Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung für den Händler...JEIN
10.04.2014 13:39 - Gestartet von peanutsger
Die Gewährleistung (korrekt Sachmängelhaftung) gilt für ALLE Veräußerungsvorgänge, also auch die unter Privatleuten .. z.B. bei Onlineportalen.
Unterschied bei Privatverkäufen: Es kann die Sachmängelhaftung im Prinzip (§ 444 BGB beachten) abbedungen werden; § 475 BGB betrifft nämlich nur Unternehmer.
Wer mehr wissen will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung