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Komischer Artikel, zweifelhaftes Urteil


05.01.2015 17:35 - Gestartet von arndt1972
Also ich muß mich sehr wundern.
Man erhält in dem artikel mehr oder weniger den Hinweis, daß man als unzufriedener Kunde so ja mehr oder weniger einfach aus einem Vertrag aussteigen kann. Sorry, aber das gibt (zu recht!) einen negativen Schufa-Eintrag und für beide Seiten gilt: Verträge sind einzuhalten. Basta! Das muß man sich als kunde halt auch vorher überlegen.
Ich habe mit dem Urteil auch so meine Probleme: oft bekommt man mit dem Vertrag ein subventioniertes Handy dazu für einen kleinen Preis. Diese Subvention steckt auch im Grundpreis drin. Also kann ich nicht nachvollziehen, warum der Abschlag von 50% gemacht wird.
Nur ein Beispiel: ich habe gerade im September den Vertrag meiner Frau verlängert Eplus Free, monatlich 20€ (allerdings abzüglich 30,- € Treuerabatt, also 14,- €), der eine FullFlat und eine bundesweite Festnetznummer enthält, sowie 500 MB. Dazu gab es für mtl. 1,- € ein Samsung Galaxy S5, damaliger Marktpreis 470,- €. Also jetzt nur mal so gerechnet: ich zahle von Anfang an keine Gebühren, dann würde Eplus 24 mal 15,- €, sprich 360,- € erhalten. Das kann es doch nicht sein. Da kann ich die Gerichte echt nicht nachvollziehen!
Ich habe nichts gegen eine verbracuherfreundliche Rechtssprechung, aber das Urteil ist in meinen Augen teilweise lächerlich!
Wenn man das jetzt nur auf einen Tarif ohne Handy anwendet, dann mag das noch hinkommen, wobei ich auch ein Freund davon bis, daß jeder Verantwortung für sein eigenes Handeln übernimmt oder übernehmen sollte.