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redtube abmahnung


08.12.2013 15:56 - Gestartet von eplusopfer
ich habe so etwas erwartet. der grund dürfte in einem strafurteil liegen. vor einiger zeit wurde ein mann wegen besitz von kinderpornos verurteilt. dieser berief sich darauf, dass er die videos nur gestreamt hatte und somit nie im besitz dieser filme war, was eine bestrafung wegen besitz unmöglich machen würde. das erkennende gericht erfand deshalb die krücke mit dem arbeitsspeicher, wonach bereits im arbeitsspeicher zwischengespeicherte filme als besitz gelten. das selbe versuchen nun diese abmahn-anwälte. sie werden kein glück haben.
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[1] Kai Petzke antwortet auf eplusopfer
09.12.2013 15:24
Benutzer eplusopfer schrieb:
anderer Fall [...] kinderpornos [...] nur gestreamt [...] gericht erfand deshalb die krücke mit dem arbeitsspeicher, [...]

Es wäre interessant, wenn zum Vergleich auch einer der Fälle der aktuellen Abmahnwelle vor Gericht ginge; andererseits ist den Betroffenen zu wünschen, dass sie genau den Ärger gar nicht erst haben. Vor Gericht schätze ich die Chancen der Abmahner als sehr gering ein: Es gibt so viele Porno-Sites mit so vielen Geschäftsmodellen im Web, dass der normale Nutzer unmöglich unterscheiden kann, was noch legal und was schon illegal ist. Das gilt erst recht dann, wenn sich auf einer Zweit- oder Drittverwertungssite ein paar geklaute Filmchen zwischen abertausenden legal dorthin gekommenen Werken finden.

Schließlich gibt es Juristen, die den Rammelfilmen angesichts des immer gleichen Inhalts überhaupt jede Schöpfungshöhe abstreiten. Dann gäbe es auf die auch gar kein Copyright.

Fazit: Die Streaming-Frage wird vor Gericht möglicherweise gar nicht erst verhandelt, weil schon vorher die Copyright-Verletzung an sich oder zumindest die vorsätzliche Copyright-Verletzung verneint wird.

Was meinen unsere anderen regelmäßigen Kommentatoren zu Rechtsthemen hierzu?


Kai
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[2] wALTER-EGOn antwortet auf eplusopfer
10.12.2013 16:32

einmal geändert am 10.12.2013 18:10
Benutzer eplusopfer schrieb:
ich habe so etwas erwartet. das erkennende gericht erfand deshalb die krücke mit dem arbeitsspeicher, wonach bereits im arbeitsspeicher zwischengespeicherte filme als besitz gelten. das selbe versuchen nun diese abmahn-anwälte. sie werden kein glück haben.

Erschreckend, was unfähige Richter (und evtl. schlechte Gutachter) so bewirken können. Das ist ganz klar keine "Rechtsprechung" sondern "kreative Rechtskunde/Justiz".

Deutschland fehlt in Anlehnung an die "silberne Zitrone" ein Negativ-Preis für das absurdeste Urteil. Den Preisträgern sollte jeder akademische Grad/Titel und die berufliche Zulassung entzogen werden. Der genannte Fall präsentiert einen Kandidaten dafür.

Nur daß die Betrüger hier noch viel schneller als die "Rechtsverdreher" auftauchen, betrübt mich. Also den SPAM-Filter ergänzen