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Anzahl der ARD-Wellen - Staatsvertrag nicht mehr zeitgemäß!!!


05.10.2015 12:30 - Gestartet von klaus1970
einmal geändert am 05.10.2015 12:52
"Demnach darf jede ARD-Anstalt seit dem Stichtag 1. April 2004 nur ein zusätzliches digitales Hörfunkprogramm pro Bundesland ausstrahlen."

Sorry, aber das ist doch schon lange nicht mehr für das digitale Zeitalter zeitgemäß! So sehr man die Expansion der ARD auch kritisch unter die Lupe nehmen kann: Solche Passagen im Rundfunkstaatsvertrag verhindern ja jegliche Migration in der digitalen Welt über DAB+. Im Internet ist der ARD ja m.W. mehr erlaubt!