Netzabschlusspunkt

Kein Routerzwang: Wirtschaftsministerium will freie Wahl des Endgeräts

Das Bundes­wirtschafts­ministerium will dem ungeliebten Routerzwang bei manchen Netz­betreibern und Providern ein Ende machen: Netzbetreiber müssen zukünftig die Zugangsdaten an Kunden herausgeben, damit diese einen selbst gewählten Router betreiben können.
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Wirtschaftsministerium will freie Wahl des Endgeräts Kein Routerzwang: Wirtschaftsministerium will freie Wahl des Endgeräts
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Bundes­wirt­schafts­minister Gabriel will ernst machen und den Routerzwang abschaffen. Heute legte sein Ministerium einen Referenten­entwurf für ein Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Tele­kommuni­kations­end­geräten vor. Kunden sollen nicht nur bei DSL und VDSL, sondern auch bei Internet per TV-Kabelnetz ihren Router frei wählen dürfen.

Der neunseitige Referentenentwurf [Link entfernt] bemängelt gleich zu Beginn, dass die Teilnehmer häufig keine Möglichkeit hätten, den von ihnen verwendeten Router frei zu wählen. "Dieser Praxis liegt die Auffassung zugrunde, dass das öffentliche Tele­kommuni­kations­netz erst hinter dem Netz­abschluss­gerät endet und die Routerbox zum Netz zu zählen sei", heißt es in dem Entwurf. Diese Praxis sei aber nicht mit der EU-Richtlinie 2008/63/EG vom 20. Juni 2008 zum vollständig liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar.

Freie Endgerätewahl und Herausgabe der Zugangsdaten

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Als Ausweg aus der bisherigen Praxis der Netzbetreiber will das Bundes­wirtschafts­ministerium das Gesetz über Funkanlagen und Tele­kommuni­kations­end­ein­richtungen (FTEG) anpassen. Grundsätzlich soll konkretisiert werden, wo sich die Netz­zugangs­schnitt­stelle befindet. Außerdem soll die Regelung präzisiert werden, "dass Tele­kommuni­kations­end­ein­richtungen unmittelbar an das öffentliche Tele­kommuni­kations­netz angeschlossen werden dürfen."

Die Netzbetreiber müssen ihre Kunden zukünftig auch auf diese Wahlfreiheit hinweisen. Unterlassen sie dies, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Zu diesen Schritten sieht das Bundes­wirtschafts­ministerium keine Alternativen. Die Unternehmen müssten im übrigen die für die Zugangsmöglichkeit erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Wenn die Netzbetreiber dies automatisiert mit der Auftragsbestätigung erledigen, sollten den Unternehmen nach Auffassung des Ministeriums dafür auch keine zusätzlichen Kosten auf Grund dieser Informationspflicht entstehen. Auch für die Tarif-Kosten erwartet das Ministerium keine (negativen) Konsequenzen.

Die Netzbetreiber sollen den Zugang zum öffentlichen Netz ab den Räumlichkeiten des Endkunden nicht selbst bestimmen und festlegen können. Eine Differenzierung von unterschiedlichen Endgeräten wie Router oder Modem soll für die Netzbetreiber zukünftig nicht mehr möglich sein. Dies führt zum Beispiel bisher dazu, dass Kunden in einigen Fällen ein Zwangsmodem des Netzbetreibers nutzen müssen, daran aber einen freien WLAN-Router anschließen können.

Klärung der Frage: Wo befindet sich der Netzabschlusspunkt?

Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll darüber die bisher strittige Frage geklärt werden, wo sich der Netzabschlusspunkt befindet. Dazu schreibt das Ministerium: "Mit der Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt endet und teilnehmerseitige Schnittstellen der Funktionsherrschaft der Endkunden zugewiesen sind. Daher können die Endkunden wählen, welche Tele­kommuni­kations­end­ein­richtungen hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden."

Das Gesetz soll nach dem Willen des Ministeriums nicht nur das Recht der Endkunden stärken, über den Anschluss und die Inbetriebnahme von Tele­kommuni­kations­end­ein­richtungen frei zu entscheiden. Gleichzeitig soll der Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendgeräte "intensiviert" werden. Netzbetreiber dürfen ihren Kunden auf Basis der Freiwilligkeit natürlich weiterhin vorkonfigurierte Router und entsprechende Wartungs-Services anbieten.

Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Klarstellungen erfordert nach Auffassung des Ministerium bei den betreffenden Unternehmen "administrative und ggf. technische Vorkehrungen". Im Hinblick auf diese Umstellungsmaßnahmen soll das Gesetz daher sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten.

Verbunde der TK-Endgerätehersteller begrüßen Gesetzesentwurf

Wie zu erwarten begrüßt der Verbund der TK-Endgerätehersteller die Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Routerzwangs. Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt "passiv" sein muss, bestätige der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze "an der Dose an der Wand" enden, kommentierte der Verband heute. Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem die Kunden volle Entscheidungsfreiheit über ihre Endgeräte haben sollten.

Nicht für notwendig hält der Verbund der TK-Endgerätehersteller die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber. Diese verfügten bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen "an der Dose". Die Bundesnetzagentur müsse "die Kompetenz erhalten, Sanktionen festzulegen, falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen." Der Stellungnahme angeschlossen haben sich Unternehmen wie beispielsweise Auerswald, AVM, devolo, D-Link, Gigaset, Lancom, TechniSat und Tiptel.

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