Benutzer Michael Marx schrieb:
Ist es nicht eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn er eine Karte zurücksenden soll, die er ganrnicht mehr in Besitz hat, weil das Handy geklaut wurde / verloren gegangen ist?
Ist es eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn er eine Pfandflasche verliert oder sie ihm geklaut wird? Oder er den Einkaufswagen aus diesem Grund nicht zurück bringt?
Ich kenne nicht die Begründung der Urteile aber ich denke, es ist eher eine gegenüber Verbrauchern unzulässige Schadenspauschalierung ohne Nachweis eines geringeren Schadens oder eine überraschende Klausel.