Nebenleistung

Nach Preiserhöhung: Vodafone verwehrt Sonderkündigungsrecht

Vodafone will Kunden, die von den höheren Preisen bei Daten-Upgrades betroffen sind, kein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen. Wir berichten über den Standpunkt des Mobilfunk-Netzbetreibers und darüber, wie ein Rechtsanwalt, der unter anderem auf Telekommunikation spezialisiert ist, den Fall sieht.
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Bereits im Dezember hat Vodafone die Preise für Daten-Upgrades in seinen Red-Smartphone-Tarifen erhöht. Ende März verschlechterte der zweitgrößte deutsche Mobilfunk-Netzbetreiber auch die Konditionen für Kunden, die in einem der Smart-Tarife telefonieren, ihr im Tarif enthaltenes Highspeed-Datenpaket verbraucht haben und ein Upgrade buchen möchten.

Die Preissteigerungen seien eine Reaktion auf den Markt, teilte die Vodafone-Pressestelle in einer ersten Stellungnahme gegenüber teltarif.de mit. In der Tat hat die Deutsche Telekom ihre SpeedOn genannte Daten-Upgrade-Funktion schon mit Einführung der neuen Complete-Comfort-Tarife im Mai vergangenen Jahres gegenüber den zuvor geltenden Konditionen verschlechtert.

Schlechtere Konditionen bei der Telekom treffen nur Neukunden

Keine außerordentliche Kündigung bei Vodafone Keine außerordentliche Kündigung bei Vodafone
Montage: teltarif
Direkt vergleichbar sind die Maßnahmen der beiden großen deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber allerdings nicht. Gelten die neuen Bedingungen bei der Deutschen Telekom nur für Nutzer in den neuen Tarifen, so hat Vodafone die Verschlechterungen auch für Bestandskunden eingeführt, die weder ihren Tarif geändert noch ihren Vertrag aktiv verlängert haben.

Bereits im Editorial am vergangenen Sonntag sind wir der Frage nachgegangen, ob Vodafone die mobile Internet-Nutzung als Nebenleistung ansehen und somit die Preise für die Nachbuch-Optionen anheben kann. Schließlich stellen sich betroffene Kunden die Frage, ob sie wegen Verschlechterung der Vertragsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht haben.

Vodafone: "Wir haben die Maßnahme rechtlich prüfen lassen"

Auch bei Vodafone haben wir nachgefragt, wie der Netzbetreiber zu diesem Thema steht. Pressesprecher Thorsten Höpken erklärte, Vodafone habe die Maßnahme rechtlich prüfen lassen. Demnach bestünde für die Kunden kein außerordentliches Recht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Zur Begründung führte Vodafone an, die Daten-Upgrades seien kein Bestandteil des Vertrags.

Auch der unter anderem auf den Telekommunikationsmarkt spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, den wir ebenfalls zum Thema außerordentliche Kündigungen wegen verschlechterter Konditionen für Daten-Upgrades bei Vodafone befragt haben, sieht nur geringe Chancen für Nutzer, die ihren Kontrakt vorzeitig auflösen möchten.

Widder sagt, entscheidend sei die offizielle Vodafone-Preisliste, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig war. Sind in dieser Preisliste die Daten-Upgrades enthalten, so stünden diese Optionen den Kunden zu den aufgeführten Konditionen zu. Seien die Daten-Upgrade-Optionen hingegen nicht erwähnt, so hätten die Anwender schlechte Karten, wenn sie versuchen würden, eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen.

Auf Seite 2 lesen Sie, wo die Preisliste von Vodafone zu finden ist. Zudem stellen wir die alten und neuen Nachbuch-Optionen für alle Smartphone-Tarife des Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreibers gegenüber.

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