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Absurde Rechtsposition der GEMA


27.08.2015 17:41 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
In Hotels und anderen gewerblichen Einrichtungen ist der kleine aber feine Unterschied der, dass Empfangsgeräte zusätzlich vom kommerziellen Betreiber bereitsgestellt werden und damit der bewusste und gewollte Empfang, eine für den Betreiber urheberrechtlich relavante öffentliche Vorführung darstellt.

Bei einer Gemeinschaftsantennanlage fehlt es an genau dieser Absicht. Sie ist einzig und allein darauf ausgerichtet, die technische Übertragung einwandfrei sicherzustellen. Es besteht hier überhaupt keine Absicht der öffentlichen Vorführung und nichts, was darauf hindeuten würde, dass dieser entscheidende Tatbestand auch nur annährend erfüllt ist. Jeder Bewohner entscheidet natürlich selbst ob er überhaupt ein Empfangsgerät an die Anlage anschließt. Es ist also sein reines Privatvergnügen in seinem eigenen Haushalt.
=> Das geht die Gema ein feuchten Dreck an!

Das ebenso absurde Konstrukt der "Kabelweitersendung" haben sich übrigens auch ein paar Waltschrate vom Schlage des Herrn Böse ausgedacht. Dabei geht es um nichts anderes als die schleichende Ausdehnung des eigentlich GLASKLAREN Begriffs der öffentlichen Veranstaltung/Vorführung. Die GEMA mit ihrer unersäättlichen Gier ist einfach zum Kotzen. Ihre Juristen auch. Und was ich von BGH-Richtern oder andern "rennommierten Juristen" halte, die solchen an den Haaren herbeigezognenen Rechtspositionen auch nur ansatzweise folgen, liegt wohl auf der Hand...
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
19.09.2015 03:50
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Und was ich von BGH-Richtern oder andern "rennommierten Juristen" halte, die solchen an den Haaren herbeigezognenen Rechtspositionen auch nur ansatzweise folgen, liegt wohl auf der Hand...

Na da hat der zuständige BGH-Senat ja gerade mal noch die Kurve gekriegt und GEMA dick eins auf's Frack. Dabei hatte ich mich schon so auf's Abfackeln gefreut...