Benutzer tosho schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ob das Benutzen eines Handys generell als grob fahrlässig angesehen wird, wage ich jedoch zu bezweifeln. Hier dürfte auf die Art und den Umfang der Nutzung abgestellt werden.
Eine Sache, die der Gesetzgeber mit 60€ und einem Punkt sanktioniert könnte ich mir schon als grobe Fahrlässigkeit vorstellen. Im Gegensatz zum z.B. Überfahren einer roten Ampel geschieht die Handybenutzung ja auch immer "vorsätzlich".
Wenn Versicherungen sich um ihre vertraglichen Pflichten drücken KÖNNEN kannst Du davon ausgehen, dass sie es auch tun.
Ich frage mich ohnehin warum noch neue Autos ohne Bluetooth FSE angeboten werden. Ein Handy hat doch ohnehin jeder und benutzen will er es im Zweifel auch während der Fahrt im eigenen Auto.