Benutzer flamesoldier schrieb:
Benutzer IMHO schrieb: >http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikati on/Unterne>hmen_Institutionen/Frequenzen/OeffentlicheNetze/Mobil funknetze/Z_Vergabev>erfDrahtloserNetzzugang2010.html
Im Mai 2010 hat sich E+ die Bereiche 1730,1-1735,1 MHz/1825,1-1830,1 MHz (2x5)
1758,1-1763,1 MHz/1853,1-1858,1 MHz (2x5) ersteigert, die die Telefonica bis 2025 behalten darf. Im neuen Versteigerungsplan wird der gesamte Bereich 1710,0-1785,0 / 1805,0-1880,0 stur einem 5MHz-Raster unterworfen. Kann man auch in der o.g. Anlage5/Seite1 in der Grafik sehen, inkl. der Legende "(werden
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Dann hast du grade selbst deine Aussage widerlegt.
Ich bin gerade Kognitions-reduziert. Wo stimmen meine Aussagen denn nicht? Die BNetzA hat für die Zeit nach 1.1.2017 ein neues stur an den 5MHz-Schritten ausgerichtetes Raster angekündigt und wird es so durchziehen. Die legen das so fest und die Techniker der Mobilfunker müssen dann per Softwareupdate die Frequenz entsprechend wechseln. (Hoffentlich nicht an Sylvester punkt 24Uhr).
Mag ja sein, dass sich Telefonica die Frequenzblöcke so zuteilen lässt, dass einige der neuen Frequenzen einfach die alten Frequenzenbereiche abdecken. Aber die BNetzA hat trotzdem ein neues Lizenzraster beschlossen, das auch die 2x5+2x5 von Telefonica betreffen wird.
Wo ist da ein Widerspruch?