Routerzwang: Das sagen die Provider zu den neuen Regelungen
Provider-Meinungen zum Routerzwang-Gesetz
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Vor Kurzem haben wir schon darüber berichtet, dass das Wirtschaftsministerium eine freie Wahl des Endgerätes möchte.
Dementsprechend hat das Ministerium einen Referentenentwurf
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zu einem "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten" veröffentlicht.
In diesem wird die Herausgabe der Zugangsdaten durch die Anbieter gefordert und jeder Kunde sollte sein Endgerät frei wählen können.
Im Rahmen dessen haben wie bei einigen Anbietern von DSL- VDSL- und Kabel-Internet-Anschlüssen um eine Statement zu den neuen Regelungen nachgefragt.
Vodafone und Kabel Deutschland zur Routerzwang-Regelung
Provider-Meinungen zum Routerzwang-Gesetz
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Von Vodafone und dem Vodafone-Unternehmen Kabel Deutschland haben wir ein ausführliches Statement
zu den wichtigsten Punkten des Referentenentwurfs erhalten.
Die Vodafone-Pressestelle äußert sich wie folgt zum Punkt Routerwahl:
"Bei Vodafone und Kabel Deutschland gibt es keinen Zwang bezüglich der eingesetzten Router-Hardware. Der Kunde
kann auch heute schon prinzipiell die Hardware seiner Wahl hinter dem Modem einsetzen - im DSL-Bereich kann er
sogar das von uns gelieferte Modem austauschen. Allerdings stellen wir bei den Routern erhebliche
Qualitätsunterschiede fest, sodass wir die Modelle, die wir aktiv vermarkten, sehr genau auswählen. Im
Interesse der Verbraucher sollte der Gesetzgeber im Rahmen seiner geplanten Regelung die Hardware-Hersteller in
die Pflicht nehmen, eine exzellente Dienstqualität (Bandbreite, Sprachqualität) zu liefern. Es muss
sichergestellt werden, dass die Netzbetreiber auch bei Fremd-Routern komplexe Entstörungen und zuverlässige
Sicherheitsupdates bewältigen können. Ebenso muss verhindert werden, dass ein einzelner Kunde mit einem
qualitativ minderwertigem Router viele andere Kunden beeinträchtigt. Diese Gefahr besteht vor allem bei Kabel-
und Vectoring-Technologien."
Zum zweiten wichtigen Punkt - Netzabschlusspunkt - meint Vodafone: "Vodafone und Kabel Deutschland warnen eindringlich vor Überlegungen, den Netzabschlusspunkt einheitlich über alle Festnetztechnologien hinweg als 'Dose in der Wand' festzulegen. Dieses widerspräche den technischen Gegebenheiten im Kabel und wäre in Europa ohne Beispiel. Denn anders als in Kupferdoppelader-Netzen (DSL) gibt es in Kabelnetzen ('Shared Medium') keine dedizierte, individuell vom Netzbetreiber adressierbare physische Anschlussleitung zum Kunden. Vielmehr ermöglicht erst das Kabelmodem als Netzabschlussgerät im Zusammenspiel mit der Gegenstelle im Kabelnetz (sog. Cable Modem Termination System, CMTS) die Bereitstellung der individuellen Dienste für den Endkunden. Ein Kabelmodem erfordert deshalb zwingend eine gerätespezifische, kabelnetzbetreiberindividuelle Konfigurationsfirmware, um die Dienste gegenüber dem Endkunden erbringen zu können. Diese muss grundsätzlich über die Netzbetreiber gesteuert und an netzseitige Veränderungen angepasst werden können. Das Kabelmodem bildet daher den Netzabschlusspunkt und lässt sich folglich auch nicht als 'Endgerät' umdefinieren."
Die Statements bzw. Antworten von 1&1 und o2
Auch die DSL- und VDSL-Provider 1&1 und o2 haben wir um ein Statement gebeten. So stehe es den Kunden laut 1&1 schon jetzt frei, zuhause einen anderen Router einzusetzen als das mitgelieferte Gerät. Für die Einrichtung des Routers werden allerdings die Zugangsdaten benötigt, diese kann der Kunde 1&1 zufolge im geschützten Kundenbereich online abrufen. Der Bereich ist auch als 1&1 Control-Center bekannt. Der Anbieter weist an dieser Stelle auf folgendes hin: "Dabei ist allerdings zu beachten, dass 1&1 den Kunden nicht mit Firmware-Updates oder individuellem Support zu seinem Routermodell unterstützen kann."
Netzbetreiber o2 teilte uns zu den Router-Plänen folgendes mit: "Wir sehen bei unseren Kunden eher einen Wunsch nach einem konkreten Router-Modell/Hersteller (AVM) als den allgemeinen Wunsch, sich irgendein Gerät selbst im Fachhandel auszusuchen. Darauf haben wir reagiert und bereits im April 2014 das Premium Gerät von AVM (FRITZ!Box 7490) in unserem Hardware Portfolio mit aufgenommen. Auch in Zukunft werden wir Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden analysieren und bei Bedarf darauf reagieren. Darüber hinaus ist es wichtig zu verstehen, dass beim Kunden evtl. vorhandene Router von anderen Netzanbietern entsprechend konfigurierbar für unsere Produkte und unser Netz sein müssen. Dies ist aktuell nicht der Fall."