Benutzer eplusopfer schrieb:
anderer Fall [...] kinderpornos [...] nur gestreamt [...] gericht erfand deshalb die krücke mit dem arbeitsspeicher, [...]
Es wäre interessant, wenn zum Vergleich auch einer der Fälle der aktuellen Abmahnwelle vor Gericht ginge; andererseits ist den Betroffenen zu wünschen, dass sie genau den Ärger gar nicht erst haben. Vor Gericht schätze ich die Chancen der Abmahner als sehr gering ein: Es gibt so viele Porno-Sites mit so vielen Geschäftsmodellen im Web, dass der normale Nutzer unmöglich unterscheiden kann, was noch legal und was schon illegal ist. Das gilt erst recht dann, wenn sich auf einer Zweit- oder Drittverwertungssite ein paar geklaute Filmchen zwischen abertausenden legal dorthin gekommenen Werken finden.
Schließlich gibt es Juristen, die den Rammelfilmen angesichts des immer gleichen Inhalts überhaupt jede Schöpfungshöhe abstreiten. Dann gäbe es auf die auch gar kein Copyright.
Fazit: Die Streaming-Frage wird vor Gericht möglicherweise gar nicht erst verhandelt, weil schon vorher die Copyright-Verletzung an sich oder zumindest die vorsätzliche Copyright-Verletzung verneint wird.
Was meinen unsere anderen regelmäßigen Kommentatoren zu Rechtsthemen hierzu?
Kai