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Immerhin gibt es noch Reaktionen - ein gutes Zeichen...


10.07.2014 15:27 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Die Deutsche Telekom ist im Moment der einzige Anbieter, der seinen Festnetz-Endkunden für Telefon­gespräche die Möglichkeit der "fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers" anbieten muss.

Nein, das ist nicht ganz richtig. Die Telekom-Tochter Congstar ist dieser Verpflichtung ebenso unterworfen. Allerdings zieren sich die Anbieter vor dem Abschluss entsprechender Abkommen mit dem Anbieter, da die Kundenzahl viel zu gering und ein derartiger Aufwand für ein paar tausend Congstar-Hansel in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Nutzen bzw. potentiellen Ertrag steht.

Ich sage deshalb schon seit Jahren, dass es weit zielführender wäre, die zwischenzeitlich verbliebenen anderen großen 4 (Vodafone mit KDG, UI/1&1, Telefonica/o2 und UMKBW) dem CbC-Kontrahierungszwang zu unterwerfen. Diese vier Anbieter beherrschen zusammen die andere Hälfte des deutschen Festnetzmarktes, d. h. Rund 90% des deutschen Festnetz- und Breitbandmarktes befinden sich im tariflichen "Würgegriff" von nur 5 Providern. Wenn man hier CbC wegnimmt, kann das im tarifpolitischen Fiasko enden - vor allem bei der Auslandstelefonie. Kabel BW-Kunden durften das bereits bei der "Produktharmonisierung" eindrucksvoll erleben.

Wäre diese Verpflichtung weggefallen, wären auch Call by Call und Preselection aller Wahrschein­lichkeit nach nicht mehr möglich, so Oliver Rockstein, Geschäftsführer von Tele2.

Ja, da hat er vollkommen recht. Angesichts der jüngsten Entwicklungen bei der innerdeutschen und europäischen Regulierung steht jedoch zu befürchten, dass in wenigen Jahren erneut das große Zittern beginnt. Deshalb sollten sich Anbieter wie Tele2, 3U TELECOM und andere Branchengrößen schon heute entsprechend auf alle Eventualitäten vorbereiten, ansonsten droht Ihren ein böses Szenario, in dem Sie tatsächlich ihren Geschäftsbetrieb von heute auf morgen Einstellen müssen. Denn von sich aus, wird die Telekom CbC nicht aufrecht erhalten. Fällt die Verpflichtung, werden die Verträge aufgekündigt (Wegfall der Geschäftsgrundlage) und die Anbieter werden fallen. Die Einzige Alternative für die Unternehmen und Kunden wird dann das - bisher in preislicher Hinsicht leider eher zweitklassige - Callthrough-Verfahren. Immerhin stünde dann auch zu hoffen, dass dann vermehrt Verbindungen über 0800-, Festnetz- und vor allem 0180-1-Gasse laufen könnten. Wobei 0180-2 und 4 sicherlich auch recht interessante Tarifierungsmöglichkeiten bilden, wenn tariflich vorher ausgewiesene "Zwangstrennungen" nach Maximalgesprächszeiten mit ins Kalkül gezogen werden.

Als Vodafone-Kunde bleibt mir im Moment leider nichts anderes übrig als Callthrough. Das Verfahren ist aber gut und hat sich ebenso bewährt wie CbC. Ich hoffe dass die TK-Anbieter dies auch erkennen und auch schon heute die Chance nutzen, sich mit attraktiven Angeboten in diesem Bereich hervorzutun.