Verroutet

Editorial: Mit Zwang gegen den (Router-)Zwang!?

Die Tk-Branche wehrt sich weiterhin gegen ein Gesetz zur Abschaffung der Zwangsrouter. Ihre Argumente sind jedoch wenig stichhaltig. Am Ende profitieren sogar die Anbieter, wenn sie den Router-Wechsel einfach machen.
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Wo hört das Netz des Anbieter auf? Und was heißt Routerzwang bei Glasfaser-Netzen? Unser Editorial gibt Antworten. Wo hört das Netz des Anbieter auf? Und was heißt Routerzwang bei Glasfaser-Netzen? Unser Editorial gibt Antworten.
Bild: Kirill M - fotolia.com
Das politische Ziel der Abschaffung des Routerzwangs beschäftigt weiterhin die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium. Auf einen Referentenentwurf eines entsprechenden Gesetzes reichten die Netzbetreiber zahlreiche ablehnende Kommentare ein - inzwischen sind auch offizielle Kommentare veröffentlicht. Die darin enthaltenen Argumente sind im wesentlichen altbekannt: Die Kabelnetzbetreiber fürchten beispielsweise, dass die Kunden beim Anschluss eigener Endgeräte Fehler im Netz erzeugen könnten, unter denen dann auch andere Kunden im selben Kabelsegment leiden würden.

Interessant ist diesbezüglich, dass Unitymedia die eigenen Kabelrouter kurzerhand zum Kabelmodem degradiert. Nur löst dieses nicht die Probleme der Kunden, die das in passenden FRITZ!Boxen eingebaute Kabelmodem statt eines Unitymedia-Kabelmodems verwenden möchten. Schließlich bedeutet ein Gerät weniger (also Kabel-FRITZ!Box statt Unitymedia-Modem und FRITZ!Box) auch weniger Stromverbrauch, weniger Störanfälligkeit und eine einfachere Fehlersuche, sollte doch mal was kaputt gehen.

Auch das Argument mit dem geteilten Medium verfängt nicht wirklich. Bekanntermaßen verwendet der Mobilfunk ebenfalls ein geteiltes Medium - alle Handys in einer Zelle senden auf derselben Frequenz - ohne, dass es dort zu massiven Störungen durch kaputte Handys und Smartphones kommen würde. Schließlich kann ein Handy mit gestörter Sendeeinheit sich nicht mehr im Netz einbuchen. Zwar wird es immer wieder Einbuchversuche unternehmen und dabei auch andere Geräte beeinträchtigen. Die Firmware limitiert aber die Häufigkeit dieser Versuche. Ähnliches gilt ganz analog für kaputte Kabelmodems. Zudem merken es die Verbraucher in der Regel recht schnell, wenn ein Endgerät nicht mehr richtig funktioniert, und ersetzen dieses dann zeitnah.

Klar steigt der Aufwand für die Netzbetreiber, wenn sie den Kunden künftig die Zugangsdaten mitteilen müssen. Im Fall, dass ein vorkonfigurierter Router ausgeliefert wird, sollte es aber in der Regel reichen, wenn die Daten in einem geschützten Download-Bereich hinterlegt werden. Bestellt der Kunde keinen Router, bekommt er stattdessen einen Brief mit den Zugangsdaten. Diesen Brief bekommt der Kunde auch, wenn er ihn an der Hotline anfordert, zum Beispiel, weil sein bisheriger, vom Netzbetreiber vorkonfigurierter Router kaputt gegangen ist, und er diesen durch ein eigenes Gerät ersetzen will.

Sonderregelung für FTTH?

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Ein Stück weit verständlich ist die Forderung der Tk-Branche, bei optischen Anschlüssen (Fibre to the Home, kurz FTTH) kundenseitig einen aktiven Netzabschluss oder Umsetzer Glasfaser auf Kupfer fest zu installieren, und nicht nur das Glasfaser-Analogon einer TAE-Dose. Denn Glasfaser-Leitungen sind deutlich empfindlicher als Kupferkabel, und alle gängigen optischen Steckersysteme sind anfällig für Staub und Schmutz.

Erlaubt man aber tatsächlich einen aktiven Netzabschluss für Glasfasernetze, ist im Gegenzug zu fordern, dass die Netzbetreiber für dieses Stück Technik, das zu ihren Netzen gehört, auch zu 100 Prozent verantwortlich sind. Das betrifft insbesondere die Installation, die regelmäßige Wartung, den kostenlosen Austausch im Fehlerfall und auch die Versorgung mit Strom. Es kann nämlich nicht sein, dass der Kunde für ein Stück Technik, das sich seiner Kontrolle entzieht, dennoch den nötigen Strom bereitstellt. Geeignete Kabel mit Kupferadern und Glasfaser in einer Hülle gibt es. Sinnvollerweise würden die Glasfaser-Festnetzbetreiber, wie damals bei ISDN auch, ein Mittelspannungs-System mit zum Beispiel 48 Volt verwenden.

Wenn die Netzbetreiber beim Glasfaser-Ausbau vor der Wahl stehen, auf Kundenseite doch Glasfaser-Kupplungen zu installieren oder alternativ gleich ein (kleines) Stromnetz für die eigenen aktiven Geräte mit zu installieren, wird die Wahl mit Sicherheit doch zugunsten der Kupplungen ausfallen. Das ist auch nicht falsch, denn erfahrungsgemäß werden auch Glasfaser-Router in fünf bis zehn Jahren veralten, und dann ist es auch für die Glasfaser-Netzbetreiber von Vorteil, wenn diese mit vertretbaren Aufwand durch den Kunden selber austauschbar sind.

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