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Geht gar nicht


25.05.2014 11:27 - Gestartet von Orikalkos
Erstes kann vieles was man sendet ein Patent haben, 2. Man kann ja auch Trailer von Filmen verschicken. Oder Musik der Musikindustrie, daran hat man nicht mal eigene Rechte, die gehören dann Musik und Filmindustrie und da kann auch WhatsApp keine Rechte erwerben, weil dazu die Zustimmung der Eigener nötig ist. Um Rechte abzutreten bedarf es ein Vertrag und eine AGB kann kein Vertrag ersetzen. Zumal nicht mal Klar ist ob diese per AGB Gesetz zulässig ist. Der Kunde erwartet bei solchen Apps keine Benachteiligung seiner Rechte. Zumal er den AGB auch noch Aktiv zustimmen muß.