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o2-Kündigungen verweigert: Internet-Portal verklagt Telefónica

Wenn ein Handy-Kunde seinen o2-Vertrag über ein Portal kündigt - muss der Netzbetreiber dies akzeptieren? aboalarm erhebt schwere Vorwürfe gegen Telefónica und zieht vor das Landgericht München.
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Bild: o2
Wer seinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag kündigen möchte, kann entweder selbst ein Schreiben aufsetzen oder dies von einem Service-Portal im Internet erledigen lassen. Eines dieser Portale, das bereits seit 2008 existiert, ist aboalarm. Das Portal zieht nun gegen Telefónica vor Gericht, weil die über aboalarm versandten Kündigungen oft abgelehnt werden. Ist die Ablehnung der Kündigungen berechtigt oder schiebt o2 fadenscheinige Gründe vor, wie das Portal behauptet?

Der Vorteil einer Kündigung über ein derartiges Portal besteht für den Kunden darin, dass stets die richtige Adresse und/oder Faxnummer auf dem Kündigungsschreiben steht. Auch der Haupttext des Kündigungsschreibens ist vorformuliert und meist von einem Juristen gecheckt. Der Kunde muss nur noch seine persönlichen Kontaktdaten, seine Kundennummer und die betroffene Rufnummer eintragen.

Andererseits kann sich der Kunde nie zu 100 Prozent sicher sein, ob das Portal die Kündigung wirklich abgeschickt hat und diese beim Provider angekommen ist - den Versand per Einschreiben mit Rückschein bieten die Kündigungs-Portale in der Regel nicht an. Immerhin umfasst die aboalarm-Datenbank nach eigenen Angaben juristisch geprüfte Kündigungsschreiben und Kontaktdaten von über 16 500 Anbietern in Deutschland. Die Kündigungen können auch mit den aboalarm-Apps für Android, iPhone und iPad, Windows Phone und Amazon Kindle verschickt werden. o2-Kündigungen verweigert: Internet-Portal verklagt Telefónica o2-Kündigungen verweigert: Internet-Portal verklagt Telefónica
Bild: o2

Telefax-Kündigung per aboalarm: Auch ohne rechtswirksame Unterschrift?

aboalarm wirft o2 vor, der Netzbetreiber mache den eigenen Kunden die Kündigung schwer. aboalarm verklagt nun Telefónica Germany wegen Unterlassung: Interne und externe Mitarbeiter von o2 hätten gegenüber einigen Kunden behauptet, dass Kündigungen von Handy- und Festnetzverträgen über aboalarm ungültig seien. Offenbar sind die über aboalarm versandten Kündigungen "kategorisch" abgelehnt worden.

Die o2-Servicemitarbeiter würden für die Verweigerung der Kündigung fadenscheinige Gründe nennen. Der Service von aboalarm besteht darin, die auf dem Portal erstellten Kündigungen per Fax an den Anbieter zu senden. Alternativ kann sich der Kunde das auf dem Portal erstellte Kündigungsschreiben als PDF herunterladen, unterschreiben und per Fax oder Post senden.

Ein Grund, mit dem o2 die per aboalarm versandten Kündigungen ablehnt, ist: "Keine rechtswirksame Unterschrift". aboalarm weist allerdings darauf hin, dass o2 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ordentliche Telefax-Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift für die Vertragsbeendigung vorsieht. Es steht also der Vorwurf im Raum, dass o2 den eigenen Kündigungsbedingungen widerspricht. Eine auf aboalarm erstellte Kündigung Eine auf aboalarm erstellte Kündigung
Bild: aboalarm

Kündigungs-Behinderung auch außerhalb von aboalarm?

Offenbar legt o2 seinen kündigungswilligen Kunden aber auch dann Steine in den Weg, wenn das Schreiben nicht über aboalarm versendet wird. Diese Behauptungen stützt aboalarm aber lediglich auf einzelne Nutzer-Rückmeldungen sowie auf Einträge im Twitter-Channel von o2.

Kunden können laut aboalarm bei o2 zwar vermeintlich online kündigen, doch in Wirklichkeit würde es sich nur um eine Vormerkung handeln. Zusätzlich wäre der Anruf einer kostenpflichtigen Festnetznummer notwendig und der Kunde müsste mit bis zu 45 Minuten in der Warteschleife rechnen. Wie vielen Kunden es tatsächlich so ergangen ist, hat aboalarm allerdings nicht mitgeteilt. Bernd Storm van’s Gravesande, der Mitgründer und Geschäftsführer von aboalarm, spricht davon, dass alle außergerichtlichen Bemühungen, o2 von den Ablehnungen der Kündigungen abzubringen, scheiterten. Darum habe aboalarm juristische Schritte eingeleitet.

Einen derartigen Fall gab es bereits im Jahr 2013: Seinerzeit hatte sich aboalarm mit E-Plus um die Akzeptanz der Kündigungen gestritten. Damals hat sich das Portal mit E-Plus darauf verständigt, dass der Netzbetreiber die per aboalarm versandten Kündigungsschreiben akzeptiert. Das Landgericht München I muss nun darüber befinden, ob o2 die Kündigungen anerkennen muss.

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