Verkehrssicherheit

Fahrverbot & fehlender Versicherungsschutz durch Handy­nutzung am Steuer

Zum 10. Tag der Verkehrs­sicher­heit heute wollen wir von teltarif.de Ihnen noch einmal die Neuerungen im Buß­geld­katalog zur Handy­nutzungs­regeln im Straßen­ver­kehr in Erinnerung rufen, damit Sie die Kosten für Straf­gebühren in schönere Dinge investieren können.
Von Jennifer Buchholz

Mit einem Headset darf man während der Fahrt telefonieren Mit einem Headset darf man während der Fahrt telefonieren
Bild: IZMF
Während einer eintönigen Autofahrt ist die Versuchung groß, auf das Smartphone zu schauen oder das eine oder andere Telefon­gespräch zu tätigen. Doch viele Statistiken und Untersuchungen zeigen, dass gerade diese minimalen Un­auf­merk­sam­keiten häufig zu schweren Unfällen führen können. Eine zusätzliche Erhöhung der Bußgelder bei diesen Straftaten, sollte als zusätzlicher Anreiz dienen, während der Fahrt auf das Mobiltelefon zu verzichten.

Bußgelderhöhung bei Handynutzung am Steuer

Mit einem Headset darf man während der Fahrt telefonieren Mit einem Headset darf man während der Fahrt telefonieren
Bild: IZMF
Für die Handynutzung am Steuer droht seit dem 1. Mai ein erhöhtes Bußgeld. Laut der neuen Punkteregelung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg wird beispielsweise für das Telefonieren während der Fahrt 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg berechnet. Zuvor waren es lediglich 40 Euro. Wird der Autofahrer zum wiederholten Mal telefonierend hinterm Lenkrad erwischt, kann dies sogar zu einem Fahrverbot führen. Gleiches gilt auch für das Schreiben von Nachrichten oder das Fotografieren während der Fahrt. Der Regelverstoß tritt ein, sobald das Handy in der Hand des Fahrers ist.

Um während der Fahrt dennoch nicht auf die Navi-App des Smartphones verzichten zu müssen, sollte das mobile Endgerät in einer dafür vorgesehenen Halterung befestigt werden. Hierdurch ist die Nutzung der Telefon- sowie der Navi-Funktion bedingt möglich. Fürs Telefonieren sollte eine entsprechende Freisprechanlage oder ein Headset genutzt werden.

Das Handyverbot während der Fahrt gilt allerdings auch für Fahrradfahrer. Werden diese mit Handy am Ohr oder in der Hand erwischt, müssen sie eine Strafgebühr in Höhe von 25 Euro zahlen. Und auch die Nutzung eines Headsets kann vor dem Bußgeld nicht unbedingt schützen: Beeinträchtigt seine Nutzung nämlich die Verkehrstauglichkeit des Fahrradfahrers, darf dieses ebenfalls nicht zum Telefonieren genutzt werden, so das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF).

Viele Autohersteller bauen bereits derartige Freisprechanlagen und Handyhalterungen in ihre Fahrzeuge ein, sodass der Nutzer hier nicht nachrüsten muss. Zusätzlich empfiehlt der ADAC, das Handy während der Fahrt in den Flugzeugmodus zu stellen, um eventuelle Ablenkungen zu reduzieren.

Versicherungsschutz greift nicht

Neben der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann der Fahrer durch die Nutzung des Handys am Steuer auch seinen Versicherungsschutz verlieren. Kommt es durch das Fehlverhalten des Fahrers zu einem Unfall, können beispielsweise Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder sogar komplett verweigern. "Je nach Schwere des Vergehens droht sogar eine Mitschuld und die Haft­pflicht­ver­sicherung fordert Regress", betont der TÜV Rheinland.

Grund­sätzlich sollten Fahrer - egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad - sich immer voll auf den Straßen­verkehr konzentrieren und die Finger von allen Geräten lassen. "Bei einem Crash spielt es im Endeffekt keine Rolle, ob der Unfall durch ein Handy, Navi oder das Bedienen von Radio oder Klimaanlage verursacht wurde", mahnt der TÜV Rheinland.

Auch die Autohersteller greifen diesen Sicherheitsaspekt auf und achten bei der Integration des Smartphones in ihr Fahrzeug darauf, dass der Fahrer nicht zu sehr in seiner Konzentration von störenden Smartphone-Anwendungen abgelenkt werden kann. Lesen Sie dazu mehr in einer gesonderten Meldung.

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