Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Wozu dann also außerordentliches Kündigungsrecht? (@teltarif: Warum verbreite ihr immer noch das Märchen der "Sonderkündigung" welches es nie gab ?)
Märchen hin oder her - ich finde es gut, dass TT das kritisch begleitet.
Wenn man ganz extrem nur nach den Marktregeln geht, wäre die Einführung der Call-by-Call-Möglichkeit niemals zwischen Kunden und Festnetzbetreibern vereinbart worden (Gründungsgeschichte von Teltarif war die Übersicht über CbC-Tarife).
Wenn nur die Verträge gelten würden, dürfte es keine Abschaffung der Roamingzustellungsaufschläge in der EU geben usw..
Sich jedesmal auf "Pacta sunt servanda" rauszureden ist argumentativ etwas arg billig, wenn man bedenkt, dass die zentrale Rufnummernverwaltung im HLR eine Tarifierungsmonoopol impliziert und somit das Marktversagen technisch vorprogrammiert ist. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Mobilfunker das Terminierungsentgelt auf 1,79ct/min gesenkt hätten, wenn sie nicht dazu gezwungen worden wären. VoIP in den AGBs auszuschließen ist keine Frage der Kundenfürsorge sondern eine Methode zur Einnahmesicherung in der SS7-PLMN-Telefonie. Heute es in den AGBs zu verbieten, aber keine DPI-Filterung durchzuführen, um es dann in Zukunft doch noch jederzeit machen zu können ist das nächste Ding dieser Art. WhatsApp per AGB zu verbieten ist auch sowas. Formal ist das alles wasserdicht. Kundenfreundlich ist das nicht.
Es steht Teltarif gut an, den Endkunden klarzumachen, welche Konsequenzen es hat, wenn man leichtfertig die Verwaltung der PLMN-Rufnummer mit einem 24-Monatsvertrag koppelt. MNP-Sofortportierung hin oder her, wenn man weiterhin die Grundgebühr zahlen muss, hat man gelitten und überlegt sich den Wechsel bei laufendem Vertrag zweimal.
Bitte Teltarif berichtet mehr über Dual-SIM-Handys, über die Erwerb und Nutzbarkeit ausländischer Simkarten, über günstige IP-Kontingenttarife im Ausland. Wenn einige Prozent der Kunden nicht das "120MB-Auslandspaket für günstige 4,99 €uro" kaufen, sondern stattdessen wissen, wie sie im Reiseland vor Ort ein VoIP-erlaubenden, einheimischen IP-Tarif (mit Simkarte) kaufen&nutzen können, wird das den Markt beeinflussen. Oder auch umgekehrt: Kann sich ein Hotelgast eine Simquadratkarte ins Hotel schicken lassen? Muss er einen deutschen Wohnsitz haben? Für ausländische Leser von Teltarif wäre das sicherlich interessant.
IP-Access als Nebenleistung zu klassifizieren ist eine tolle juristische Meisterleistung, sympathisch wird mir Vodafone dadurch nicht.