Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Der Onlinebereich ist sowas von beschixxen und umständlich (Allein mit den Knebelungen für das Anmeldeprozedere), dass ich keine Lust habe, das dämliche Portal aufzusuchen.
Ich zitiere mal aus dem Artikel: "Vor allem für Kunden ohne Internetzugang, die die Rechnung nicht über das Kundenportal des Providers abrufen können, stellen die Kosten für eine Papierrechnung per Post eine unangemessene Benachteiligung dar, so die Kammer."
Auf solch eine "Begründung" können nur Richter kommen, die ihr Geld nicht verdienen müssen, sondern es vom Steuerzahler bekommen.
Ein Anbieter sagt mir: Ich biete dir einen günstigen Tarif, die Rechnung kannst du dir abe rnur online an schauen. Ich überlege es mir und schließe den Vertrag ab. Und hinterher beschwere ich mich, weil ich die Rechnung nur online einsehen kann????????????
Normalerweise würde man solch eine Beschwerde im besten Fall als lächerlich, im schlimmsten Fall als dreist zu den Akten legen. Aber wir sprechen von Richtern. Da ist eine Nähe zum Wort "normal" schon von Natur aus nicht gegeben.