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Unseriöses Verhalten von Aboalarm


15.01.2016 18:42 - Gestartet von klosti
Wenn ich für Kunden gegen Bezahlung von 0,99 EUR bis 3,49 EUR für die Absendung eines Telefaxes bei der Kündigung von Laufzeitverträgen Hilfe anbiete, dann sollte die Kündigung auch BGB-konform sein und nicht nur bei Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ansonsten muss der Kunde über dieses Defizit informiert werden.

Schlimmer ist es noch, dass aboalarm die formalen rechtlichen Mängel bekannt sind und auf der Homepage sogar explizit beispielhaft "o2-Handyvertrag einfach kündigen" angepriesen wird. Dies in dem Wissen, das diese Kündigungen häufig nicht akzeptiert werden. Sie rechtlich betrachtet ein leeres Blatt Papier sind.

Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.

Ob aber nun jedes Schriftstück, das per Fax von einem Dritten und ohne Unterschrift akzeptiert werden muss, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ein solcher Dienst mißbräuchlich genutzt wird, um von fremden Leuten ein Vertrag zu kündigen, wird man sich wahrscheinlich fragen, warum o2 wegen so eines nicht unterschriebenen Schriftstücks eine Kündigung des Vertrages durchführt.
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[1] der_inquisitor antwortet auf klosti
15.01.2016 22:55
Benutzer klosti schrieb:
Wenn ich für Kunden gegen Bezahlung von 0,99 EUR bis 3,49 EUR für die Absendung eines Telefaxes bei der Kündigung von Laufzeitverträgen Hilfe anbiete, dann sollte die Kündigung auch BGB-konform sein und nicht nur bei Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ansonsten muss der Kunde über dieses Defizit informiert werden.
Hast Du den Artikel gelesen? Aboalarm wahrt tatsächlich die gewillkürte Formerfordernis seitens O2 und im übrigen gibt es im BGB keine Formvorschriften für Kündigungen. Die kann man grundsätzlich auch mündlich per SMS oder sonstwie erklären solange der Empfänger Kenntnis davon nehmen kann.

Schlimmer ist es noch, dass aboalarm die formalen rechtlichen Mängel bekannt sind und auf der Homepage sogar explizit beispielhaft "o2-Handyvertrag einfach kündigen" angepriesen wird. Dies in dem Wissen, das diese Kündigungen häufig nicht akzeptiert werden. Sie rechtlich betrachtet ein leeres Blatt Papier sind.
Es gibt hier aber keine Formmängel, sondern O2 versucht einfach Kunden abzuzocken.

Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.
Ja, da bin ich voll dafür. Ebenso sollte man Rufnummern wie in Großbritannien oder Frankreich binnen 24h portieren können. Heute beim abgebenden Anbieter eine SMS mit Portierungscode anfordern, dem aufnehmenden Anbieter mitteilen und morgen früh ist die Rufnummer portiert.

Ob aber nun jedes Schriftstück, das per Fax von einem Dritten und ohne Unterschrift akzeptiert werden muss, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ein solcher Dienst mißbräuchlich genutzt wird, um von fremden Leuten ein Vertrag zu kündigen, wird man sich wahrscheinlich fragen, warum o2 wegen so eines nicht unterschriebenen Schriftstücks eine Kündigung des Vertrages durchführt.
Mit der Argumentation kannst Du jede elektronische Kommunikationsform infragestellen, was nicht zielführend ist. Beim vorliegenden Sachverhalt darf man aber hinterfragen, ob mißbräuchliche Kündigungen durch unbefugte Dritte ein tatsächliches Risiko darstellen und andererseits hat O2 als Telekommunikationsanbieter wie kein anderer die Möglichkeit die Echtheit der Kündigung fernmündlich zu verifizieren.
Vor allem aber liegt es allein in den Händen von O2 eine geeignete Formerfordernis anzubedingen. Ich halte aber solche Dokumentations- und Beweisproblem für konstruiert - besondere Formen für Kündigungen werden doch ausschließlich dazu anbedungen um Kunden die Küngigung zu erschweren.
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[1.1] klosti antwortet auf der_inquisitor
16.01.2016 00:03
... übrigen gibt es
im BGB keine Formvorschriften für Kündigungen.


