Stellungnahmen

Abschaffung des Routerzwangs: Netzbetreiber wehren sich

Das Bundes­wirtschafts­minis­terium hat die offiziellen Stellung­nahmen zum Referenten­entwurf zur freien Routerwahl veröffentlicht. Vor allem bei FTTH und Kabelnetzen sehen die Anbieter Probleme.
Von Thorsten Neuhetzki

Freie Routerwahl: Stecker rein, glücklich sein?!? Freie Routerwahl: Stecker rein, glücklich sein?!?
Foto: Pavel Morozov - Fotolia.com
Das Bundes­wirtschafts­ministerium (BMWI) hat vor einigen Tagen die auf den vorgelegten Referentenentwurf einge­gangenen Stellung­nahmen zur Abschaffung des Routerzwangs veröffentlicht. Wenig überraschend sprechen sich dabei vor allem die Anbieter, die heute auf Zwangsrouter setzen, gegen dessen Verbot aus. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kunden an allen Breitband­anschlüssen eigene Router als Netzabschluss­geräte einsetzen dürfen und die Provider die Einwahldaten herausgeben müssen. Wir haben einige Positionen zusammengefasst, die die Argumente der Anbieter ergänzen, die sie uns schon direkt nach dem Bekanntwerden des Entwurfes gegeben hatten.

Kabelnetzbetreiber mit erheblichen Bedenken

Freie Routerwahl: Stecker rein, glücklich sein?!? Freie Routerwahl: Stecker rein, glücklich sein?!?
Foto: Pavel Morozov - Fotolia.com
Unitymedia kommentiert [Link entfernt] den Entwurf scharf mit den Worten "Der Entwurf leidet an einer ungenügenden und dadurch falschen Sachverhaltsfeststellung, [...]". Der Anbieter moniert beispielsweise, dass nicht zwischen Router und Modem differenziert würde, unterstellt durch seine Erklärung aber gleichzeitig indirekt, dass die Kunden in der Regel Modem und Router einsetzen: "Dies ist eine schlichtweg unzutreffende Annahme, da Kabelmodems die Kommunikation mit dem Telekommunikationsnetzwerk abwickeln, während Router der Kommunikation innerhalb des Heimnetzwerks dienen." Die üblichen Kombigeräte erwähnt der Anbieter nicht.

Zudem argumentiert der Anbieter, dass innerhalb eines Clusters alle Kunden das gleiche Datensignal bekämen und die von Unitymedia bereitgestellten Modems das für sie bestimmte Datensignal über die MAC-Adresse herausfiltern. Zwischen Breitbandkabel- und DSL-Netzen bestünden "derart gravierende Unterschiede, dass eine Gleichbehandlung bereits im Ansatz ausscheidet". Die geplante Änderung werde zu einer Verschlechterung des Kundenservices und einem Kostenanstieg führen, da es zu erhöhten Serviceanfragen wegen nicht zugelassener Modems käme.

Auch Vodafone und Kabel Deutschland sprechen in ihrer Stellungnahme von "erheblichen technischen Bedenken", die dem Vorschlag entgegenstünden. Das Gesetz müsse die technologischen Besonderheiten der Kabelnetze berücksichtigen und das Kabelmodem als Bestandteil des Netzes anerkennen.

Wettbewerbsverbände mit Anregungen

Der VATM begrüßt in seiner Position [Link entfernt] als Wettbewerbs-Verband die Neuregelung, regt jedoch noch einige Änderungen an. So hält der Verband es für ausreichend, wenn Zugangsdaten dem Kunden nur auf Nachfrage zur Verfügung gestellt würden. Die Mehrheit der Kunden würde ein vom Netzbetreiber angebotenes Gerät annehmen. Diese konfiguriere sich in der Regel selbst und Zugangsdaten seien nicht notwendig. Würden nun jedem Kunden die Zugangsdaten zugestellt, sieht der VATM darin nicht zuletzt ein Sicherheitsrisiko. Als Umstellungszeitraum regt er ein Jahr an - zudem sollten die Regelungen nur für Neukunden gelten, um nicht auf alten Systemplattformen, die ohnehin perspektivisch abgeschaltet werden, noch Investitionen tätigen zu müssen. Diesen Positionen schließt sich auch der zweite große deutsche Branchenverband Breko an.

Was tun bei Glasfaser-Anschlüssen?

Vom in Nordwesten Deutschlands tätigen Regionalanbieter EWE Tel heißt es [Link entfernt] , dass das Problem der teilweise nicht möglichen freien Wahl des Routers sich bei den eigenen Kunden nicht stelle. Man nehme "deutlich wahr, dass unsere Kunden nach wie vor ein erhebliches Interesse daran haben, Anschluss und - hochwertige - Endgeräte aus einer Hand zu bekommen."

Vielen Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass im Hinblick auf die FTTH-Netze Probleme befürchtet werden. Hier wird das Glasfaser bis in die Wohnung des Kunden geführt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dem Kunden ein passiver Netzabschlusspunkt zur Verfügung zu stellen ist. Was beim DSL die TAE-Dose und beim Kabel die Koaxialdose wäre, findet sich jedoch bei FTTH nicht, wie EWE Tel anschaulich beschreibt: "Bei Glasfaseranschlüssen der EWE Tel wird der Netzabschluss durch den Network Termination Fibre Access (NTFA) gebildet, einem Gerät mit aktiver Technik. Passive Schnittstellen stellt EWE Tel dem Kunden erst 'hinter dem NTFA' bereit. Wäre EWE Tel gezwungen, als Zugang einen passiven Netzabschlusspunkt zur Verfügung zu stellen, müsste sie dem Endkunden das bloße Glasfaserkabel [...] zur Verfügung stellen. Das wäre aber in praktischer Hinsicht sinnlos und sogar gefährlich."

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