Benutzer fe rnwe h schrieb:
dann das hier...
Einerseits muss ein Kunde den Vetrag zu Ende führen und zahlen, auch wenn er z.B. in ein Gebiet umzieht, wo sein TK Anbieter gar nicht eistungen anbietet und dann darf abe der Anbieter einseitig Verträge zu seinen Gunsten änder. Nunja, wir sind aj nicht in der westlichen Welt, wor sind in Deutschland (vgl.
Bulgarien Afrika, etc.)
Da wirfst du leider einiges durcheinander:
Bei "nicht ausschließlich begünstigenden" Vertragsänderungen hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann trotz noch offener Mindestvertragsdauer seinen Vertrag mit dem Zeitpunkt der Verschlechterung kündigen.
Mit einem Umzug des Kunden an einen vom Anbieter nicht versorgten Ort ist es aber eine andere Sache:
Das liegt ausschließlich in der Sphäre des Kunden und er wird wohl kaum von heute auf morgen übersiedeln, sondern dies schon länger überlegen.
Wenn er Zweifel über die Einhaltung einer vereinbarten Nutzungsdauer hat, dann darf er eben nicht einen (vergünstigten) Tarif mit Mindestvertragsdauer abschließen.
Schließlich gibt es auch genügend ungebundene Tarife; die kosten dann aber für die Flexibilität halt ein paar Euro mehr pro Mionat und es gibt meist auch keine vergünstigte / geschenkte Hardware dazu.
Sehr viele Anbieter werden in solch einem Fall bei entsprechender Kommunikation und bisher korrektem Zahlungsverhalten wohl Kulanz zeigen.
Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.