Thread
Menü

Passiver Netzabschluß ist nicht sinnvoll


11.04.2015 14:29 - Gestartet von diva4
Die Forderung eines passiven Netzabschluß im Referentenentwurf ist unsinnig! Der Referentenentwurf zur freien Routerwahl hat effektiv nur das DSL Technologiespektrum im Fokus und eine passive TAE Schnittstelle als Netzzugang.
Die TAE Dose ist aber nur der Netzzugang für POTS! Schon ISDN hat mit dem NTBA einen aktiven Netzabschluß und der Netzzugang für ADSL ist der Splitter - nicht die TAE Dose.
Die Argumentation der Netzbetreiber in den Stellungnahmen zum Referentenentwurf ist m.E. schlüssig: Das Kabelmodem oder der optische Medienkonverter ist Teil des Netzes und kein Endgerät.

Der Referentenentwurf des BMWi gehört in den Papierkorb, da er den entscheidenen Punkt ignoriert:
Aus Datenschutzgründen muß es möglich sein, das Netzwerk des Kunden und das Providernetzwerks gegenseitig zu kapseln: Der Provider darf keinen Zugriff auf das Kundennetzwerk haben und der Kunde darf nicht in der Lage sein das Providernetzwerk zu stören.
Diese Trennung wird durch einen Zwangsrouter aufgehoben - ein "Zwangsmoden" ist dagegen unproblematisch!

Menü
[1] tokiox antwortet auf diva4
17.04.2015 21:44

einmal geändert am 17.04.2015 22:02
Benutzer diva4 schrieb:
Die Forderung eines passiven Netzabschluß im Referentenentwurf ist unsinnig! Der Referentenentwurf zur freien Routerwahl hat effektiv nur das DSL Technologiespektrum im Fokus und eine passive TAE Schnittstelle als Netzzugang.
Die TAE Dose ist aber nur der Netzzugang für POTS! Schon ISDN hat mit dem NTBA einen aktiven Netzabschluß und der Netzzugang für ADSL ist der Splitter - nicht die TAE Dose. Die Argumentation der Netzbetreiber in den Stellungnahmen zum Referentenentwurf ist m.E. schlüssig: Das Kabelmodem oder der optische Medienkonverter ist Teil des Netzes und kein Endgerät.

Hä, seit wann ist der NTBA und Splitter aktiv? Die Stromversorgung am NTBA dient ausschließlich für die angeschlossenen Telefone. Somit sind diese passiv. Mehr wird in den Entwurf nicht gefordert. Da nun eh alles mit Internet zu IP wird bleibt es bei der TAE und die ist ebenso passiv.

Der passive Anschluss bei Kabel ist die Kabelbuchse. Warum da ein Zwangsmodem hin soll verstehe ich nicht. Wenn die Daten richtig drin sind gibt es doch kein Problem mit einem freien Router.

Warum soll der ONT nicht im Router stecken und einfach eine Buchse an der Wand hängen? Dann müssen die sich halt was einfallen lassen.

Der Referentenentwurf des BMWi gehört in den Papierkorb, da er den entscheidenen Punkt ignoriert:
Aus Datenschutzgründen muß es möglich sein, das Netzwerk des Kunden und das Providernetzwerks gegenseitig zu kapseln: Der Provider darf keinen Zugriff auf das Kundennetzwerk haben und der Kunde darf nicht in der Lage sein das Providernetzwerk zu stören.
Diese Trennung wird durch einen Zwangsrouter aufgehoben - ein "Zwangsmoden" ist dagegen unproblematisch!

Und wieso soll der Nutzer dann für 2 Geräte Strom zahlen. Mal ganz davon abgesehen stellt das auch wieder eine Fehlerquelle dar. Ein Modem kann übrigens keine Zugangsdaten verwalten und auch die MAC-Adresse wird vom Router verwaltet. Siehe hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Modem und https://de.wikipedia.org/wiki/Router.

Hoffe das ganze erscheint nun in einem differenzierterem Blickwinkel.
Menü
[1.1] diva4 antwortet auf tokiox
18.04.2015 11:24

einmal geändert am 18.04.2015 11:31
Hallo tokiox,

In diesem Thread hatte ich oben geschrieben: "Die Forderung eines passiven Netzabschluß im Referentenentwurf ist unsinnig!".
Inzwischen bin ich der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf keine Forderung nach einem "passiven Netzabschluss" enthält, sondern nur die Forderung nach einem passiven Netzabschluss"punkt". Eine "Netzabschluss" kann ein Gerät sein, ein "Netzabschlusspunkt" ist hingegen eine Anschlussdose.

