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Richtig so!


02.01.2015 14:21 - Gestartet von krassDigger
Es ist nicht einzusehen, das die Mobilfunker sämtliche Monatsgebühren aus der Zukunft mal eben in einem Schlag berechnen, und der Kunde selbst wenn er dann zahlt keine Gegenleistung mehr dafür bekommt.
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[1] koelli antwortet auf krassDigger
02.01.2015 15:17
Benutzer krassDigger schrieb:
Es ist nicht einzusehen, das die Mobilfunker sämtliche Monatsgebühren aus der Zukunft mal eben in einem Schlag berechnen, und der Kunde selbst wenn er dann zahlt keine Gegenleistung mehr dafür bekommt.

Und das eventuell subventionierte Handy?
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[2] blumenwiese antwortet auf krassDigger
02.01.2015 15:55
Benutzer krassDigger schrieb:
Es ist nicht einzusehen, das die Mobilfunker sämtliche Monatsgebühren aus der Zukunft mal eben in einem Schlag berechnen, und der Kunde selbst wenn er dann zahlt keine Gegenleistung mehr dafür bekommt.

Warum? Der Kunde ist freiwillig einen Vertrag eingegangen und hat sich nun vertragswidrig entschieden, seinen Teil der Abmachung nicht zu erfüllen. Vodafone erfüllt seinen Teil.

Analog müsste ein Arbeitgeber (Leistungsnehmer), der einem Arbeitnehmer (Leistungserbringer) mal einfach so vor die Tür setzt und die vereinbarte Kündigungsfrist einfach ignoriert ja auch nur die Hälfte des Lohnes für die ausstehenden Monate zahlen.
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[2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf blumenwiese
02.01.2015 16:40
Benutzer blumenwiese schrieb:
Warum? Der Kunde ist freiwillig einen Vertrag eingegangen und hat sich nun vertragswidrig entschieden, seinen Teil der Abmachung nicht zu erfüllen. Vodafone erfüllt seinen Teil.

Nope. Vodafone erfüllt seinen Teil nicht mehr, wenn dem Kunden gekündigt wird und dieser die Leistung ohnehin nicht abnimmt. Deswegen kommen die Richter ja auch regelmäßig auf die ersparten Aufwendungen und die 50 %. Ansonsten hätten 24 Monatsgebühren einen herben "Strafcharakter"...

Analog müsste ein Arbeitgeber (Leistungsnehmer), der einem Arbeitnehmer (Leistungserbringer) mal einfach so vor die Tür setzt und die vereinbarte Kündigungsfrist einfach ignoriert ja auch nur die Hälfte des Lohnes für die ausstehenden Monate zahlen.

In hinkenden Vergleichen bist du gut... Im Arbeitsrecht gelten doch ohnehin völlig andere Spielregeln. Geh weg blumi!
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[2.1.1] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
03.01.2015 05:11
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Nope. Vodafone erfüllt seinen Teil nicht mehr, wenn dem Kunden gekündigt wird

Dem Kunden wurde aufgrund Nichtzahlung gekündigt, sprich weil der Kunde seinen Teil der Abmachung nicht erfüllt hat. Selbstverständlich steht Vodafone in diesem Fall ein Schadenersatz zu. Strittig ist lediglich die Höhe.

Auch geht es hier um keine Strafe. Es geht lediglich um die Erfüllung eines eingegangenen Vertrages.
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[2.1.2] sushiverweigerer antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
04.01.2015 14:57
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Analog müsste ein Arbeitgeber (Leistungsnehmer), der einem Arbeitnehmer (Leistungserbringer) mal einfach so vor die Tür setzt und die vereinbarte Kündigungsfrist einfach ignoriert ja auch nur die Hälfte des Lohnes für die ausstehenden Monate zahlen.

In hinkenden Vergleichen bist du gut... Im Arbeitsrecht gelten doch ohnehin völlig andere Spielregeln. Geh weg blumi!

Die Frage ist doch: macht es Sinn mit neoliberalen A(.) zu diskutieren?
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[2.1.2.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
05.01.2015 06:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Die Frage ist doch: macht es Sinn mit neoliberalen A(.) zu diskutieren?

Besonders wenn man nicht einmal weiß, was "neoliberal" überhaupt bedeutet, gell.
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[2.1.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf blumenwiese
08.01.2015 12:06
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Die Frage ist doch: macht es Sinn mit neoliberalen A(.) zu diskutieren?

Besonders wenn man nicht einmal weiß, was "neoliberal" überhaupt bedeutet, gell.

Der kann das ja dann ja bei Wikipedia nachschlagen.

PS: Ich weiß, worauf du hinauswolltest, die lexikalische Definition und die Bedeutung als politischer Code weichen teilweise voneinander ab. Für mich bedeutet neoliberal in der Praxis einfach: unsozial.
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[2.1.2.1.1.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
08.01.2015 19:03
Und für mich bedeutet "unsozial", den einen unter Androhung von Gewalt Geld und Eigentum zu rauben, um es dann anderen zu geben.
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[2.1.2.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf blumenwiese
20.01.2015 16:35
Benutzer blumenwiese schrieb:
Und für mich bedeutet "unsozial", den einen unter Androhung von Gewalt Geld und Eigentum zu rauben, um es dann anderen zu geben.

Das wäre dann ein Raubüberfall und der ist strafbar.
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[2.1.2.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf sushiverweigerer
20.01.2015 18:15
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Das wäre dann ein Raubüberfall und der ist strafbar.

Ja, solange du und ich so etwas tun. Tut es der Staat ist es absolut legal.
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[2.2] sp33 antwortet auf blumenwiese
02.01.2015 23:43

Analog müsste ein Arbeitgeber (Leistungsnehmer), der einem Arbeitnehmer (Leistungserbringer) mal einfach so vor die Tür setzt und die vereinbarte Kündigungsfrist einfach ignoriert ja auch nur die Hälfte des Lohnes für die ausstehenden Monate zahlen.

