Benutzer sp33 schrieb:
Wenn bitte richtig: Der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer "einfach so" vor die Tür - der Mobilfunkkunde zahlt "einfach so" die Rechnung nicht.
Auch was Sie schreiben, ist nicht vergleichbar. Vergleichbar ist folgender Fall: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht, der Mobilfunkkunde zahlt die Rechnung nicht. Im Gegenzug kündigt der Arbeitnehmer fristlos und verlangt dennoch den vollen Lohn bis zum vereinbarten Ende des 2-Jahres(Arbeits)vertrags weiter. Analog verlangt der Mobilfunk-Netzbetreiber die volle Grundgebühr des 2-Jahres-Vertrags.
In beiden Fällen wird nun das Gericht dem fristlos Kündigenden grundsätzlich recht geben, aber ersparte Aufwendungen und alternative Einkünfte auf der Seite des Kündigenden gegenrechnen. Hat also der Mitarbeiter schon nach einem Monat einen neuen, besser bezahlten Job, fällt der Gesamtschadensersatz deutlich geringer aus, als, wenn er erst nach 6 Monaten einen schlechter bezahlten Job findet. Und der Mitarbeiter, der nicht nachweisen kann, dass er sich um einen neuen Job bemüht hat, wird ebenfalls nicht die vollen zwei Jahre einstreichen können.
Zudem wird man dem Arbeitnehmer ersparte Aufwendungen gegenrechnen. So muss dieser nicht mehr zur Arbeit fahren und sich keine Berufskleidung (z.B. Anzüge bei einem Bankmitarbeiter) mehr kaufen.
Bei einem Flatrate-Tarif muss sich der Netzbetreiber ebenfalls ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Er muss ja keine Telefonate des Kunden mehr vermitteln, sein Netz wird nicht belastet, er muss auch keine IC-Entgelte an die Netzbetreiber der Angerufenen bezahlen usw. usf. Ohne konkrete Angaben des Netzbetreibers, wie hoch diese Einsparungen sind, schätzen die Richter halt den Wert. 50% finde ich dabei bei einem Flatrate-Tarif gar nicht so unrealistisch.
Kai