Benutzer klosti schrieb:
Wenn ich für Kunden gegen Bezahlung von 0,99 EUR bis 3,49 EUR für die Absendung eines Telefaxes bei der Kündigung von Laufzeitverträgen Hilfe anbiete, dann sollte die Kündigung auch BGB-konform sein und nicht nur bei Kulanz des Anbieters akzeptiert werden. Ansonsten muss der Kunde über dieses Defizit informiert werden.
Das ist richtig, aber wer zum Kündigen einen kostenpflichtigen "Kündiger" braucht,scheint entweder etwas unterbelichtet oder schlicht schreibfaul
zu sein.Natürlich erschweren die online fixierten Anbieter das Kündigen,
manchmal muß man arg suchen - und Fax Nummernangaben werden
immer rarer.Telekom hat die jetzt auch entfernt und online Kündigungs-
formulare eingebaut,nur werden die manchmal nicht angenommen,
weil ein Pflichtfeld partout nicht ausfüllbar - aber dann funktionierts über
das Beschwerdeformular.......und wird i.d. Regel ordnungsgemäß bestätigt.
Also selbst ist die Frau bzw der Mann,per email kündigen-Empfangsbe-
stätigungsanforderung drücken und abwarten,klappts nicht - nochmal
über das Portal bzw Beschwerde probieren- notfalls über die Impressum-
angaben,da steht dann häufig auch noch eine Faxnummer - Faxe
sind unterschrieben "rechtsfest" wie Einschreiben - wobei auch Paketdienste
oft billiger als die Post mit Ebf "Unterschrift" bzw Rückschein sind -
falls aber teurer,vergleiche man mit Aboalarm oä. Servicelückenfüllern.
Und nicht vergessen:Es gibt eine Bundesnetzagentur,die auch Gemeinheiten
oder Hinterlist im Kleingedruckten der Anbieter aufgreifen darf oder gar muß...
und wer eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz hat, ist
uU im Rahmen seiner Police berechtigt,den Anwalt kündigen zu lassen.
Tja- und noch ein unbedingt wirksamer Zustellweg:Die Gerichtsvollzieher
stellen gegen Gebühr auch private Kündigungsschreiben "amtlich" zu,
wer also hin und wieder einen solchen zu Besuch hat,kann sich sogar zuhause
ablaufmäßig beraten lassen.....
Schlimmer ist es noch, dass aboalarm die formalen rechtlichen Mängel bekannt sind und auf der Homepage sogar explizit beispielhaft "o2-Handyvertrag einfach kündigen" angepriesen wird. Dies in dem Wissen, das diese Kündigungen häufig nicht akzeptiert werden. Sie rechtlich betrachtet ein leeres Blatt Papier sind.
Grundsätzlich sollte imho jeder Vertrag, der online abschließbar ist, auch online zu kündigen sein (wir haben 2016!!!). Das wäre wirklich kundenfreundlich.
Ob aber nun jedes Schriftstück, das per Fax von einem Dritten und ohne Unterschrift akzeptiert werden muss, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Wenn ein solcher Dienst mißbräuchlich genutzt wird, um von fremden Leuten ein Vertrag zu kündigen, wird man sich wahrscheinlich fragen, warum o2 wegen so eines nicht unterschriebenen Schriftstücks eine
Kündigung des Vertrages durchführt.