Wenn bitte richtig: Der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer "einfach so" vor die Tür - der Mobilfunkkunde zahlt "einfach so" die Rechnung nicht. Der Arbeitnehmer kündigt daraufhin fristlos - der Mobilfunkanbieter kündigt fristlos. Der Arbeitgeber soll nun als Schadensersatz die kompletten Gehälter bis zur Kündigungsfrist bezahlen obwohl der Arbeitnehmer (aufgrund eigener Entscheidung!) seine Leistung nicht mehr anbietet?
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[2.2.1] Kai Petzke antwortet auf sp33
03.01.2015 17:00
Benutzer sp33 schrieb:

Wenn bitte richtig: Der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer "einfach so" vor die Tür - der Mobilfunkkunde zahlt "einfach so" die Rechnung nicht.

Auch was Sie schreiben, ist nicht vergleichbar. Vergleichbar ist folgender Fall: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, der Mobilfunkkunde zahlt die Rechnung nicht. Im Gegenzug kündigt der Arbeitnehmer fristlos und verlangt dennoch den vollen Lohn bis zum vereinbarten Ende des 2-Jahres(Arbeits)vertrags weiter. Analog verlangt der Mobilfunk-Netzbetreiber die volle Grundgebühr des 2-Jahres-Vertrags.

In beiden Fällen wird nun das Gericht dem fristlos Kündigenden grundsätzlich recht geben, aber ersparte Aufwendungen und alternative Einkünfte auf der Seite des Kündigenden gegenrechnen. Hat also der Mitarbeiter schon nach einem Monat einen neuen, besser bezahlten Job, fällt der Gesamtschadensersatz deutlich geringer aus, als, wenn er erst nach 6 Monaten einen schlechter bezahlten Job findet. Und der Mitarbeiter, der nicht nachweisen kann, dass er sich um einen neuen Job bemüht hat, wird ebenfalls nicht die vollen zwei Jahre einstreichen können.

Zudem wird man dem Arbeitnehmer ersparte Aufwendungen gegenrechnen. So muss dieser nicht mehr zur Arbeit fahren und sich keine Berufskleidung (z.B. Anzüge bei einem Bankmitarbeiter) mehr kaufen.

Bei einem Flatrate-Tarif muss sich der Netzbetreiber ebenfalls ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Er muss ja keine Telefonate des Kunden mehr vermitteln, sein Netz wird nicht belastet, er muss auch keine IC-Entgelte an die Netzbetreiber der Angerufenen bezahlen usw. usf. Ohne konkrete Angaben des Netzbetreibers, wie hoch diese Einsparungen sind, schätzen die Richter halt den Wert. 50% finde ich dabei bei einem Flatrate-Tarif gar nicht so unrealistisch.


Kai
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[3] tommy0910 antwortet auf krassDigger
04.01.2015 17:54
Benutzer krassDigger schrieb:
Es ist nicht einzusehen, das die Mobilfunker sämtliche Monatsgebühren aus der Zukunft mal eben in einem Schlag berechnen, und der Kunde selbst wenn er dann zahlt keine Gegenleistung mehr dafür bekommt.

Mit anderen Worten: Wenn ich vorzeitig aus einem Vertrag raus möchte, darf ich nur nicht den Fehler machen, ihn zu kündigen. Stattdessen darf ich einfach nicht mehr bezahlen und auf diese Weise kostet mich der vorzeitige Ausstieg nur 50% statt 100% der Kosten für die Restlaufzeit.

Das ist überhaupt nicht "richtig so", sondern nur mal wieder ein Urteil zum Kopfschütteln!
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[3.1] pebo antwortet auf tommy0910
04.01.2015 18:17
Benutzer tommy0910 schrieb:
Mit anderen Worten: Wenn ich vorzeitig aus einem Vertrag raus möchte, darf ich nur nicht den Fehler machen, ihn zu kündigen. Stattdessen darf ich einfach nicht mehr bezahlen und auf diese Weise kostet mich der vorzeitige Ausstieg nur 50% statt 100% der Kosten für die Restlaufzeit.

Ja, mach' das ruhig, wenn Du einen negativen Schufaeintrag möchtest. Dann hast Du künftig kein Problem mehr mit Verträgen, da Du Dich auf dem Prepaidmarkt umsehen musst...
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[3.2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf tommy0910
05.01.2015 13:34
Benutzer tommy0910 schrieb:
Mit anderen Worten: Wenn ich vorzeitig aus einem Vertrag raus möchte, darf ich nur nicht den Fehler machen, ihn zu kündigen. Stattdessen darf ich einfach nicht mehr bezahlen und auf diese Weise kostet mich der vorzeitige Ausstieg nur 50% statt 100% der Kosten für die Restlaufzeit.

Aus dem simplen Grund "kein Bock mehr..." wird das wohl kaum ein Kunde wagen. Es dürfte hierzu stattdessen triftige Gründe geben (im Bereich der Schlechtleistung oder Nichterfüllung seitens des Providers) um auf den Ausweg der Nichtzahlung und des Aussitzens zu kommen. Ich sag' nur Mahngebühren & Inkasso - da sind einige Anbieter ganz flot... Rechtsunkundige Menschen knicken bei diesem Terror schnell ein...

Das ist überhaupt nicht "richtig so", sondern nur mal wieder ein Urteil zum Kopfschütteln!

Erzähl keinen Mist! Das Urteil ist nichts weiter als eine Fortstetzung der ständigen Rechtssprechung. Dein Kommentar -> zum zum Kopfschütteln!