WhatsApp muss Kleingedrucktes auf Deutsch anbieten
WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten
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WhatsApp darf in Deutschland
seine englischsprachigen Vertragsbedingungen nicht mehr verwenden.
Auch beim
Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin
nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.
(AZ: 15 O 44/13)
WhatsApp war im Februar für 19 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden. Der Deal ist aber noch nicht komplett vollzogen, so dass nicht Facebook, sondern WhatsApp selbst für die Mängel im Kleingedruckten verantwortlich ist. Der Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Dies sei Verbrauchern in Deutschland nicht zuzumuten, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne weiteres verstehen, urteilten die Richter des Landgerichts.
Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren. Dabei sind sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache verfasst. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer macht WhatsApp auch keine vollständigen Angaben im Impressum. Diese seien jedoch erforderlich, um beispielsweise bei Beschwerden mit dem Unternehmen in Kontakt treten zu können.
Urteil, weil WhatsApp Klageschrift nicht entgegen genommen hat
WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten
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Gegen WhatsApp-Chef Jan Boris Koum in Kalifornien erging nun ein
Versäumnisurteil, da das Unternehmen laut Gericht die Entgegennahme
der Klageschrift verweigert hatte. WhatsApp hat zwei Wochen ab
Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten
wird es rechtskräftig. In diesem Fall muss WhatsApp zukünftig in
Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden.
WhatsApp ist die mit Abstand beliebteste Smartphone-App in Deutschland. Nach den Zahlen des Mobile Monitor 2014 von Goldmedia nannte rund ein Fünftel der Smartphone-Nutzer die Kommunikations-App als ihren Favoriten. Auf Rang zwei folgt mit deutlichem Abstand Facebook mit einem Anteil von 3,8 Prozent.
Verwirrung um Rechteübertragung beim Bilderversand
Vergangene Woche kam es zu Verwirrungen um die Nutzungsbedingungen bei WhatsApp. Nach Medienberichten sollten beim Versand von Fotos über WhatsApp gemäß den Nutzungsbedingungen die Rechte an WhatsApp übergehen und die Genehmigung der Verwendung für Werbezwecke ausgesprächen werden. Dass das falsch ist, zeigte ein genauer Blick in die Nutzungsbedingungen.