Sicherheit

EU-Gutachter: IP-Adressen-Speicherung im Einzellfall möglich

Ein EU-Gutachter ist der Auffassung, dass die Speicherung von IP-Adressen in Deutschland unter Umständen möglich sei. In den kommenden Monaten könnte schon ein Urteil gefällt werden.
Von Marleen Frontzeck-Hornke / dpa

EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland möglich EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland für möglich
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Die längerfristige Speicherung von IP-Adressen durch Internet­seiten-Anbieter in Deutschland sollte nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters unter Umständen möglich sein. Voraus­setzung dafür könne etwa das Interesse des Anbieters sein, dadurch Cyber-Attacken abwehren und die Funktions­fähigkeit einer Seite sicherstellen zu können, argumentierte Campos Sánchez-Bordona in einer veröffentlichten Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH)(Rechtssache C-582/14). Allerdings müsse dies im Einzelfall gegen Datenschutz­interessen von Internet­nutzern abgewogen werden, erklärte er unter Berufung auf eine geltende EU-Richtlinie. AEine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sei nicht gerechtfertigt, wenn dem Interesse des Anbieters "Vorrang gegenüber dem Interesse oder den Grundrechten der betroffenen Person zuerkannt worden ist" (Abs. 106). Zu der Art und Weise, wie diese Interessenabwägung ausfällt, ist nach Ansicht des Generalanwalts "nichts weiter zu sagen", weil der Bundesgerichtshof hierzu keine Frage vorgelegt habe (Abs. 103). Die deutschen Gerichte werden dann die Entscheidung über die Abwägung treffen.

Urteil in den kommenden Monaten?

EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland möglich EU-Gutachter hält Speicherung von IP-Adressen in Deutschland für möglich
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Nach deutscher Regelung dürfen personen­bezogene Daten eines Nutzers, also etwa dynamische IP-Adressen, mit denen in Verbindung mit weiteren Daten die Identifizierung eines Nutzers möglich ist, bislang in der Regel nur während des Besuchs einer Internetseite gespeichert werden. Darüber hinaus ist dies etwa nur zu Abrechnungs­zwecken möglich.

Wegen einer Klage des Kieler Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer hatte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Fragen an den EuGH verwiesen. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof weitgehend den Einschätzungen des Gutachters.

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