Benutzer rainbow schrieb:
Ist das demokratische Deutschland nicht stolz auf sein grundgesetzlich garantiertes Postgeheimnis? Danach müsste § 2.6 Yahoo AGB Verfassungsbruch und damit nichtig sein. Vielleicht sehe ich das auch zu verbissen und missachte die unternehmerischen Freiheiten unseres Landes.
Wer klärt mich auf?
Das Post- bzw. Fernmeldegeheimnis bezieht sich ausschließlich auf Briefpost und klassische Telekommunikation - 206 StGB ist hier einschlägig für die Diensteanbieter. Die §§ 201 (Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes einschließlich Telefonie) und 202 (Briefgeheimnis) StGB umfassen die Straftatbestände für den Bürger/ einen sonstigen Dritten in diesem Kontext.
Noch Fragen?