Festnetz-Regulierung

Beschlossen: Telekom muss weiter Call by Call und Pre­selection er­mög­lichen

Das Verfahren für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse der Telekom ist laut der BNetzA abgeschlossen. Die Telekom wird ihren Kunden weiterhin Call-by-Call bzw. Preselection anbieten müssen. Doch es soll auch Ausnahmen geben.
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Telekom muss weiter Cal by Call und Preselection ermöglichen Beschlossen: Telekom muss weiter Cal by Call und Preselection ermöglichen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Die Bundesnetzagentur hat die künftigen Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt. Diese findet seit der am 1. Januar 1998 gestarteten Festnetz-Liberalisierung statt, um zu verhindern, dass die Telekom sich als ehemaliger Staatsbetrieb eine zu große Marktmacht sichern kann. Und der heutige Beschluss stellt klar: Die Telekom muss weiterhin Call by Call und Preselection anbieten.

Im März hatte die BNetzA einen ersten Entscheidungsentwurf zur nationalen Konsultation veröffentlicht und anschließend wie gewohnt der EU-Kommission zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren sei nun abgeschlossen.

BNetzA will Telekom nicht aus der Festnetz-Regulierung entlassen

Telekom muss weiter Cal by Call und Preselection ermöglichen Beschlossen: Telekom muss weiter Cal by Call und Preselection ermöglichen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Nach der heutigen Entscheidung der BNetzA muss die Telekom ihren Festnetz-Endkunden für Telefongespräche auch künftig die Möglichkeit der "fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Betreibers" bieten. Damit sind die Dienste Call-by-Call und Preselection gemeint. Interessant ist, dass die Behörde angesichts aktueller (tariflicher) Entwicklungen weiterhin an einer Verfügbarkeit dieser beiden Dienste festhält:

"Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar", schreibt die BNetzA. "Die Entgelte für Festnetz-Telefonanschlüsse bei der Telekom unterliegen aufgrund der Entscheidung wie bisher einer nachträglichen Regulierung. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Insgesamt würde damit das bisherige - von ihr so genannte - "Regulierungsregime" im Bereich der Festnetz-Endkundenanschlüsse im Wesentlichen weiter fortgesetzt.

Ausnahme: Großkundenanschlüsse ab einem gewissen Umsatz

Die jetzt ergangene Entscheidung sei erforderlich geworden, weil eine turnusmäßig vorgenommene Marktuntersuchung ergeben hätte, dass die Telekom auf dem Markt für Festnetz-Endkundenanschlüsse nach wie vor über eine "beträchtliche Marktmacht" verfüge.

Ausgenommen sind vom heutigen Beschluss allerdings Telefonanschlüsse, die die Telekom Großkunden "im Rahmen von Gesamtverträgen mit einem Jahresnettoumsatz von mehr als 500 000 Euro" anbietet. In diesem Marktsegment konnte die BNetzA keine beträchtliche Marktmacht der Telekom mehr feststellen.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde sowohl vom VATM, DVTM als auch vom Anbieter Tele2 begrüßt. Was die Unternehmen genau zu sagen haben, lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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