Kaputt

Garantie und Gewährleistung: Das sind die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung - diese beiden Begriffe werden oft durcheinander geworfen, obwohl sie gänzlich unterschiedliche Leistungen beschreiben. Wir klären auf, was Ihnen im Falle kaputter Hardware zusteht.
Von Ralf Trautmann

Nicht schön: Handy kaputt Nicht schön: Handy kaputt
Bild: (c) CandyBox Images - fotolia.com
Ärgerlich, wenn das fast neue Handy, der relativ neue Laptop oder das neue Tablet nicht mehr richtig funktioniert oder gar ganz den Geist aufgibt. Hier gilt es dann, sich mit der Frage nach Garantie und Gewährleistung zu beschäftigen. Auch wenn im Volksmund meistens von einer Garantie die Rede ist, ist in Wirklichkeit oft die Gewährleistung gemeint. Zwischen beiden Varianten besteht nämlich ein gravierender Unterschied. Kurz zusammengefasst gilt: Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung für den Händler, Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

Gewährleistung ist Sache des Händlers

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Bild: (c) CandyBox Images - fotolia.com
Die Gewährleistung greift in den Fällen, in denen ein Mangel an der Ware schon zur Auslieferung bestand, aber erst später aufgefallen ist. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Ansprechpartner für den Kunden ist der Händler, bei dem das Gerät erstanden wurde. In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass ein beklagter Mangel vom Nutzer verursacht wurde, wenn er sich nicht um das Problem kümmern möchte. Nach diesem halben Jahr folgt dann die Beweislast-Umkehr: Im Zweifel muss der Nutzer nachweisen, dass der Schaden nicht durch seine Nutzung entstanden ist.

Die Gewährleistung gilt in der Regel für 24 Monate - bei Gebrauchtwaren oder Waren zweiter Wahl kann sie ausnahmsweise auch nur 12 Monate betragen. Dabei umfasst die Gewährleistung auch Verschleißteile, zum Beispiel einen Handy-Akku.

Der Händler ist verpflichtet, den Mangel kostenlos beheben zu lassen, entweder durch Reparatur oder Austausch des Gerätes - nach Wunsch des Kunden, wenn dies für den Händler zumutbar ist. Kommt die Ware zurück zum Nutzer, der Fehler besteht aber immer noch, hat der Händler eine zweite Chance, das Problem zu beheben. Danach hat der Kunde auch ein Anrecht auf den Rücktritt vom Kauf oder auf einen Preisnachlass.

Garantie ist Sache des Herstellers

Bei der Garantie dagegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers - entsprechend kann diese höchst unterschiedlich ausgestaltet sein und verschiedene Szenarien berücksichtigen. Die in den Garantiebedingungen festgelegten Leistungen eines Herstellers können unter denen der Gewährleistung liegen - aber eben auch darüber. Daher kann es sich auch im Rahmen der eigentlich zuständigen Gewährleistung lohnen, auf die Garantie zu setzen - wenn diese attraktiver ausgestaltet ist. Zudem können Garantie-Leistung einen längeren Zeitraum abdecken als die Gewährleistung. Diverse Hersteller bieten zum Beispiel eine 3-Jahres-Garantie.

Grundsätzlich gilt: Eine Garantie-Vereinbarung kann die Gewährleistungspflicht nicht ersetzen. Probleme gab es hier in der Vergangenheit zum Beispiel mit der Werbung für den AppleCare Protection Plan: Verbraucherschutzverbände in Europa mahnten das Unternehmen ab, da ihrer Meinung nach der Eindruck entstehen konnte, dass Nutzer ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung hätten.

Abseits aller starren Regeln: Nicht selten sind Hersteller auch kulant, was die Reparatur gewisser Schäden angeht, schließlich wollen die Unternehmen ihre Kunden bei der Stange halten - vertrauen sollte man auf freiwillige Leistungen, die über Garantie und Gewährleistung hinausgehen, aber nicht.

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