Darüber hinaus dürfen Verkehrsdaten in Bezug auf alle zeugnisverweigerungsberechtigten Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) nicht abgerufen werden.
Das versteh' allerdings wer will. Es handelt sich hier um begrenzt zugängliche Metadaten. Die inhaltliche Vertraulichkeit bliebe dadurch weiter gewährleistet. Mir geht die Ungleichbehandlung und Schaffung eines grundlos privilegierten Personenkreises gewaltig gegen den Strich. Damit wird ein künstlicher blinder Fleck geschaffen. Somit kann man sich den unterprivilegierten Rest im Prinzip auch ganz sparen.