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Ansprechpartner


10.04.2014 21:57 - Gestartet von garfield
Es wurde zwar schon geschrieben, dass bei der Gewährleistung der Händler der Anprechpartner ist. Das bedeutet - was einige Händler gern vergessen, oder gar abstreiten wollen - Abschiebung des Kunden mit seinem Gewährleistungsanspruch an den Hersteller ist nicht. Der Händler ist der Vertragspartner des Kunden und gewährleistungspflichtig, nicht der Hersteller.
Natürlich darf er den Kunden auf attraktive und bequeme Garantieabwicklungen des Herstellers hinweisen. Ob der Kunde sich aber dafür entscheidet, ist seine Sache.