Klage

o2: Wir akzeptieren Vertrags-Kündigungen über aboalarm

aboalarm verklagt Telefónica mit der Behauptung, die über das Portal eingereichten o2-Vertragskündigungen würden nicht akzeptiert. o2 hat dazu nun Stellung genommen.
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Bild: o2
Vor wenigen Tagen hatte das Portal aboalarm in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam gemacht, dass den Kunden von o2, die über das Service-Portal ihren Vertrag kündigen möchten, Steine in den Weg gelegt werden - teltarif.de berichtete. aboalarm hatte sich dabei überwiegend auf die Aussagen einzelner Nutzer sowie Rückmeldungen im Twitter-Channel von o2 berufen.

Ein Leser von teltarif.de hat unserer Redaktion seinen persönlichen Fall geschildert. Er schreibt:

Auch ich habe meinen o2-Vertrag per "aboalarm" gekündigt und o2 ist exakt wie beschrieben vorgegangen. Mir wurde von o2 schriftlich mitgeteilt, dass die Kündigung ohne Angabe der Kundenkennzahl unwirksam sei. Da ich selbst Jurist bin und entsprechende AGB für unwirksam halte, habe ich o2 aufgefordert, die Wirksamkeit der Kündigung per aboalarm zu bestätigen. Ansonsten würde ich gerichtlich feststellen lassen, dass der Vertrag durch die Kündigung beendet wurde. In der Folge zeigte man sich umgehend kooperativ und mir wurde die Wirksamkeit der Kündigung noch am Telefon bestätigt.

o2 nimmt Stellung zu den Vorwürfen

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Bild: o2
Im Zuge der von aboalarm herausgegebenen Pressemeldung und der dadurch ausgelösten Aufregung baten wir o2 um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. o2 hat nicht nur mitgeteilt, wie Kunden rechtswirksam über aboalarm kündigen können, sondern auch beschrieben, wie es zur Klage durch aboalarm kam. Die vollständige Antwort von o2 veröffentlichen wir an dieser Stelle im Wortlaut:

Für Telefónica ist der Sicherheitsaspekt wichtig. Daher bitten wir unsere o2-Kunden im Falle einer Kündigung noch einmal mit uns in Kontakt zu treten, sofern die Kündigung weder unterschrieben, noch mit der persönlichen Kundenkennzahl (PKK) versehen ist. So wird gewährleistet, dass die Kündigung auch durch die rechtmäßige Person erfolgte (Authentifizierung). Sollte sich der Kunde nicht bei uns melden, ist die Kündigung dennoch rechtswirksam und wird termingerecht ausgeführt. Bei Kündigungen mit Unterschrift oder PKK ist keine weitere Authentifizierung mehr erforderlich.
Kündigungen über den Service von aboalarm werden genauso akzeptiert und behandelt. Da die Angabe der PKK auf der Online-Kündigungsmaske von aboalarm allerdings keine Pflichtangabe ist, kann es passieren, dass die hier übermittelte Kündigung ohne Unterschrift und PKK eingeht. Nur in diesen Fällen erfolgt wie oben beschrieben noch einmal die Bitte an den Kunden zur Kontaktaufnahme.
Unabhängig vom oben dargestellten Inhalt, können wir bestätigen, dass die Firma Aboalarm GmbH eine Klage gegen Telefónica Germany GmbH &  Co. OHG erhoben hat. Mit der Klage macht die Firma aboalarm eine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend und verlangt von Telefónica Unterlassung der Aussage, dass die Kündigung von o2 Mobilfunkverträgen nicht über den Dienst von aboalarm möglich ist.
In diesem Zusammenhang hatte es bereits im Vorfeld der Klage Gespräche zwischen den Parteien gegeben. Die daraus resultierende und abgegebene Unterlassungserklärung von Telefónica wurde durch aboalarm allerdings nicht akzeptiert. Die vorliegende Klage ist an der Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I anhängig. Eine mündliche Verhandlung hat bisher nicht stattgefunden.

Gegenüber teltarif.de stellte o2 nochmals klar, dass o2 keine Unterscheidung zwischen Faxkündigungen über aboalarm und Faxkündigungen, die der Kunde direkt sendet, vornimmt. Dies hatte aboalarm behauptet. Außerdem habe Telefónica "durchaus" Interesse an einer außergerichtlichen Einigung gehabt. Kündigungen über aboalarm würden akzeptiert.

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