Benutzer grafkrolock schrieb:
Benutzer crazyfone schrieb:
Solange man seine elektronischen Angelegenheiten nicht digital signiert, sind sie (juristisch) nach meinem Kenntnisstand völlig wertlos.
Das stimmt nicht. Textform (ohne Unterschrift gleich welcher Art) reicht für vieles. Ist dir doch bestimmt schon aufgefallen, dass du Bestellungen aufgeben kannst per E-Mail, oder kündigen per E-Mail.
Wir reden hier aber von zwei Paar Schuhen. Das Fax bietet hier auch nicht die Sicherheit, die von vielen Diskussionsteilnehmern immer gerne unterstellt wird. Im Streitfall ist ein Fax auch nicht durchweg wasserdicht (da nicht fälschungssicher).
Vor allem aber wird hier im Artikel ja ein anderer Fall behandelt, nämlich der der Vertragskündigung. Mit Fax kannst Du genausowenig wie mit Brief nachweisen, daß 1. Deine Kündigung eine solche war und 2. den Empänger erreicht hat. Das einzige, was Du in der Hand hast, ist ein windiges Protokoll Deines Faxgerätes, daß da irgendwas an diese oder jene Telefonnummer geschickt wurde.
Das kommt drauf an. Institutionelle Empfänger haben ein Interesse ein Faxjournal zu führen, was ihnen auch selbst im Zweifelsfall ermöglicht zu belegen was ankam/was nicht.
Absender können, je nachdem, über mehr oder weniger genaue Informationen darüber verfügen, was verschickt wurde.
Das ist nochmal wieder ganz was anderes als die Sache mit der Unterschrift und deren Echtheit. Vor allem da die Telekom eine Kündigung inzwischen völlig ohne Unterschrift anbietet, also Ausfüllen des Webformulars mit anschließender Bestätigung, halte ich ein Fax in DIESEM Fall für entbehrlich.
Ja, so sieht es auch das Gesetz. Wenn die Schriftform nur vereinbart, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht normalerweise auch die Textform. Der Sonderfall, ein besonderes Interesse an der Schriftform, muss bewiesen werden.
Aber will man sich deshalb streiten ist die Frage?