Laut den einschlägigen AGBs von o2 bedürfen Kündigungen der Schriftform. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Vereinbarung unwirksam sein sollte. Die Schriftform ist im BGB definiert ;-). Ausserdem ist der § 130 (Wirksamwerden von Willenserklärungen) hier einschlägig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aboalarm-Fax-Kündigungen ohne Unterschrift wirksam waren.


Es gibt hier aber keine Formmängel, sondern O2 versucht einfach Kunden abzulocken.

Das haben o2 und der Kunde letztendlich (über die AGBs) so vereinbart. Ist es nicht eher grenzwertig, mit einem Kündigungsdienst Geld zu verdienen, wenn dieser nicht zu einer wirksamen Kündigung führt?


... Ich halte aber solche Dokumentations- und Beweisproblem für konstruiert - besondere Formen für Kündigungen werden doch ausschließlich dazu anbedungen um Kunden die Küngigung zu erschweren.

man denke nur an Stalkingopfer....
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[1.1.1] der_inquisitor antwortet auf klosti
16.01.2016 07:22
Benutzer klosti schrieb:
... übrigen gibt es im BGB keine Formvorschriften für Kündigungen.


Laut den einschlägigen AGBs von o2 bedürfen Kündigungen der Schriftform.
In der aktuellen Fassung der AGB vom Februar 2015 wird in der Tat Schriftform anbedungen. Der streitgegenständliche Sachverhalt muß sich allerdings auf eine ältere Fassung beziehen, denn im Artikel heißt es: "aboalarm weist allerdings darauf hin, dass o2 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ordentliche Telefax-Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift für die Vertragsbeendigung vorsieht." - dieser Ausführung unterstelle ich einmal Richtigkeit.

Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb diese Vereinbarung unwirksam sein sollte. Die Schriftform ist im BGB definiert ;-).
In der aktuellen Fassung ja. In der streitgegenständlichne nein.

Ausserdem ist der § 130 (Wirksamwerden von Willenserklärungen) hier einschlägig.
Inwiefern soll § 130 BGB einschlägig sein? Im Artikel finde ich keinerlei Hinweise auf Streitigkeiten bzgl. des rechtzeitigen Zugangs der Kündigungen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aboalarm-Fax-Kündigungen ohne Unterschrift wirksam waren.
Solange keine Schriftform anbedungen war, steht der Wirksamkeit von Kündigungen per Telefax und ohne eigenhändige Unterschrift nichts entgegen.

Es gibt hier aber keine Formmängel, sondern O2 versucht einfach Kunden abzulocken.

Das haben o2 und der Kunde letztendlich (über die AGBs) so vereinbart. Ist es nicht eher grenzwertig, mit einem Kündigungsdienst Geld zu verdienen, wenn dieser nicht zu einer wirksamen Kündigung führt?
Sofern aboalarm tatsächlich schuldhaft gehandelt hat, wäre das nicht nur grenzwertig sondern eine Schadensersatzansprüche begründende Pflichtverletzung.

... Ich halte aber solche Dokumentations- und Beweisproblem für konstruiert - besondere Formen für Kündigungen werden doch ausschließlich dazu anbedungen um Kunden die Küngigung zu erschweren.

man denke nur an Stalkingopfer....
Für Stalkingfälle ist das Strafrecht zuständig und solchen vorzubeugen, war sicherlich der allerletze Erwägungsgrund für O2.
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[2] Donaldfg antwortet auf klosti
16.01.2016 04:59
Hallo,


Benutzer klosti schrieb:
Wenn ich für Kunden gegen Bezahlung von 0,99 EUR bis 3,49 EUR für die Absendung eines Telefaxes bei der Kündigung von Laufzeitverträgen Hilfe anbiete, dann sollte die Kündigung auch BGB-konform sein und nicht nur bei Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ansonsten muss der Kunde über dieses Defizit informiert werden.

die Kündigungen sind BGB konform .
Erkläre mir bitte warum sie es nicht sein sollen.
ABOalarmkündigungen sind schließlich bei 100 von anderen Anbietern erfolgreich.



Schlimmer ist es noch, dass aboalarm die formalen rechtlichen Mängel bekannt sind und auf der Homepage sogar explizit beispielhaft "o2-Handyvertrag einfach kündigen" angepriesen wird. Dies in dem Wissen, das diese Kündigungen häufig nicht akzeptiert werden. Sie rechtlich betrachtet ein leeres Blatt Papier sind.

Natürlich müssen die persönlichen Daten wie Namen und Kundennummer etc eingetragen werden außerdem kann die Unterschrift gezeichnet werden klappt sehr gut.


Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.

Ja abschließen ist oft mit 2 -3 klicks möglich aber Kündigen nur sehr schwierig

Ob aber nun jedes Schriftstück, das per Fax von einem Dritten und ohne Unterschrift akzeptiert werden muss, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ein solcher Dienst mißbräuchlich genutzt wird, um von fremden Leuten ein Vertrag zu kündigen, wird man sich wahrscheinlich fragen, warum o2 wegen so eines nicht unterschriebenen Schriftstücks eine Kündigung des Vertrages durchführt.

Wenn O2 sicher gehen will reicht ein kurzer Anruf beim Kunden wo ist das Problem.
Ich denke Aboalarm wird verflichtet gezeichnete Unterschriften zu verlangen und sonst Recht bekommen .
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[3] ratte1651 antwortet auf klosti
18.01.2016 12:01


Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.

>Dann schaut euch mal die( auch hier verhassten) Drillisch Ableger an!!
Die machen das vorzüglich, mit einem Klick im Kundensupport ist alles erledigt!

Sogar ein Rückholangebot steht Sekunden später Online, mit reduziertem Hardwarepreis .

Der kleine Anbieter macht den großen noch was vor
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[3.1] babylon antwortet auf ratte1651
19.01.2016 19:50
Benutzer BASE STATION schrieb:
Benutzer ratte1651 schrieb:

Der kleine Anbieter macht den großen noch was vor

Bei easybell gehen Kündigungen sogar per email. Die Kündigungsbestätigung kommt dann auch per email. Keine Briefe keine Anrufe. Sowas nenne ich optimal.

Easybell zeigt es halt wie es geht! Und genau deshalb bin ich auch dort.
Es gibt halt keine Probleme, anders als bei O2 wo eine Abteilung nicht weis was die andere tut und dann die Kosten auf den Kunden abgewälzt werden. Absolut unprofessionell.
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[4] o_l antwortet auf klosti
21.01.2016 12:38
Benutzer klosti schrieb:
Wenn ich für Kunden gegen Bezahlung von 0,99 EUR bis 3,49 EUR für die Absendung eines Telefaxes bei der Kündigung von Laufzeitverträgen Hilfe anbiete, dann sollte die Kündigung auch BGB-konform sein und nicht nur bei Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ansonsten muss der Kunde über dieses Defizit informiert werden.
Das ist richtig, aber wer zum Kündigen einen kostenpflichtigen "Kündiger" braucht,scheint entweder etwas unterbelichtet oder schlicht schreibfaul
zu sein.Natürlich erschweren die online fixierten Anbieter das Kündigen,
manchmal muß man arg suchen - und Fax Nummernangaben werden
immer rarer.Telekom hat die jetzt auch entfernt und online Kündigungs-
formulare eingebaut,nur werden die manchmal nicht angenommen,
weil ein Pflichtfeld partout nicht ausfüllbar - aber dann funktionierts über
das Beschwerdeformular.......und wird i.d. Regel ordnungsgemäß bestätigt.
Also selbst ist die Frau bzw der Mann,per email kündigen-Empfangsbe-
stätigungsanforderung drücken und abwarten,klappts nicht - nochmal
über das Portal bzw Beschwerde probieren- notfalls über die Impressum-
angaben,da steht dann häufig auch noch eine Faxnummer - Faxe
sind unterschrieben "rechtsfest" wie Einschreiben - wobei auch Paketdienste
oft billiger als die Post mit Ebf "Unterschrift" bzw Rückschein sind -
falls aber teurer,vergleiche man mit Aboalarm oä. Servicelückenfüllern.
Und nicht vergessen:Es gibt eine Bundesnetzagentur,die auch Gemeinheiten
oder Hinterlist im Kleingedruckten der Anbieter aufgreifen darf oder gar muß...
und wer eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hat, ist
uU im Rahmen seiner Police berechtigt,den Anwalt kündigen zu lassen.
Tja- und noch ein unbedingt wirksamer Zustellweg:Die Gerichtsvollzieher
stellen gegen Gebühr auch private Kündigungsschreiben "amtlich" zu,
wer also hin und wieder einen solchen zu Besuch hat,kann sich sogar zuhause
ablaufmäßig beraten lassen.....