Du schriebst:

Der passive Anschluss bei Kabel ist die Kabelbuchse. Warum da ein Zwangsmodem hin soll verstehe ich nicht. Wenn die Daten richtig drin sind gibt es doch kein Problem mit einem freien Router.

Nein. Die Kabeldose erfüllt nicht die Anforderungen an einen Netzabschlusspunkt nach $3 Abs. 12a des TKG, da eine Kabeldose nicht durch eine Netzaddresse gekennzeichnet ist. Eine Netzaddresse hat nur das Kabelmodem, deshalb kann der Netzabschlusspunkt erst hinter dem Kabelmodem angeordnet sein.

Hä, seit wann ist der NTBA und Splitter aktiv? Die Stromversorgung am NTBA dient ausschließlich für die angeschlossenen Telefone. Somit sind diese passiv. Mehr wird in den Entwurf nicht gefordert. Da nun eh alles mit Internet zu IP wird bleibt es bei der TAE und die ist ebenso passiv.

Ein NTBA ist eindeutig ein aktives Netzabschlussgerät. Ein NTBA benötigt eine Stromversorgung durch den Netzbetreiber. Außerdem findet im NTBA eine Signalverarbeitung statt: Daten werden zwischen der UK0 und der S0 Schnittstelle umgesetzt.
Trotzdem existiert für ISDN ein passiver Netzabschlusspunkt: die UAE Dose, die den S0 Bus an einen RJ-45 Konnektor bereitstellt.

Und wieso soll der Nutzer dann für 2 Geräte Strom zahlen. Mal ganz davon abgesehen stellt das auch wieder eine Fehlerquelle dar.

Das ist eine berechtigte Fage. Für den Nutzer kann es vorteilhaft sein, eine klare Trennung zwischen öffentlichen Netz und privatem Netz zu haben. Außerdem könntest Du vertraglich mit dem Netzbetreiber vereinbaren, dass er die Stromkosten erstattet. Zumindestens wird der Netzbetreiber gemäß der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet sein, Dir vor Vertragsabschluß die zusätzlichen Stromkosten offenzulegen.


Menü
[1.1.1] tokiox antwortet auf diva4
20.04.2015 16:14
Nein. Die Kabeldose erfüllt nicht die Anforderungen an einen Netzabschlusspunkt nach $3 Abs. 1eTKG, da eine Kabeldose nicht durch eine Netzaddresse gekennzeichnet ist. Eine Netzaddresse hat nur das Kabelmodem, deshalb kann der Netzabschlusspunkt erst hinter dem Kabelmodem angeordnet sein.

Bei Punkt zu Multipunkt geht die Adressierung natürlich nur auf der Seite des Nutzers. Trotzallem ermöglichen erst die Zugangsdaten im Router eine ausreichende Identifikation. Auch dies sollte diskriminierungfrei funktionieren.

Ein NTBA ist eindeutig ein aktives Netzabschlussgerät. Ein NTBA benötigt eine Stromversorgung durch den Netzbetreiber. Außerdem findet im NTBA eine Signalverarbeitung statt: Daten werden zwischen der UK0 und der S0 Schnittstelle umgesetzt. Trotzdem existiert für ISDN ein passiver Netzabschlusspunkt: die UAE Dose, die den S0 Bus an einen RJ-45 Konnektor bereitstellt.

Aktiv im Sinne vom stromverbrauchend beim Nutzer.

Das ist eine berechtigte Fage. Für den Nutzer kann es vorteilhaft sein, eine klare Trennung zwischen öffentlichen Netz und privatem Netz zu haben. Außerdem könntest Du vertraglich mit dem Netzbetreiber vereinbaren, dass er die Stromkosten erstattet. Zumindestens wird der Netzbetreiber gemäß der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet sein, Dir vor Vertragsabschluß die zusätzlichen Stromkosten offenzulegen.

Das heißt nur das man vorher weis wieviel man für das Modem an zusätzlichen Kosten tragen darf aber erhalten wird man die nicht. Einzig das Abschalten kann für einen geringeren Verbrauch sorgen.
Allerdings kann ein Modem nur von einer auf eine andere Technik modulieren nicht routen.