Urteil

Flatrate gekündigt: Vodafone darf nicht 24 Grundgebühren verlangen

Was passiert, wenn ein Kunde bei einem Mobilfunkprovider eine Flatrate bestellt, nicht bezahlt und der Provider kündigt dem Kunden? Ein Gericht musste sich mit der Frage beschäftigen, was dem Provider als Schadensersatz zusteht.
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Flatrate gekündigt Flatrate gekündigt: Vodafone darf nicht 24 Grundgebühren verlangen
Bild: teltarif.de
Flatrate-Vertragstarife im Mobilfunk haben bei den meisten Netzbetreibern und Providern in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Doch was passiert, wenn der Kunde einfach die ausstehenden Rechnungen nicht bezahlt? In einem aktuellen Fall hat Vodafone einem säumigen Kunden den Flatrate-Vertrag vorzeitig gekündigt.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin musste sich mit der Frage beschäftigen, in welcher Höhe Vodafone nun Schadensersatz zusteht. In den meisten Fällen versuchen die Provider, beim Kunden die 24 Grundgebühren als Schadensersatz einzutreiben. Dies versuchte auch Vodafone in dem von der Kanzlei Dr. Bahr gemeldeten Urteil vom 4. Dezember, das unter dem Az. 23 C 120/14 geführt wird.

Nur 50 Prozent der Entgelte als Schadensersatz zugesprochen

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Die Kundin schloss laut Informationen der Kanzlei bei Vodafone einen Mobilfunk-Tarif mit Flatrate-Option ab. Der Vertrag hatte die branchenübliche Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Als die Beklagte ihre Rechnungen nicht bezahlte, kündigte Vodafone die Vereinbarung offenbar nach wenigen Monaten und verlangte Schadensersatz in Höhe der monatlichen Entgelte.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach Vodafone als Klägerin allerdings nur 50 Prozent der Entgelte zu. Denn Vodafone müsse sich die ersparten Aufrechnungen anrechnen lassen, zitiert die Kanzlei das Urteil. Es bestehe nur in dieser Höhe von 50 Prozent der Grundgebühren ein Schadensersatz-Anspruch.

50-Prozent-Klausel auch in früheren Flatrate-Urteilen

Die Kanzlei verweist auf zwei frühere Fälle, in denen ähnlich geurteilt wurde. Bereits im Herbst 2012 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass sich der Provider mindestens 50 Prozent als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss. Damals hieß es zur Begründung, die ursprünglich für den Kunden vorgesehenen Ressourcen könnten nun anderweitig genutzt werden.

Auch das Amtsgericht Bremen hatte im Herbst 2013 gleichlautend entschieden. Dieses Urteil betraf ebenfalls Vodafone - auch hier hatte der Mobilfunkkonzern einem Kunden gekündigt, der die Rechnungen für seinen Flatrate-Tarif nicht fristgerecht bezahlt hatte.

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