Schlimmer ist es noch, dass aboalarm die formalen rechtlichen Mängel bekannt sind und auf der Homepage sogar explizit beispielhaft "o2-Handyvertrag einfach kündigen" angepriesen wird. Dies in dem Wissen, das diese Kündigungen häufig nicht akzeptiert werden. Sie rechtlich betrachtet ein leeres Blatt Papier sind.

Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.

Ob aber nun jedes Schriftstück, das per Fax von einem Dritten und ohne Unterschrift akzeptiert werden muss, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ein solcher Dienst mißbräuchlich genutzt wird, um von fremden Leuten ein Vertrag zu kündigen, wird man sich wahrscheinlich fragen, warum o2 wegen so eines nicht unterschriebenen Schriftstücks eine
Kündigung des Vertrages durchführt.
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[4.1] präsidentwixen antwortet auf o_l
21.01.2016 12:52
Benutzer o_l schrieb:

Das ist richtig, aber wer zum Kündigen einen kostenpflichtigen "Kündiger" braucht,scheint entweder etwas unterbelichtet oder schlicht schreibfaul zu sein.Natürlich erschweren die online fixierten Anbieter das Kündigen,
Der gleiche Gedanke kam mir auch. Aboalarm ist an sich ein unnützer Service, der die Verblödung und Verunselbstständigung des Einzelnen vorantreibt.
Einige Anbieter schreiben nun mal in Ihren AGB für die Kündigung die Schriftform vor. Und das kann auch, etwa bei Versorgungsverträgen, m.E. auch angemessen sein.
Mit Diensten wie aboalarm wahrt man dieses Schriftformerfordernis nicht. Mit einem klassischen Brief wahrt man jedes Formerfordernis und ist definitiv immer auf der richtigen Seite, wenn eine Postadresse vorliegt. Der günstige Zusatzservice Einwurfeinschreiben kann sinnvoll sein. Andererseits genügt bei rechtzeitiger Absendung ein normaler Brief und die Kündgungsbestätigung, die ich mit meinem Kündigungsschreiben immer explizit anfordere.

manchmal muß man arg suchen - und Fax Nummernangaben werden immer rarer.Telekom hat die jetzt auch entfernt und online Kündigungs- formulare eingebaut,nur werden die manchmal nicht angenommen, weil ein Pflichtfeld partout nicht ausfüllbar - aber dann funktionierts über das Beschwerdeformular.......und wird i.d. Regel ordnungsgemäß bestätigt.
Wie gesagt, am ebsten immer Brief, wenn angezeigt im Einzelfall auch Email.
Nicht verwirren lassen.

Also selbst ist die Frau bzw der Mann,per email kündigen-Empfangsbe- stätigungsanforderung drücken und abwarten,klappts nicht - nochmal über das Portal bzw Beschwerde probieren- notfalls über die Impressum- angaben,da steht dann häufig auch noch eine Faxnummer - Faxe sind unterschrieben "rechtsfest" wie Einschreiben - wobei auch Paketdienste
Das ist leider Unsinn. Ein Fax hat gegenüber einer Email null Vorteile. Es ist beides Textform. ein Unternehmen muss den Eingangskorb beim Fax genauso überwachen, wie den E-Mail-Posteingang.
Nur mit einem Brief mit Originalunterschrift ist die Schriftform gewahrt. Die Schriftform ist gelegentlich in AGB für die Kündigung vorgeschrieben.

oft billiger als die Post mit Ebf "Unterschrift" bzw Rückschein sind -
falls aber teurer,vergleiche man mit Aboalarm oä. Servicelückenfüllern.
Einschreiben Einwurf reicht aus.

Und nicht vergessen:Es gibt eine Bundesnetzagentur,die auch Gemeinheiten oder Hinterlist im Kleingedruckten der Anbieter aufgreifen darf oder gar muß...
und wer eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hat, ist
uU im Rahmen seiner Police berechtigt,den Anwalt kündigen zu lassen.
Tja, wer sich nicht an Fristen und andere Bedingungen (Formerfordernis) hält, dem hilft auch kein Anwalt mehr.

Tja- und noch ein unbedingt wirksamer Zustellweg:Die Gerichtsvollzieher stellen gegen Gebühr auch private Kündigungsschreiben "amtlich" zu,
Da eine Kündigung eine private Willensäußerung ist, ein Gerichtsvollzieher jedoch nur gerichtliche Entscheidungen 'vollzieht', ein Gericht nie eine Kündigung ausspricht, wird der Gerichtsvollzieher niemals eine Kündigung zustellen.