illegale Firmware drauf und schon geht ORF.
Unsere ÖR sollte man verschlüsselt und GEZ abschaffen - der Meinung bin ich auch. Aber es wird ein anderes Aufschrei geben: nämlich von den ÖR, weil so gut wie niemand mehr zahlt, weil die meisten das Programm schlecht finden.

ich bezahle für Qualität den ich sehe fast nur die ÖR in HD
Bei Nachrichten,Dokus und Reportagen kann der private Müll nicht mithalten.
Verzichten kann ich auf Sport, Fußball ,Mutantenstadel und co.
Wer das braucht soll bitte extra zahlen.
Menü
[3.1.1.1] mersawi antwortet auf Donaldfg
01.06.2013 08:16
Ich wäre ja schon froh wenn man (Nellie) es schafft das ankommende Gespräche kostenfrei in der EU werden.
Das ne Allnet Flat abgehend nicht in der ganzen EU gelten kann dafür hätte ich sogar Verständnis...
Menü
[3.1.1.1.1] Herr Doktor antwortet auf mersawi
01.06.2013 08:43
Benutzer mersawi schrieb:
Ich wäre ja schon froh wenn man (Nellie) es schafft das ankommende Gespräche kostenfrei in der EU werden. Das ne Allnet Flat abgehend nicht in der ganzen EU gelten kann dafür hätte ich sogar Verständnis...

Dann bestelle dir doch simquadrat.